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In diesem Jahr finden alle DVNW-Tagungen (Deutscher Vergabetag, Bau-Vergabetag, IT-Vergabetag) mit vielen Möglichkeiten zur interaktiven Beteiligung…
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Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH (HZI) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Einkäufer/in / Sachbearbeitung Einkauf/Beschaffung. Nähere…
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Am 28.03.2018 findet die 31. Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks in Hamburg statt. Als Referent konnte Herr Jan-Pieer Reinstorf von der Hamburger Finanzbehörde, Organisation und Zentrale Dienste, Referat für Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts, gewonnen werden. Herr Reinstorf wird einen Vortrag zum Thema „Unterschwellenvergabe erste Umsetzungspraxis“ halten.
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Kann der Auftraggeber vorgelegte Referenzen nicht überprüfen, weil er den Referenzgeber telefonisch nicht erreicht oder dieser auf die Anfragen des Auftraggebers nicht reagiert, so kann er von einem nicht erbrachten Nachweis der Eignung ausgehen und muss diese nicht werten.
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Städte, Gemeinden, Landkreise und Regionen können sich ab sofort beim Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2018“ bewerben. Prämiert werden u.a. Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz. Die Projekte können zum Beispiel aus den Bereichen Beschaffung, Stadtplanung und -entwicklung, Mobilität und Fuhrpark oder Infrastruktur kommen und mit technischen, organisatorischen oder sozialen Innovationen verbunden sein.
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Am 27.03.2018 findet die 24. Sitzung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Das Hauptthema dieser ersten Sitzung der RG Berlin/Brandenburg in 2018 wird die Präqualifizierung im Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) sein.
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Dass der Tatbestand der Dringlichkeit bei der Beschaffung kein Allheilmittel für kurzfristige Bedarfsspitzen ist, wurde schon am Beispiel der Berliner U-Bahn deutlich (Vergabeblog berichtete u.a. hier und hier).
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Nicht selten betrauen öffentliche Auftraggeber externe Dienstleister mit der Abwicklung von Vergabeverfahren. Das beinhaltet oft auch die Angebotsöffnung. Die Vergabekammer Südbayern zeigte sich gegenüber dieser etablierten Praxis nun überraschend kritisch.
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Der Erfolg eines Nachprüfungsverfahrens kann allein von der ordnungsgemäßen Dokumentation und der Erstellung des Vergabevermerks abhängen. Im nächsten Seminar der DVNW Akademie am 13. März in Köln werden die Anforderungen an eine Dokumentation und an das Management während des Vergabeverfahrens sowie deren Auswirkungen auf die vergaberechtliche Nachprüfung vor der Vergabekammer dargestellt.
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Per Rundschreiben hatte der Berliner Senat bereits Ende 2017 beschlossen, die Umweltschutzanforderungen für die Beschaffung von Fahrzeugen zu aktualisieren, um die Dienstwagenflotte schrittweise auf emissionsarme Fahrzeuge, wie Hybrid- und Elektrofahrzeuge, umzustellen.
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Die Bundesregierung hat sich zu dem Desaster bei der Einführung des „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“ (beA) geäußert. Sie will nun sicherstellen, dass das beA so zügig wie möglich wieder in Betrieb genommen werden kann.
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In seinem am gestrigen Montag vorgelegten Jahresbericht hat der Thüringer Rechnungshof vermehrt Verstöße der Kommunen gegen das Vergaberecht festgestellt. Diese würden häufig Aufträge nicht an das wirtschaftlichste Angebot vergeben, sondern nach dem Motto “bekannt und bewährt” regelmäßig ortsansässige Unternehmen bevorzugen. Mit dieser Vergabepraxis setzten die Kommunen nicht zuletzt auch erhaltene Fördermittel aufs Spiel.
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Vor der Einführung und Geltung der Unterschwellenvergabeordnung im Land Berlin ist wie berichtet noch eine Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) vonnöten, um den Gleichrang von öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb herzustellen.
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An die Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen werden geschätzt bis zu fünf Millionen Rechnungen jährlich versendet. Weniger als ein Zehntel davon auf elektronischem Weg. Dies soll sich bald ändern. Ziel der Anpassung des E-Government-Gesetzes NRW ist ein von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung durchgängig elektronischer Prozess.
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Die deutschen Bieter Thyssenkrupp Marine Systems und Lürssen sind aus dem Vergabeverfahren zum Bau des neuen Mehrzweckkampfschiffs ausgeschieden, wie u.a. Spiegel-Online und das Handelsblatt berichten.
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Fotokopierte oder eingescannte Unterschriften sind keine eigenhändigen Unterschriften und erfüllen nicht die Schriftform des § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und 2 VOB/A. Dies hat die Vergabekammer des Bundes in einem aktuellen Beschluss zum Bauvergaberecht nochmals klargestellt. Fordert der Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen, dass Angebote schriftlich abzugeben sind, schließt dies die Abgabe von Angeboten mit fotokopierten bzw. eingescannten Unterschriften zwingend aus. Angebote können dann nur eigenhändig unterschrieben abgegeben werden.
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Jüngst erst wurde Österreich von der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung von Vergaberichtlinien verklagt (siehe Vergabeblog.de vom 08/12/2017, Nr. 34634). Jetzt hat die Alpenrepublik schon wieder ein Vertragsverletzungsverfahren am Hals. Dabei geht es um eine vergaberechtliche Besonderheit: In Niederösterreich können Unternehmen gegen Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber nicht direkt vor das insoweit zuständige Landesverwaltungsgericht ziehen, sondern müssen zunächst eine Schlichtungsstelle einschalten.
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Mit dem „Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen“ (AVPQ) bietet die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der IHK zu Lübeck einen einfachen und rechtssicheren Weg zum Nachweis der Präqualifizierung an. Die AVPQ soll die bisherige Plattform „Präqualifizierung VOL“ ablösen.
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Ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) kann nicht als Instrument zur Markterkundung genutzt werden. Es ist vielmehr ein Bewerbungsverfahren zur Auswahl von Bewerbern in Verbindung mit einer Beschränkten Ausschreibungen oder Freihändigen Vergabe. Darauf weist die Auftragsberatungsstelle Hessen hin. Das IBV ersetzt in Hessen den Teilnahmewettbewerb.
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Ein fortschrittlicher Auftraggeber wird auf der Suche nach wirtschaftlichen Angeboten kaum um das Internet herumkommen. Die Vielzahl an Onlineshops und Handelsplattformen eröffnet Käufern und Anbietern eine unvergleichbare Möglichkeit des Handels.
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Für Kommunen, Städte und Gemeinden wird es offenbar immer schwieriger, Handwerksfirmen für öffentliche Aufträge zu finden. Gleichzeitig komme es bei Bauvorhaben immer öfter zu Verzögerungen und Kostensteigerungen. Das liege zum einen an der für Handwerksunternehmen guten Auftragslage aufgrund des derzeitigen Baubooms. Aber auch das mitunter zu komplizierte Vergaberecht schaffe in der Praxis Probleme, bemängelt der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Er fordert deshalb Erleichterungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
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Nach der Übernahme des britischen Funkgeräteproduzenten Sepura durch den chinesischen Konzern Hytera haben einige Bundesländer den Ankauf von Geräten der Firma gestoppt, da die Geräte des Herstellers ihre Zertifizierung für den Sicherheitsgebrauch verloren hätten.