Das Bundesfinanzministerium hat im ersten Quartal 2022 über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 14,1 Milliarden Euro genehmigt. Im selben Zeitraum autorisierte das Ministerium über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zur Haushaltsführung 2022 (20/3170) hervor.
Quelle: Bundestag
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