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Im Fokus des Vergaberechts steht derzeit nicht nur die Vergabe von Bauleistungen für Flüchtlingsunterkünfte. In derselben…
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Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH sucht für den Standort Eschborn einen Vertragsmanager (m/w/d)…
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Mindestvorgaben mit potentiell wettbewerbseinschränkender Wirkung müssen geeignet und erforderlich sein, um ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel zu gewährleisten.
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Am 8.10.2014, 17:30 Uhr, findet in den Räumen der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Hamburg die nächste Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Die Beamten des Bundes können mit höheren Bezügen rechnen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1797) verabschiedete der Innenausschuss am Mittwoch mit Zustimmung aller Bundestags-Fraktionen.
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Stärkung des Rechtsschutzes unterhalb der Schwellenwerte: Zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können Bietern Auskunftsansprüche gegen den Auftraggeber zustehen.
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Die Bundesregierung will die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 jährlich um eine Milliarde Euro entlasten.
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Um vergabespezifische Mindestlöhne und EU-Binnenmarktfreiheiten geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2543). Darin geht es unter anderem um die verfassungsrechtliche Einschätzung des nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetzes. Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 18/2344. (Quelle: Bundestag)
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Das übertrifft selbst unsere optimistischsten Erwartungen: Exakt einen Monat vor unserem 1. Deutschen Vergabetag am 23.10.2014 in Berlin ist der Kongress mit rund 350 Teilnehmern restlos ausgebucht. Die Veranstaltung dürfte damit zugleich die größte vergaberechtliche Fachtagung im deutschsprachigen Raum sein, jedenfalls, wenn man ehrliche Zahlen zu Grunde legt. Sollten Sie kein Ticket mehr erhalten haben, haben Sie noch die Möglichkeit, am festlichen Abendempfang am Potsdamer Platz teilzunehmen. Ausführliche Informationen und Anmeldung unter http://www.deutscher-vergabetag.de/.
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Am vergangenen Donnerstag hat der EuGH in einer lange erwarteten Entscheidung Stellung zum vergabespezifischen Mindestlohn des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalens (TVgG NRW) genommen und dabei die Geltung des vergabespezifischen Mindestlohns im europäischen Ausland eingeschränkt.
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VK Bund stärkt das Gebot der losweisen Vergabe und zeigt die verbale, aber nicht sinntrennende, Entkoppelung von Teil-/Fachlosvergaben und der vornehmlichen Berücksichtigung mittelständischer Interessen auf. Die teleologische Auslegung des § 97 III GWB lässt auf eine rechtliche Funktion schließen, die eine organische Verbindung von der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes als bestimmungsgemäßen Vollzug des Haushaltsrechts in Verbindung mit der kartellrechtlichen Flankierung in Form der Wettbewerbsförderung auf breitester Ebene (KMU + X) anstrebt.
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Wie kann man im Einklang mit dem Vergaberecht bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen auch auf Umweltkriterien achten? Antwort gibt das aktualisierte „Rechtsgutachten – Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA).
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Heute hat der Europäische Gerichtshof die lang ersehnte Entscheidung zum vergabespezifischen Mindestlohn nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW getroffen. Danach ist die Forderung nach einem vergabespezifischen Mindestlohn jedenfalls in der entschiedenen Konstellation unvereinbar mit EU-Recht. Sie finden eine Darstellung der Entscheidung durch RA Dr. Alexander Fandrey sowie eine kontroverse Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), in Kürze hier im Vergabeblog auch eine ausführliche Besprechung. Noch kein Mitglied im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW)? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
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Am 03.09.2014 fand die 17. Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg mit großer Resonanz in den Räumen der Kanzlei Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Hamburg statt – Unter der fachlichen Leitung und Moderation des Regionalgruppenvorsitzenden Herrn Dr. Martin Schellenberg, Heuking Kühn Lüer Wojtek.