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Die Überprüfung der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)“, die im Zuge der Reform…
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In der Zentrale des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten…
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Die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer (BAK) sowie weiteren Organisationen der Freien Berufe ein Positionspapier zur Einbeziehung freiberuflicher Leistungen in die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an das Bundeswirtschaftsministerium gerichtet.
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Regelmäßig werden bei Auftragnehmern öffentlicher Aufträge Preisprüfungen durchgeführt. Dabei wird der Preistyp festgelegt und kontrolliert, ob die öffentlichen Auftraggeber zu korrekten Markt- bzw. Selbstkostenpreisen beliefert werden. Wurden dabei Fehler gemacht, können erhebliche Rückforderungen auf Unternehmen zukommen. Das Seminar deckt gemachte Fehler auf und hilft Ihnen diese im Vorfeld zu vermeiden. Ausführliche Information finden Sie hier, unser komplettes Seminarangebot unter www.dvnw-akademie.de.
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Die Parlamentarischen Staatssekretäre beim Bundesverkehrsminister, Dorothee Bär, Norbert Barthle und Enak Ferlemann, übergeben in Berlin weitere insgesamt 336 Förderbescheide für Mittel aus dem milliardenschweren Bundesprogramm für superschnelles Breitband.
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In einigen Bundesländern existiert unterhalb der Schwelle nicht nur ein Bieterrechtsschutz „light“, sondern auch eine über die VOB/A hinaus konkreter geregelte Aufklärungspflicht bei vermutet unauskömmlichen Angeboten neben der Pflicht zur Dokumentation dieser Aufklärung.
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Der Innenausschuss des Bundestages hat den Weg zur Umsetzung der sog. E-Rechnungsrichtlinie der EU frei gemacht. Wesentlicher Regelungskern der RL ist eine Verpflichtung aller Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, anzunehmen und zu verarbeiten.
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Am 24.11.2016 findet die 13. Sitzung der Regionalgruppe München des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Der Bund kann im kommenden Jahr 329,1 Milliarden Euro ausgeben. Das beschloss der Haushaltsausschuss in der Nacht zum 11.11.2016 nach 14-stündigen Beratungen in der sogenannten Bereinigungssitzung. Das sind 400 Millionen Euro mehr als im Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9200) zum Haushalt 2017 vorgesehen waren.
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Auch unterhalb des EU-Schwellenwertes ist ein Ausschluss eines Bieters wegen negativer Erfahrungen bei früheren Aufträgen möglich. Hierzu bedarf es einer vom Auftraggeber sorgfältig dokumentierten negativen Prognose.
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Die Förderung der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll geändert werden. KWK-Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt sollen in Zukunft nur noch dann gefördert werden, wenn sie sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben.