Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V hat ein neues Rundschreiben zum Themenbereich Öffentliches Auftragswesen veröffentlicht. Das Rundschreiben gibt Hinweise zur Einführung und die künftig verbindliche Anwendung der Elektronischen Vergabe (eVergabe) im Land Berlin.
Hintergrund: Mit Beschluss vom 03.05.2016 hat der Berliner die Anwendungspflicht der eVergabe auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform www.vergabe.berlin.de im Land Berlin für alle Ausschreibungen von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen festgelegt.
Der IT-Lenkungsrat hat auf seiner 2. Sitzung am 19.06.2017 beschlossen, die eVergabe auf der Vergabeplattform des Landes Berlins als landesweites Standardverfahren zu empfehlen und in der Folge den Hauptpersonalrat (HPR) zu beteiligen (Beschluss 10/2017). Dieser hat am 01.11.2017 dem Verfahren e-Vergabe (in der derzeit aktuellen Version 4.20) im Probeechtbetrieb – befristet bis zum 31.12.2018 – zugestimmt.
Das Rundschreiben (SenStadtWohn V M Nr. 06 / 2017) steht hier zum Download zur Verfügung.
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
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