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Es war eine Premiere beim 5. Deutschen Vergabetag. Erstmalig haben wir einen Live-Stream übertragen.
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Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), ein Unternehmen der Bundesregierung, sucht für den Standort Eschborn…
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Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von 17,4 Mio. Euro gegen fünf Anbieter von Bergbauspezialarbeiten wegen Preis- bzw. Submissionsabsprachen verhängt.
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Mit Beschluss vom 25.06.2014 (Az. VII-Verg 39/13) hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf sich erstmals mit der Verpflichtungserklärung zur Frauen- und Familienförderung nach § 19 TVgG-NRW auseinander gesetzt. Er hält dem öffentlichen Auftraggeber entgegen, dass dieser die Erklärung fälschlicherweise als Eignungsnachweis forderte. Denn diese Verpflichtungserklärung enthielt ergänzende Bedingungen an die Auftragsausführung und sei daher als solche in der Bekanntmachung zu benennen. Ferner und hier liegt das Neue der Entscheidung begegne die Forderung nach § 19 TVgG-NRW bei (reinen) Lieferaufträgen Bedenken.
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Man muss das Rad nicht immer neu erfinden, trotzdem ist gerade das im Bereich der öffentlichen Beschaffung regelmäßig der Fall. Der neue Fachausschuss “Best Practice” des DVNW dient dem Wissens- und Erfahrungsaustausch über konkrete Beschaffungsprojekte. Hier können wegweisende Beschaffungen im Sinne eines Best Practise vorgestellt und Fragen zur Erstellung von Leistungsbeschreibungen gestellt werden. Zum Fachausschuss (nur für Angehörige der öffentlichen Verwaltung) geht es hier Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
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Die vier Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben im Jahr 2013 insgesamt Ausgaben in Höhe von rund 74 Millionen Euro verbucht.
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Konsequenzen aus dem Rüstungsprojekt „Euro Hawk“ sind Thema einer Kleinen Anfrage im Bundestag.
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Am 23. Oktober 2014 findet in Berlin der 1. Deutsche Vergabetag 2014 des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. In insgesamt acht Workshops werden relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufbereitet und Hilfestellungen für die Beschaffungspraxis gegeben. Im Vorfeld des Kongresses möchten wir Ihnen die Workshops vorstellen. Heute der Workshop: “Keine Angst vorm wettbewerblichen Dialog!”.
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In den vergangenen Jahren sind die jeweils zu Jahresbeginn zur Verfügung gestellten Bundesfernstraßenmittel von der Auftragsverwaltung des Landes Brandenburg im Rahmen des Haushaltsvollzuges vollständig ausgeschöpft worden.
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Die Missachtung des Vergaberechts bei der Beauftragung von Nachträgen kann zur Unwirksamkeit der Nachtragsvereinbarung führen. Großprojekte werden oftmals dadurch bekannt, dass es zu erheblichen Kostensteigerungen kommt. Die Öffentlichkeit diskutiert dann die Frage nach dem warum und der politischen Verantwortung. Der Baupraktiker weiß, dass dies an anfänglich bewusst zu niedrig geschätzten Kosten liegt, aber auch durch baubegleitende Planung und Änderungen verursacht wird.
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Das europäische e-SENS-Projektes arbeitet an einer besseren digitalen Infrastruktur für die öffentliche Verwaltung innerhalb der EU. Dazu gehört auch den grenzüberschreitenden öffentlichen Einkauf zu erleichtern. Hier kommt nun das – deutsche – Beschaffungsamt des BMI ins Spiel: eVergabe made in Germany.
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Am Montag, 22. September, 18:30 Uhr, findet die nächste Sitzung der DVNW-Regionalgruppe Berlin-Brandenburg in Berlin-Mitte statt.
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Die ausführlich begründete Entscheidung zeigt auf, dass die Bedeutung einer ordnungsgemäßen, vollständigen, zeitnahen und nachvollziehbaren Dokumentation des Vergabeverfahrens von öffentlichen Auftraggebern in keinem Fall unterschätzt werden sollte. Dies gilt insbesondere für die Schätzung des Auftragswertes, aber auch für die Begründung eines Angebotsausschlusses aufgrund formaler Mängel des Angebotes. Öffentliche Auftraggeber tun in ihrem eigenen Interesse gut daran, sich dezidiert mit den in den Vergabeordnungen vorgesehenen Nachforderungsregelungen und der hierzu ergangenen aktuellen Rechtsprechung auseinanderzusetzen und es nicht bei lediglich floskelhaften Begründungen zu belassen.
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Wegen Wartungsarbeiten war der Vergabeblog vorrübergehend nicht ereichbar. Jetzt sind wir wieder für Sie da. Sogar noch etwas besser.
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Nach Bestimmungen in einigen Bundesländern soll in korruptionsgefährdeten Bereichen wie der Vergabestelle eine begrenzte Verwendungszeiten für Mitarbeiter gelten, entsprechend eine Rotation des Personals stattfinden. Ein interessanter Erfahrungsaustausch im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Am 23. Oktober 2014 findet in Berlin der 1. Deutsche Vergabetag 2014 des Deutschen Vergabe-netzwerks (DVNW) statt. In insgesamt acht Workshops werden relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufbereitet und konkrete Hilfestellungen für die Beschaffungspraxis gegeben. Im Vorfeld des Kongresses möchten wir Ihnen die Workshops vorstellen. Heute der Workshop: “IT-Beschaffung in der Praxis: Im Spannungsfeld von Produktneutralität und Leistungsbestimmungsrecht”.
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Der sog. No-Spy-Erlass des Bundesministeriums des Innern (BMI) hat es in kürzester Zeit zu einiger Berühmtheit geschafft. Zuletzt war er Gegenstand einer Entscheidung der VK Bund (VK Bund, Beschl. v. 24.06.2014 – Az. VK 2-39/14, vgl. den Beitrag von RAin Sonja Stenzel). Nun hat das BMI eine, so wörtlich, “Handreichung zu praktischen Fragen bei der Anwendung und Auslegung” veröffentlicht.
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Die Berliner Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer eine Reform des Vergaberechts angekündigt. Dass diese im Vorfeld allein mit den Wirtschaftsverbänden abgestimmt worden sei, kritisiert das Berliner FAIRgabe-Bündnis – bestehend aus Gewerkschaften sowie umwelt- und entwicklungspolitischen Verbänden.
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Die Regeln zur Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise werfen nach wie vor Fragen auf. Die VK Nordbayern hat sich nun u.a. mit der Frage beschäftigt, wann ausnahmsweise nicht nur bei fehlenden sondern sogar bei fehlerhaften Erklärungen nachgefordert werden kann.
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Die Vergabe einer Dienstleistungskonzession wird, insbesondere der Bereich der Entsorgungstätigkeiten, gerne genutzt um Aufgaben der Gemeinde vergaberechtsfrei auf einen Konzessionär zu übertragen. Allerdings lädt die Dienstleistungskonzession regelmäßig auch dazu ein, deren vergaberechtsfreien Anwendungsbereich zu überdehnen und unter dem Mantel der Konzession vergaberechtswidrige de-facto Vergaben durchzuführen.
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In einem Schulterschluss mit der Handwerkskammer Berlin und den Unternehmensverbänden Berlin-Brandenburg setzt sich die Berliner Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Cornelia Yzer, für eine Reform des Vergaberechts ein. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 19. August haben die Senatorin sowie UVB-Präsident Dr. Udo Niehage und Handwerkskammerpräsident Stephan Schwarz konkrete Vorschläge präsentiert.