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Mit Datum September wurde die neue VOB/C 2019 vom DIN veröffentlicht. 14 der 54 Allgemeinen Technischen…
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Im Rechtsamt/Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Dessau-Roßlau ist zum 1. September 2022 eine Stelle…
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Die Landeshauptstadt Stuttgart sucht für das Haupt- und Personalamt unbefristet eine/-n Volljuristen/-juristin als Leitung des Dienstleistungszentrums im zentralen Einkauf (m/w/d) und als stellvertretende Sachgebietsleitung, ab 1. Mai 2019 für die Abteilung Allgemeiner Service. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Nach Angaben der Bundesregierung liegen die Planungskosten für die Behelfsbrücke im abgesackten Teil der Bundesautobahn A20 nahe der Anschlussstelle Tribsees (Mecklenburg-Vorpommern) bei etwa 400.000 Euro.
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Das aktualisierte „Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ des Umweltbundesamtes (UBA) geht auf die vergaberechtlichen Regelungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Umweltaspekten ein und zeigt auf, wie bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen auf diese geachtet werden kann.
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Am 15. Mai 2019 findet mit dem IT-Vergabetag die Fachtagung zur Beschaffung und Vergabe von IT-Leistungen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) zum vierten Mal in Berlin statt.
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Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) sucht für ihren Standort in München eine/n Referent/in (m/w/d) für den Einkauf mit dem Schwerpunkt IT-Einkauf. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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„Träger nach § 21 des SGB 3 haben bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags über Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB 2 oder 3 ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im pädagogischen Bereich in den Kalenderjahren 2019 bis 2022 mindestens das Entgelt nach § 4 zu zahlen. Setzt der Träger Leiharbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmer ein, so hat der Verleiher mindestens das Entgelt nach § 4 zu zahlen“,
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Der Busverkehr in Berlin wird komplett elektrisch – die erste Phase der Umstellung erfolgt mit finanzieller Unterstützung des Bundesumweltministeriums (BMU) und des Bundesverkehrsministeriums (BMVI). Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) stellen den regulären Linienbetrieb auf E-Busse um und haben damit zukünftig die größte Elektrobusflotte der Verkehrsunternehmen Deutschlands.
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Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat die von ihr veröffentlichte Ingenieurstatistik aktualisiert.
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Die Vergabekammer des Bundes hält im Rahmen der Auskömmlichkeitsprüfung in bestimmten Konstellationen ein Aufklärungsverlangen gegenüber dem betroffenen Bieter für obsolet. Mit dieser Entscheidung setzt sie sich zunächst über den recht eindeutigen Wortlaut des § 60 Abs. 1 VgV hinweg. Nach Sinn und Zweck der Regelung erscheint die Entscheidung dennoch nachvollziehbar. Öffentliche Auftraggeber sollten sich hieran jedoch im Regelfall nicht orientieren.
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Baden-Württemberg hat die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) überarbeitet. Sie tritt heute, zum 1. April in Kraft. Die UVgO wird dort zur Anwendung empfohlen; es gibt keine zwingende E-Vergabe.
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Ist die Bekanntmachung die einzige Möglichkeit, Unternehmen auf eine Ausschreibung aufmerksam zu machen, oder darf ein öffentlicher Auftraggeber hierfür auch aktiv Werbung machen? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Die Bundesregierung bewertet die Möglichkeiten für Startups, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, als gut.
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Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Antwort (19/8165) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7582) zum Vergabeverfahren für das Empfangsgebäude des geplanten Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Diebsteich.
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Hier finden Sie die aktuelle Übersicht unserer nächsten Fachseminare im Vergaberecht. Viele neue & aktuelle Themen werden in den Seminaren vermittelt und diskutiert. Ein Blick in das Programm lohnt sich!
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Die ordnungsgemäße Dokumentation förmlicher Vergabeverfahren stellt hohe Anforderungen an öffentliche Auftraggeber. Zum einen ergeben sich erhöhte Anforderungen in den vergangenen Jahren aus den Verfahrensvorschriften. Zum anderen häuft sich die Zahl der vergaberechtlichen Entscheidungen, in denen die Aufhebung oder Zurückversetzung von Vergabeverfahren zumindest auch auf Dokumentationsfehler zurückzuführen ist. Sehr stark im Fokus stehen inzwischen insbesondere Projekte, die mit Fördermitteln realisiert werden. Hier drohen Risiken noch lange nach Vertragsschluss, weil bei einer unzureichenden Dokumentation, die beispielsweise auf eine Begründung von Ausnahmetatbeständen verzichtet, eine Rückforderung der Fördergelder droht.