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Anlässlich der Vorlage eines portugiesischen Gerichts befasst sich der EuGH mit den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten bei…
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Einkäufer / Ausschreibungsmanager / Vergabemanager – Liefer- und Dienstleistungen in Berlin gesucht
Die STADT und LAND Wohnbauten-Gesellschaft sucht einen Einkäufer / Ausschreibungsmanager / Vergabemanager für Liefer- und Dienstleistungen…
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Der gemeinsame Erlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie von 11. Oktober 2023 (Vergabeblog.de vom 18/10/2023, Nr. 54763), mit dem Verfahrenshinweise für die Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten bekannt gegeben wurden, wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. .
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Auch wenn eine Handwerkskammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, stellt sie nicht zwangsläufig einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB da, da sie regelmäßig keiner qualifizierten staatlichen Einflussnahmemöglichkeit unterliegt. Eine bloße Rechtsaufsicht vermittelt gerade keine hinreichende Möglichkeit der Einflussnahme. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der überwiegenden Subventionierung beim projektbezogenen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB ist der Zeitpunkt der Ausschreibung, mithin regelmäßig der Bekanntmachung. Auf spätere Auszahlungen kommt es nicht an. Entscheidend ist mithin eine Beurteilung der Projektfinanzierung ex-ante.
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Folgende Themen haben die DVNW-Mitglieder diese Woche unter anderem diskutiert: AnBest-P NRW „Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung ohne TNW“ Informationssicherheitsbeauftragter Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Gemeinsam mit 18 deutschen Wirtschaftsdachverbänden setzt sich Transparency Deutschland in der neu gegründeten „Allianz FÜR Vergaberecht“ für die korrekte Anwendung der bestehenden vergaberechtlichen Grundsätze ein.
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Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs in Deutschland haben im Jahr 2023 durchschnittlich 41,30 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde gezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren die Arbeitskosten in Deutschland damit die sechsthöchsten in der Europäischen Union (EU-27). Luxemburg hatte im EU-Vergleich mit 53,90 Euro die höchsten Arbeitskosten je geleisteter Stunde, Bulgarien mit 9,30 Euro die niedrigsten.
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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zu Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Beim diesjährigen IT-Vergabetag in Berlin haben Sie die Möglichkeit sich über aktuelle Themen rund um die Öffentliche Beschaffung von IT-Leistungen zu informieren. Erfahren Sie zudem mehr zu Themen wie der vergaberechtskonformen Nutzung von Inhouse-Spielräumen, der digitalen Souveränität am Arbeitsplatz, zu den neusten Entwicklungen zu den EVB-IT u.v.m. ! Um den Austausch unter den Teilnehmenden zu fördern, laden wir Sie am Vorabend der Tagung zudem herzlich zum Vergabesalon ein. Bei diesem Vorabendprogramm gibt es neben Fingerfood & Getränken einen inspirierenden Vortrag sowie die Möglichkeit zum Networken. Sichern Sie sich hier Ihr Ticket: Informationen und Anmeldung
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Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin informiert darüber, dass die Erste Verordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 09.04.2024 (GVBl. S. 114 vom 27.04.2024) am 01.05.2024 in Kraft getreten ist. Mit der Rechtsverordnung wird der Betrag des Mindeststundenentgelts bei der Ausführung öffentlicher Aufträge von 13,00 Euro auf 13,69 Euro brutto heraufgesetzt. Im Vergabeservice Berlin wurden hierzu folgende Unterlagen eingestellt:
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Das Handelsblatt berichtet unter dem Titel: „Bürokratieabbau – Justizminister fordert weniger Bürokratie aus Brüssel und erstellt Zehn-Punkte-Plan“, dass der Justizminister zehn Vorschläge unterbreitet, wie sich EU-Bürokratie reduzieren lässt. Darunter auch das Vergaberecht: Dieses soll vereinfacht, entbürokratisiert und digitalisiert werden.
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Am 5. Juni findet unser IT-Vergabetag statt, zu dem wir Sie hiermit herzlich einladen möchten. Seien Sie dabei, wenn aktuelle Themen rund um die Öffentliche Beschaffung von IT-Leistungen beleuchtet werden. Informieren Sie sich über Themen wie die vergaberechtskonforme Nutzung von Inhouse-Spielräumen, digitale Souveränität am Arbeitsplatz und die neusten Entwicklungen zu den EVB-IT. In unseren Praxisworkshops zu aktuellen Themen der IT-Beschaffung können Sie sich mit Ihren persönlichen Fragen einbringen. Werfen Sie in Marktforen einen tiefergehenden Blick auf aktuelle Technologien und tauschen Sie sich mit den Lösungsanbietern vor Ort aus. Auch das Netzwerken mit anderen Beschaffungsstellen sowie mit Vertreter:innen der Rechtspflege und der Auftragnehmerseite steht im Vordergrund des IT-Vergabetags. Der „IT-Vergabetag: Praxis und Perspektiven der Verwaltungsdigitalisierung – Was Deutschland voranbringt“ findet am 5. Juni 2024 in der Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften statt. Seien Sie dabei und lernen Sie aktuelle Entwicklungen kennen! Hier Ticket buchen! Um den Austausch unter den Teilnehmenden zu fördern, laden wir Sie am Vorabend der Tagung herzlich zum Vergabesalon ein. Bei diesem Vorabendprogramm gibt es neben Fingerfood & Getränken einen inspirierenden Vortrag sowie die Möglichkeit zum Networken. Eine Anmeldung ist hier möglich << Anmeldung >>
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Als erstes Projekt, das sich im BSI-Prüfverfahren befindet, wird Delos Cloud eine voll souveräne Cloud-Plattform für Bund, Länder und Kommunen in Deutschland anbieten. Ab 2025 wird damit allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung in Deutschland eine souveräne Cloud auf Basis einer Anwendungs- und Anbieter-neutralen Hyperscaler-Plattform zur Verfügung stehen. Im Partner-Seminar der DVNW Akademie gaben Vertreter der Firma Delos Cloud GmbH Einblicke in diese souveräne Cloud, wie sich die öffentliche Hand bereits heute auf die kommende Cloud-Technologie vorbereiten kann und wie die Beschaffung der Cloud-Plattform heute bereits mitgedacht wird.
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Die Bundeswehr bezahlt für Batterien bis zu 15-mal mehr als nötig. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesrechnungshof (BRH) in seiner Ergänzung Nr. 33 zum Jahresbericht 2023. Der BRH empfiehlt: Das BMVg sollte beim Kauf von handelsüblichen Verbrauchsgütern – wie Batterien – wirtschaftliche Rahmenverträge nutzen.
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Im Rahmen des Instruments zum internationalen Beschaffungswesen (IPI) hat die Europäische Kommission erstmals eine Untersuchung eingeleitet. Es geht um Maßnahmen und Praktiken auf dem chinesischen Markt für die Beschaffung von Medizinprodukten, die europäische Unternehmen und Produkte in unlauterer Weise diskriminieren.
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Dieser Beitrag vertritt die provokante These, dass jegliche Art der prozentualen Gewichtung in Zuschlagsformeln eine Illusion darstellt – im günstigeren Fall ein psychologisches Placebo, das unbeabsichtigt zu suboptimalen Beschaffungsergebnissen führen kann. Der fundierte Artikel „Faktencheck Vergabemathematik: Der Mythos der 50 %-Gewichtung“ (Wolfgang Bartsch auf Vergabeblog.de vom 22/01/2024, Nr. 55542) widmet sich mit akribischer Genauigkeit der Entscheidung der VK Lüneburg und legt überzeugend dar, dass die von der VK postulierte Annahme, die einfache Richtwertmethode impliziere eine 50/50-Gewichtung, auf einem Missverständnis beruht. Die folgende Analyse beleuchtet dieses Thema grundlegend – aus einem anderen Blickwinkel – und zeigt, dass Zuschlagsformeln bei üblicher Anwendung und im Sinne von Preis/Kosten zu Leistung nicht die Realität abbilden.