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Der Vergabeblog: Begann im Jahr 2007 als Einmann-Autorenblog, heute trägt ein festes Redaktionsteam und bis zu…
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Die Universität Stuttgart sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die geplante erstmalige Übernahme der Bauherreneigenschaft in Zusammenarbeit…
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Im Rahmen der bundesweiten IT-Konsolidierung geht der technische Betrieb des Kaufhaus des Bundes (KdB) vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern auf das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) über.
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2003 übernahm Martin Hake das Referat Innerer Dienst mit einem Teilbereich der Beschaffung in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. 2004 wurde der Innere Dienst umgewandelt in eine Zentrale Vergabestelle für den nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Am Aufbau und der Weiterentwicklung der Zentralisierung war Martin Hake maßgeblich beteiligt. 2008 wurde die Vergabestelle für den gesamten Geschäftsbereich des BMEL tätig. Martin Hake engagiert sich ehrenamtlich im Beirat des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). In einer kleinen Serie möchten wir Ihnen unsere Beitratsmitglieder vorstellen.
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Eine der streitanfälligsten Verfahrenssparten im öffentlichen Vergaberecht ist die Ausschreibung und Vergabe von Reinigungsdienstleistungen. Wir zeigen Ihnen in diesem Tagesseminar, wie Sie erfolgreich eine Ausschreibung durchführen und die häufigsten Fehler vermeiden können. Ausführliche Infos und Anmeldung finden Sie hier. Unser aktuelles Gesamtprogramm der DVNW Akademie lesen Sie hier.
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Bei der Vergabe von Aufträgen im Unterschwellenbereich gilt das europäische Primärrecht. Das gilt aber nur, sofern bei diesen Aufträgen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse festzustellen ist. Dann sind die Grundregeln des AEUV, insbesondere der Art. 49 AEUV (Niederlassungsfreiheit) und Art. 56 AEUV (Dienstleistungsfreiheit), sowie die sich daraus ergebenden allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz zu beachten.
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Am 10.11.2016 findet die 8. Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Heute vor einer Woche, am 6. und 7. Oktober 2016, fand in Berlin der inzwischen 3. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Im abermals ausverkauften Presse- und Informationsamt der Bundesregierung gaben sich das “Who´s Who” der Vergabewelt vor über 400 Teilnehmern die Klinke in die Hand: Ob OLG-Richter, DStGB oder das Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO), Alle waren mit dabei. Die Tagung stand dabei ganz im Zeichen der aktuellen Reformen.
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Am 28.09.2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine 9. GWB-Novelle beschlossen.
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Das Beschaffungsamt des BMI, vertreten durch den Abteilungsleiter Zentrale Dienste, Hermann-Josef Weber und den Projektleiter XVergabe, Rolf Kewitz, hat sich am 27. 9.2016 mit Vertretern des Bundes, der Länder und Kommunen sowie Vertretern des BITKOM und BDI und beratenden Vertretern von privatwirtschaftlich agierenden Anbietern digitaler Vergabeplattformlösungen auf eine Geschäftsordnung verständigt (Foto: BeschA).
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Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in Vergabeverfahren sind nach neuem Vergaberecht elektronische Mittel zu verwenden, die Unversehrtheit, Vertraulichkeit und Echtheit der Daten gewährleisten. Ist damit die Kommunikation Auftraggeber-Bieter per einfacher E-Mail noch möglich? Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Unser Tagesseminar vermittelt einen Überblick über die neue Struktur des Vergaberechts, die wichtigsten praxisrelevanten Änderungen im Vergleich zum bisherigen Recht und beleuchtet auch etwaige Problemstellungen aus der Umsetzung. Referent ist Hans-Peter Müller (Bundeswirtschaftsministerium, Referat Öffentliche Aufträge). Infos und Anmeldung hier. Unser aktuelles Gesamtprogramm der DVNW Akademie finden Sie hier.
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Es gibt keine gesetzliche Vermutung dahingehend, dass die Bildung von Bietergemeinschaften gegen § 1 GWB verstößt. Eine Verfahrensrüge muss regelmäßig vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens erhoben werden.