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Die Blockchain-Technologie als Basis verschiedener Kryptowährungen ist spätestens seit der rasanten Kurssteigerung des Bitcoin im Dezember…
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Die Fachhochschule Erfurt sucht zur Verstärkung des Teams des Dezernats Finanzen und Beschaffung zum nächstmöglichen Zeitpunkt…
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Die Bundesregierung prüft mit Blick auf das Ende des Mautbetreibervertrages im Jahr 2015 zur Zeit die Möglichkeiten der künftigen Mauterhebung. Ziel sei es weiterhin, ein zukunftsfähiges und gleichzeitig hochverlässliches Erhebungssystem zur Verfügung zu haben.
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„Reformkommission Bau von Großprojekten“ und die Interessen der Bauindustrie sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14750). Die Abgeordneten kritisieren dabei, dass die Mehrheit der 36 Kommissionsmitglieder „direkt oder indirekt“ am Bau von Großprojekten beteiligt sei. Deshalb soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, ob sie erwogen hat, auch Vertreter der Umweltverbände oder Personen in die Reformkommission zu berufen, die Großprojekten kritisch gegenüberstehen. Auskunft soll die Regierung auch geben, welche Verträge es mit den Mitgliedern gibt. (Quelle: Bundestag)
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Seit über 20 Jahren baut der weltweit führende Personaldienstleister HAYS stabile Brücken zwischen Unternehmen, Kanzleien und Juristen. In Kooperation mit HAYS Public Services und HAYS Legal wurde ein vergaberechtlicher Stellenmarkt im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) eingerichtet. So werden dort aktuell VolljuristInnen mit dem Schwerpunkt Vergaberecht u.a. für Berlin, das Rheinland, Rheinland-Pfalz und Nürnberg in Festanstellung gesucht. Aber auch das Bayerische Landeskriminalamt sucht eine/n VergaberechtlicherIn. Informieren Sie sich im Mitgliederbereich des DVNW – kostenlos.
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Die Bundesregierung sieht bei der Vergabe von Aufträgen an externe Dritte nicht die Gefahr, dass durch private Akteure maßgeblicher Einfluss auf die Erarbeitung von Gesetzen oder Verordnungen genommen wird. Die beauftragten externen Dritten seien „an den Auftragsgegenstand gebunden, der auf das Notwendige beschränkt wird“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/14647) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14370). Das Genehmigungs- und Ablaufverfahren innerhalb der Bundesverwaltung stelle zudem sicher, „dass sie keinen Einfluss auf den Inhalt von Gesetzen und Verordnungen nehmen können“. Quelle: Bundestag
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Wie hoch das öffentliche Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Gemeinden im Jahr ist, darüber lässt sich trefflich streiten – denn wirklich verlässliche Zahlen existieren nicht. Gründe sind überwiegend die zersplitterte deutsche Vergaberechtslandschaft und die fehlende Methodik. Lediglich für den Oberschwellenbereich – aufgrund der (noch geltenden) EU-RL 2004/17/EG und 2004/18/EG – sowie für Vergaben im Bereich Sicherheit und Verteidigung – aufgrund der EU-RL 2009/81/EG – werden bestimmte Daten erfasst und an die EU-Kommission weitergemeldet. Diesem Zustand will das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolgie (BMWi) nun abhelfen, auch, weil “valide statistische Zeitreihen über die öffentliche Auftragsvergabe zu einer besseren empirischen Fundierung politischer Entscheidungen und legislativer Maßnahmen beitragen“. Erfasst werden sollen sowohl der Unter- als auch der Oberschwellenbereich.
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Im Jahr 2008 hat die VK Brandenburg festgestellt, dass eine Umstellung der Entsorgung von Altpapier durch Bündelsammlung auf eine behältergestützte Sammlung keinen ausschreibungspflichtigen Vorgang darstellt, weil es sich um keine wesentliche Vertragsänderung handelt. Begründet worden ist dies vor allem damit, dass die hinzukommende Leistung mit dem bereits bestehenden Vertag in einem engen inhaltlichen Zusammenhang stehe. Zudem sei der Auftragnehmer bereits in Folge einer öffentlichen Ausschreibung mit der Altpapierentsorgung im Kreisgebiet befasst. Diese Leistung soll vom Aufragnehmer auch in Zukunft erbracht werden, zusätzlich durch die Entsorgung von Altpapier aus zuvor aufgestellten Altpapierbehältern (VK Brandenburg, Beschluss vom 17.06.2008 – VK 13/08).
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Bei der Angebotswertung nach bekanntgegebenen Zuschlagskriterien steht dem Auftraggeber grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu. Die Bewertung ist jedoch dann fehlerhaft, wenn der Auftraggeber das Fehlen von Nachweisen moniert, die in den Vergabeunterlagen nicht gefordert waren (VK Bund, Beschluss v. 12.04.2013, VK 1-15/13).
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Die Nachfrage nach Umweltfreundlichkeit wird auch bei der öffentlichen ITK-Beschaffung immer wichtiger. Hier setzt ein neues Webinar an, bei dem Beschaffer geschult werden – kostenlos.
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Der EuGH hat in der Rechtssache C‑526/11 am 12.09.2013 entschieden, dass Ärztekammern keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 und 3 der Richtlinie 2004/18 bzw. § 98 Nr. 2 GWB sind und damit nicht dem europäischen Vergaberecht unterliegen.
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Deutsche Automobilhersteller haben zwischen 2010 und 2012 von der Bundesregierung rund 177 Millionen Euro erhalten.
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Das OLG Düsseldorf hatte dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob eine Ärztekammer eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und somit öffentliche Auftraggeberin ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2011, VII-Verg 38/11).
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Der Freistaat Bayern erhält 2013 Soforthilfen in Höhe von insgesamt 165,95 Millionen Euro für vom Hochwasser betroffene Bürger. Die Bundesregierung hatte sich nach dem Donauhochwasser im Mai und Juni 2013 bereit erklärt, die Hälfte der Ausgaben für ein Soforthilfeprogramm zu tragen.
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Formale Anforderungen und eine Vielzahl von vorzulegenden Nachweisen schrecken immer wieder Unternehmen ab, überhaupt an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Dass dies auch für Start ups und Newcomer zukünftig leichter sein wird, lässt eine aktuelle Entscheidung zur IT-Beschaffung der Vergabekammer des Bundes hoffen („Bundeslizenzen Virenschutz“, VK Bund, 03.06.2013 – VK 2-31/13).
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In Deutschland gab es Anfang des Jahres 1150 Stromversorgungsunternehmen. Auch wenn man in Frage stellen kann, ob es angesichts der Dominanz der bekannten vier großen Versorger, die zusammen rund 80 % des deutschen Strommarktes beherrschen, überhaupt echten Wettbewerb auf dem Strommarkt gibt – auch der unterfällt dem Vergaberecht.
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Im Zusammenhang mit der Neuvergabe von Konzessionen für Gas- und Stromnetze ist keine steigende Zahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen zu verzeichnen. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (17/14630) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14438) mit.
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Am 01.07.2013 ist nun auch in Hessen das neuen Vergabegesetz (HVgG) in Kraft getreten. Wie schon in anderen Bundesländern wird es erheblichen Einfluss auf die tägliche Vergabepraxis haben. Anders als in Zeiten von Runderlassen und Verwaltungsvorschriften haben nun die wesentlichen Grundsätze des Verfahrens wie Gleichbehandlung, Transparenz und Wettbewerb sowie wesentliche Regelungen wie der Vorrang der öffentlichen Ausschreibung, die Bekanntmachung sowie die fortlaufende Dokumentation des Verfahrens auch bei nationalen Vergaben Gesetzesqualität und Außenwirkung. Aber damit nicht genug: In Zukunft kann sich jeder Bieter unterhalb der Schwellenwerte auch auf diese Vorschriften sowie sonstige bieterschützende Vorschriften im Rahmen von speziell eingerichteten Nachprüfungsverfahren berufen und – so jedenfalls die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit – auch den Zuschlag verhindern.
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Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, wurde zum neuen Vorsitzenden der Leitungsgruppe des International Competition Network (ICN) gewählt. Er übernimmt das Amt von Eduardo Pérez Motta, dem Leiter der mexikanischen Wettbewerbsbehörde.
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Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes zur Effizienz von Straßenprojekten in Deutschland, Griechenland, Spanien und Polen, die über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds mitfinanziert werden, kritisiert, dass die Kosten der darin 24 europaweit untersuchten Projekte im Schnitt um 23 % (Deutschland: 26 %) über den Kostenansätzen und die Fertigstellungszeiten im Durchschnitt um neun Monate bzw. 41 % (Deutschland: 7 Monate bzw. 59,5 %) über den ursprünglichen Fristen in den Bauverträgen gelegen hätten. Dazu äußerste sich nun der AK ÖPP im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.
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Uns haben viele Rückmeldungen von Interessenten erreicht, die aufgrund der Schulferien unsere Anmeldefrist bis zum 30.08. für den XVergabe-Tag am 19. September 2013 im Bonner Beschaffungsamt nicht einhalten konnten. Deshalb haben Sie jetzt noch bis Freitag, 6. September, die Möglichkeit, sich einen der letzten freien Plätze bei der Veranstaltung „eVergabe endlich kinderleicht! – Die neuen Möglichkeiten der XVergabe“ am 19.09.2013 im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern zu sichern. Anmeldungen mit dem Betreff XVergabe bitte unter eva.jocks@bescha.bund.de.
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Durch Beschluss vom 08.08.2013 (Az: VK.2-07/13) hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold (VK Detmold) den Nachprüfungsantrag eines Busverkehrsunternehmens zurückgewiesen. Dieser Beschluss ist die erste Entscheidung einer Vergabenachprüfungsinstanz, die sich mit der Zulässigkeit der besonderen Tariftreuepflicht für den öffentlichen Personennahverkehr nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) auseinandersetzt. Dieses Nachprüfungsverfahren ist Teil einer scharf geführten Auseinandersetzung zwischen dem privaten Omnibusgewerbe und der aktuellen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Parallel zum Vergabenachprüfungsverfahren klagen Vertreter des privaten Omnibusgewerbes vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Landesregierung NRW mit dem Ziel, dass auch der Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (TV-NWO) als repräsentativ im Sinne des § 4 Abs. 2 TVgG-NRW anerkannt wird. Aufgrund des im Nachprüfungsverfahren geltenden Beschleunigungsgebots, erhofft sich das private Omnibusgewerbe im Unterschied zur Verwaltungsgerichtsbarkeit eine zeitnahe Klärung.