Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Dr. Sitsen,

was wäre, wenn ein öAG das o. g. Spezialpersonal (Taucher) als Wertungs- bzw. Zuschlagskriterium im Vergabeprozess gewählt hätte?
Dies ist ja mittlerweile möglich, wenn das „verlangte“ Personal auftragsbezogen erforderlich ist.

MfG
Andreas Schmidt

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