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Mit rund 36 Milliarden Euro pro Jahr in Deutschland ist die wirtschaftliche Bedeutung von öffentlichen Bau-…
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Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sucht ab sofort für…
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Die Vergabewelt ist derzeit einigermaßen verunsichert wegen der strengen nationalen Rechtsprechung in Bezug auf die Transparenzanforderungen an die Bewertungsgrundlagen. Allen voran das OLG Düsseldorf. Das EuGH-Urteil in Sachen TNS Dimarso schlug dann datumsgerecht wie eine kleine Revolution ein und wird bereits fleißig rezipiert. Dr. Roderic Ortner schreibt die erste Analyse von Dr. Peter Neusüß (Vergabeblog.de vom 21/08/2016, Nr. 27080) fort – und kommt an einer entscheidenden Stelle zu einem anderen, nämlich dem Titel dieses Beitrags tragenden Ergebnis. Aber lesen Sie selbst.
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„Die Ergebnisse der Expertenkommission haben jeden Zweifel ausgeräumt, dass sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich eine Investitionsschwäche in Deutschland weiterhin existiert.”
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Das Land Hessen hat seine Leitfäden zur nachhaltigen Beschaffung aktualisiert.
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Matthias Steck, Vorsitzender der Vergabekammer Südbayern, wurde in den Beirat des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) berufen. Der ehrenamtliche Beirat berät und unterstützt die DVNW Geschäftsstelle und steht dabei stellvertretend für die Mitglieder des Deutschen Vergabenetzwerks. Matthias Steck: „Ich freue mich, als Vertreter der Rechtsprechung einen Beitrag zur weiteren Entwicklung der für die Vergabewelt bedeutsamen Wissensplattform des Deutschen Vergabenetzwerks leisten zu können.”
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Das Bundesbauministerium hat mit Datum vom 9. September 2016 den Erlass zur Einführung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und damit insbesondere die näheren Einzelheiten für den ersten Abschnitt der VOB/A (Unterschwellenrecht) veröffentlicht.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat seinen Diskussionsentwurf für eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht (Vergabeblog.de vom 01/09/2016, Nr. 27186). Dieser soll die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) ersetzen. Im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) haben wir daher eigens einen Fachausschuss zur Erörterung und Diskussion der UVgO eingerichtet, der sich bereits reger Aktivität erfreut. Zum Fachauschuss UVgO geht es hier. Noch kein Mitglied im DVNW? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Seit dem 18. April 2016 müssen Auftraggeber grundsätzlich schon zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung die Vergabeunterlagen vollständig elektronisch zum Abruf bereitstellen. Ausnahmeregelungen, die insbesondere technische Hindernisse betreffen, dürften für die breite Masse der Vergabeverfahren nicht relevant sein. Doch was bedeutet diese Pflicht im Einzelnen und wie weit reicht sie tatsächlich? Müssen in jedem Fall eine vollständige Leistungsbeschreibung, der Vertrag oder die Bewertungsmatrix für die Angebotsauswertung online gestellt werden? Ein Beitrag in drei Teilen.
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Am 20. Juli 2016 fand die 12. Sitzung der DVNW Regionalgruppe München in den Räumlichkeiten der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München statt. Thema der Veranstaltung war „(Fast) 100 Tage neues Vergaberecht: offene Diskussion über erste Erfahrungen und Probleme“.