Der Deutsche Bundestag hat dem Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) (siehe auch ) mit breiter Mehrheit zugestimmt. Durch attraktive finanzielle Verbesserungen wird das Dienstrecht des Bundes mit Blick auf den demografischen Wandel, den Fachkräftemangel und die Digitalisierung zukunftsfähig weiterentwickelt.
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Neben dem Personalaufbau und den guten Tarifabschlüssen der letzten Jahre tragen wir mit dem BesStMG wesentlich dazu bei, den Bund als attraktiven Arbeitgeber wettbewerbsfähig zu halten. Wir stärken die Gesamtheit des öffentlichen Dienstes: Polizei, Nachrichtendienste, Zoll, Bundeswehr und die allgemeine Verwaltung. Zudem erhöhen wir die Besoldungsgerechtigkeit und bauen Bürokratie ab. Ich danke allen, die an diesem guten Gesetz mitgewirkt haben.“
Das Gesetz, das zum Jahresbeginn in Kraft treten soll, enthält weitreichende Maßnahmen:
Besonderes Augenmerk angesichts der herausfordernden Aufgabe der Fachkräftegewinnung verdient die neue Personalgewinnungsprämie. Künftig kann eine bis zu 30-prozentige Prämie in Mangelbereichen bis zu 12 Jahren gewährt werden. Drohende Abwanderung von Fachkräften kann der Bund künftig mit einer Bindeprämie abwehren.
Der Auslandsverwendungszuschlag für besondere Einsätze von Bundespolizei, Bundeswehr und allgemeiner Verwaltung wird deutlich erhöht. Wer den Höchstbetrag der Stufe 6 bezieht, soll künftig einen Netto-Zuschlag von 145,- Euro pro Einsatztag erhalten. Besondere zeitliche Belastungen bei Soldaten werden künftig pauschal mit 91 Euro pro Tag brutto vergütet.
Änderungen gibt es auch bei den Stellenzulagen:
Den Beschluss des Bundestag finden Sie hier.
Quelle: BMI
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