Die EU hat eine Ausschreibung für die Errichtung von bis zu sieben KI-Gigafabriken in ganz Europa veröffentlicht. Dies ist Teil ihrer jüngsten umfassenden Bemühungen, die technologische Souveränität Europas zu stärken und das Ziel zu verwirklichen, Europa zum KI-Kontinent zu machen.
Die von der Industrie geleitete und durch EU- und nationale Mittel in Höhe von bis zu 10 Mrd. EUR unterstützte Initiative dürfte in der gesamten Union mindestens 20 Mrd. EUR an privaten Investitionen mobilisieren. Mit ihrer Hilfe werden die KI-Rechenkapazitäten Europas ausgebaut und Start-ups, Scale-ups, kleine und mittlere Unternehmen, Industrie, Wissenschaft und Behörden erhalten Zugang zu Infrastrukturen für das Training, die Inferenz und die Feinabstimmung fortgeschrittener Grenz-KI-Modelle.
Die KI-Gigafabriken werden fortgeschrittene KI-Prozessoren, Software- und Cloud-Technologie-Stacks, Hochgeschwindigkeitsverbindungen und energieeffiziente Rechenzentren zusammenführen. Gemeinsam mit dem europäischen Netz von 19 KI-Fabriken werden sie die Technologie-Führungsposition, Resilienz und strategische Autonomie Europas stärken.
Mit der Initiative wird sichergestellt, dass Europa fortgeschrittene KI mithilfe einer eigenen Infrastruktur und im Einklang mit den Vorschriften und Werten der EU entwickeln kann. Die in den KI-Gigafabriken entwickelten KI-Technologien werden den EU-Standards für Datenschutz, Sicherheit, Gefahrenabwehr und Ethik entsprechen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Konsortien oder Zweckgesellschaften, in denen Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Investoren und andere Partner zusammengeschlossen sind.
Die KI-Gigafabriken können in einem einzigen Mitgliedstaat errichtet werden, entweder an einem oder an mehreren Standorten. Möglich sind auch grenzüberschreitende Entwicklungsvorhaben in mehreren Mitgliedstaaten, für die verteilte KI-Rechenanlagen genutzt werden.
Die Vorschläge werden einer vergleichenden Bewertung unterzogen, anhand derer die erfolgreichen Projekte ausgewählt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: EU Kommission















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