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In der Beschaffungspraxis (z.B. Klärschlammentsorgung) sind Rahmenvereinbarungen heute kaum mehr wegzudenken. Denn häufig ist eine genaue,…
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Die Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt) sucht am Standort in Dresden eine neue Geschäftsführung (m/w/d). Nähere Einzelheiten…
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Die vergaberechtlichen Anforderungen an die Auswahl der Bewerber im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb bei der Durchführung von Verhandlungsverfahren unterscheiden sich von den Vorgaben, die für die Zuschlagskriterien bei der Ermittlung des besten Angebots gelten. Vergaberechtliche Bindungen bestehen aber auch hier. Das OLG Saarbrücken hat mit Beschluss vom 15. Oktober 2014 (1 Verg 1/14) festgestellt, dass eine nach der Bekanntmachung erfolgende Gewichtung der Eignungskriterien sich aus den bekannt gemachten Eignungsanforderungen objektiv ableiten lassen muss. Eine „überraschende“ Gewichtung verstoße demgegenüber gegen die Grundsätze des Wettbewerbs und der Verfahrenstransparenz.
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Um die sog. „No-Spy-Klausel“ bei Auftragsvergaben geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3136). Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Verwendung in Vergabeverfahren rechtlich zulässig. Das sah die VK Bund bekanntermaßen anders.
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Der Bundesrechnungshof (BRH) hat keine für die Entlastung der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und in den Büchern aufgeführten Beträgen im Haushaltsjahr 2013 festgestellt.
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Die Ausschreibung und der öffentliche Einkauf umweltfreundlicher IT-Hardware wird einfacher. Ab sofort ist ein Leitfaden zur Beschaffung umweltfreundlicher Drucker und Multifunktionsgeräte auf www.itk-beschaffung.de/ verfügbar. Die Publikation bezieht sich auf Tintenstrahl- und Lasergeräte. Sie wurde erstellt durch eine Arbeitsgruppe des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, der Bundesagentur für Arbeit, des Umweltbundesamtes (UBA) und des Hightech-Verbandes BITKOM.
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Die neuen EU-Vergaberichtlinien sehen die verpflichtende Einführung der E-Vergabe vor. Viel Zeit bleibt nicht mehr, um sich mit den am Markt verfügbaren Lösungen und deren Kosten auseinanderzusetzen. Im Rahmen der Reihe „E-Vergabe-Anbieter stellen sich vor“ geben wir Ihnen im Vergabeblog einen Überblick über die Lösungsanbieter und fragen für Sie die wesentlichen Punkte des Angebots ab. Denn wie im richtigen Leben gilt auch bei der E-Vergabe – drum prüfe, wer sich ewig bindet. Den Auftakt macht cosinex – seit 15 Jahren Partner der Öffentlichen Hand im Bereich E-Government und sicher einer der Pioniere im Bereich der E-Vergabe.
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Die Aufklärungspflicht des öffentlichen Auftraggebers aus § 19 Abs. 6 EG VOL/A ergibt sich nicht aus einer prozentualen Unterschreitung des Angebotsdurchschnitts sondern aus dem Preisabstand zum nächsthöheren Angebot. Die VK Baden-Württemberg stellt klar, dass im Nachprüfungsverfahren die Nichterweislichkeit eines ungewöhnlich niedrigen Angebotes zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers geht.
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Nach Auffassung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr strahlt die Entscheidung des EuGH vom 18.09.14, C-549/13 (Besprechung im Vergabeblog hier), hinsichtlich der Kernaussagen auf die Anwendung des NTVergG aus, denn auch hier unterliegt die Verpflichtung der Auftragnehmer zur Zahlung eines Mindestentgelts nach §§ 4 und 5 keinen räumlichen Einschränkungen.
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Um rund 460 Mio Euro schrumpfen die Einnahmen aus der Lkw-Maut zwischen 2015 und 2017 gegenüber dem Finanzplan. Mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/2444) reagiert die Bundesregierung nun auf ein Wegekostengutachten vom 25.3.2014, nach dem die Mautsätze insbesondere wegen der deutlich niedrigeren Zinssätze gesenkt werden müssen. Zum Gesetzentwurf hörte der BT-Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur sieben Sachverständige.
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Teilnahme kostenlos, Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW.
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„Ausschlaggebend für die Wahl des Beschaffungsmodells muss die Wirtschaftlichkeit sein.“
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Am 19. November 2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Eckpunkte zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht vorgelegt. Diese Eckpunkte werden aktuell noch im Kreis der Bundesressorts abgestimmt und sollen vom Bundeskabinett noch in diesem Jahr beschlossen werden. Das Interessante steht zwischen den Zeilen.
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Mit Runderlass vom 13.10.2014 hat die Landesregierung NRW Hinweise zur Anwendung von § 4 Absatz 3 Satz 1 TVgG-NRW bei Dienstleistungserbringung durch Personen im EU-Ausland veröffentlicht. Grund war die Entscheidung des EuGH (C 549/13 vom 18.09.2014 – Beitrag im Vergabeblog von RA Oliver Weihrauch). Sie finden das Dokument im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Die gemeinsame Veranstaltung vom BITKOM und dem Beschaffungsamt des BMI zu sozialen und ökologischen Aspekten bei Beschaffungen von Informationstechnik fand großen Anklang beim Publikum in Bonn.
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Die vergaberechtliche Rechtsprechung entwickelt zunehmend strengere Anforderungen an den Ausschluss unauskömmlicher Angebote. Das OLG München bildet hier keine Ausnahme. Die Frage, ab wann ein Auftraggeber ein ungewöhnlich niedriges Angebot ausschließen darf, hat viele Facetten.
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Es geht auch anders als in Berlin: Die Ausschreibung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im sogenannten Stuttgarter Netz kommt gut voran. Zahlreiche Unternehmen haben sich beworben und wurden für Angebote zugelassen. Nun startet die zweite Phase des Vergabeverfahrens. Das Interesse ist unter anderem wegen des Fahrzeugfinanzierungsmodells des Landes groß. Vorgabe bei den Fahrzeugen: Kostenloses (!) WLAN.
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Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens setzt für seine Zulässigkeit jedenfalls nach den Vorgaben des GWB unter anderem die vorherige Rüge gegenüber dem Auftraggeber und die Antragsbefugnis voraus. Außerdem muss ein Nachprüfungsantrag den Antragsteller im Ergebnis auch in seinen Rechten verletzen. Das OLG Celle hat sich jüngst mit diesen Schranken intensiv beschäftigt und bemerkenswert hierzu ausgeführt, was zu einer Anmerkung auffordert.
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Der Bundespräsident hat die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dagmar Sacher, den Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Heinrich Schoppmeyer, die Richterin am Oberlandesgericht Dr. Desirée Dauber sowie die Richter am Oberlandesgericht Jörn Feddersen, Dr. Burkhard Feilcke und Dr. Alfred Göbel zu Richterinnen bzw. Richtern am BGH ernannt.
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Seit Oktober: Aufträge mit Bezug zur Daseinsvorsorge oder von öffentlichem Interesse ab 100.000 Euro Auftragswert oder für Firmen, die in den vergangenen 12 Monaten insgesamt Aufträge über 100.000 Euro Auftragswert erhalten haben, werden mit folgenden Daten im Internet im Transparenzregister eingestellt:
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Der für Rechtsstreitigkeiten über Vergabeverfahren zuständige X. Zivilsenat des BGH hat entschieden (Urteil v. 11.11.2014 – X ZR 32/14), unter welchen Voraussetzungen es einem öffentlichen Auftraggeber verwehrt ist, auf ein Angebot den Zuschlag zu erteilen, das nur infolge eines Kalkulationsirrtums des Anbieters außerordentlich günstig ausgefallen war.
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Wir freuen uns, mit der DATEV eG einen weiteren Förderer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) begrüßen zu können. Öffentliche Institutionen unterstützt die DATEV eG mit einem maßgeschneiderten Software-Angebot rund um das doppische Finanzwesen. Daneben fungiert das DATEV-Rechenzentrum als zentrale Datenplattform, revisionssicheres Archiv und als Datendrehscheibe.