Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat mit TOP 21 über den Gesetzentwurf zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik (siehe ) beraten. Der Gesetzesentwurf passierte den Bundesrat ohne Einwendungen (s. Plenarprotokoll, S. 660). Die Gesetzesänderung soll nach dessen Begründung zeitnah in Kraft gesetzt werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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