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Am 16.10. fand die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur…
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Die IMTB Beschaffungsmanagement & Consulting GmbH (BMC) sucht für den Standort in Berlin nach einem Berater…
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Der Markt der öffentlichen Aufträge hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor innerhalb der Europäischen Union entwickelt. Für Unternehmen vieler Branchen stellt dieser Markt aufgrund der von der öffentlichen Hand in Milliardenhöhe nachgefragten Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge ein interessantes Geschäftsfeld dar. Die Beteiligung an Ausschreibungen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erweitert die Möglichkeiten, lukrative Aufträge für das eigene Unternehmen zu akquirieren. Polen bietet nicht zuletzt aufgrund der Größe seines Binnenmarktes in besonderer Weise Geschäftschancen für Unternehmen aus Deutschland.
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Die vergaberechtlichen Anforderungen an die Auswahl der Bewerber im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb bei der Durchführung von Verhandlungsverfahren unterscheiden sich von den Vorgaben, die für die Zuschlagskriterien bei der Ermittlung des besten Angebots gelten. Vergaberechtliche Bindungen bestehen aber auch hier. Das OLG Saarbrücken hat mit Beschluss vom 15. Oktober 2014 (1 Verg 1/14) festgestellt, dass eine nach der Bekanntmachung erfolgende Gewichtung der Eignungskriterien sich aus den bekannt gemachten Eignungsanforderungen objektiv ableiten lassen muss. Eine „überraschende“ Gewichtung verstoße demgegenüber gegen die Grundsätze des Wettbewerbs und der Verfahrenstransparenz.
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Um die sog. „No-Spy-Klausel“ bei Auftragsvergaben geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3136). Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Verwendung in Vergabeverfahren rechtlich zulässig. Das sah die VK Bund bekanntermaßen anders.
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Der Bundesrechnungshof (BRH) hat keine für die Entlastung der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und in den Büchern aufgeführten Beträgen im Haushaltsjahr 2013 festgestellt.
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Die Ausschreibung und der öffentliche Einkauf umweltfreundlicher IT-Hardware wird einfacher. Ab sofort ist ein Leitfaden zur Beschaffung umweltfreundlicher Drucker und Multifunktionsgeräte auf www.itk-beschaffung.de/ verfügbar. Die Publikation bezieht sich auf Tintenstrahl- und Lasergeräte. Sie wurde erstellt durch eine Arbeitsgruppe des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, der Bundesagentur für Arbeit, des Umweltbundesamtes (UBA) und des Hightech-Verbandes BITKOM.
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Die neuen EU-Vergaberichtlinien sehen die verpflichtende Einführung der E-Vergabe vor. Viel Zeit bleibt nicht mehr, um sich mit den am Markt verfügbaren Lösungen und deren Kosten auseinanderzusetzen. Im Rahmen der Reihe „E-Vergabe-Anbieter stellen sich vor“ geben wir Ihnen im Vergabeblog einen Überblick über die Lösungsanbieter und fragen für Sie die wesentlichen Punkte des Angebots ab. Denn wie im richtigen Leben gilt auch bei der E-Vergabe – drum prüfe, wer sich ewig bindet. Den Auftakt macht cosinex – seit 15 Jahren Partner der Öffentlichen Hand im Bereich E-Government und sicher einer der Pioniere im Bereich der E-Vergabe.
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Die Aufklärungspflicht des öffentlichen Auftraggebers aus § 19 Abs. 6 EG VOL/A ergibt sich nicht aus einer prozentualen Unterschreitung des Angebotsdurchschnitts sondern aus dem Preisabstand zum nächsthöheren Angebot. Die VK Baden-Württemberg stellt klar, dass im Nachprüfungsverfahren die Nichterweislichkeit eines ungewöhnlich niedrigen Angebotes zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers geht.
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Nach Auffassung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr strahlt die Entscheidung des EuGH vom 18.09.14, C-549/13 (Besprechung im Vergabeblog hier), hinsichtlich der Kernaussagen auf die Anwendung des NTVergG aus, denn auch hier unterliegt die Verpflichtung der Auftragnehmer zur Zahlung eines Mindestentgelts nach §§ 4 und 5 keinen räumlichen Einschränkungen.
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Um rund 460 Mio Euro schrumpfen die Einnahmen aus der Lkw-Maut zwischen 2015 und 2017 gegenüber dem Finanzplan. Mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/2444) reagiert die Bundesregierung nun auf ein Wegekostengutachten vom 25.3.2014, nach dem die Mautsätze insbesondere wegen der deutlich niedrigeren Zinssätze gesenkt werden müssen. Zum Gesetzentwurf hörte der BT-Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur sieben Sachverständige.
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Teilnahme kostenlos, Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW.
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„Ausschlaggebend für die Wahl des Beschaffungsmodells muss die Wirtschaftlichkeit sein.“
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Am 19. November 2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Eckpunkte zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht vorgelegt. Diese Eckpunkte werden aktuell noch im Kreis der Bundesressorts abgestimmt und sollen vom Bundeskabinett noch in diesem Jahr beschlossen werden. Das Interessante steht zwischen den Zeilen.
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Mit Runderlass vom 13.10.2014 hat die Landesregierung NRW Hinweise zur Anwendung von § 4 Absatz 3 Satz 1 TVgG-NRW bei Dienstleistungserbringung durch Personen im EU-Ausland veröffentlicht. Grund war die Entscheidung des EuGH (C 549/13 vom 18.09.2014 – Beitrag im Vergabeblog von RA Oliver Weihrauch). Sie finden das Dokument im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.