Wie berichtet, steigen zum 01.01.2018 Schwellenwerte für EU-Vergaben (siehe ). Die entsprechenden EU-Verordnungen wurde am 18. Dezember veröffentlicht.
Für Bauaufträge und solche im Sektorenbereich steigt der Schwellenwert von 5.225.000 auf 5.548.000 Euro (s. auch die Tabelle unter dem Beitrag). Für „klassische“ Liefer- und Dienstleistungen liegt der Schwellenwert ab 01.01.2018 bei nunmehr 221.000 Euro. Im Sektorenbereich der Liefer- und Dienstleistungen gilt ein Schwellenwert von 443.000 Euro (vorher: 418.000 Euro). Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden steigt der Schwellenwert von 135.000 Euro auf 144.000 Euro an.
Gemäß den Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU erfolgt die Berechnung der Schwellenwerte anhand des durchschnittlichen Tageskurses des Euro, ausgedrückt in sogenannten „Sonderziehungsrechten“ (SZR), während der 24 Monate, die am 31. August des Jahres enden, welches der Neufestsetzung zum 1. Januar vorausgeht. Zudem werden die neu festgesetzten Schwellenwerte (in Euro) und ihr Gegenwert in den nationalen Währungen der EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, von der Kommission zu Beginn des Monats November im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Änderungen treten zum 01.01.2018 in Kraft. Die EU-Vorschriften gelten durch Verweisung in den Vergabeverordnungen unmittelbar auch in Deutschland. Das EU-Vergaberecht ist in Deutschland im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie in verschiedenen Vergabeverordnungen (u.a. VgV, SektVO, KonzVgV) umgesetzt.
Auftragsart | alt |
neu |
Bauaufträge |
5.225.000 € |
5.548.000 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge |
209.000 € |
221.000 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge |
418.000 € |
443.000 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge |
135.000 € |
144.000 €
|
Die „delegierte Verordnung“ für die Schwellenwerte der Vergaberichtlinie 2014/24/EU können Sie hier abrufen, die Verordnung für die Schwellenwerte der Sektorenverordnung 2014/25/EU maßgebliche finden Sie hier und die Verordnung über die Schwellenwerte für Konzessionsvergaben (2014/23/EU) hier.
Quelle: EUR-Lex
Hier die endgültigen Versionen:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2017.337.01.0017.01.DEU&toc=OJ:L:2017:337:FULL
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2017.337.01.0019.01.DEU&toc=OJ:L:2017:337:FULL
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2017.337.01.0021.01.DEU&toc=OJ:L:2017:337:FULL