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“Es fehlt an Europa in dieser Union. Und es fehlt an Union in dieser Union.” leitete…
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Standortübergreifend sucht die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH engagierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, die ihre erworbenen…
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Erwartungen im Hinblick auf Termintreue und Qualität nicht erfüllt – ÖPP deutlich teurer als konventionelle Vergabe sowie mittelstandsfeindlich
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Unternehmen können in verschiedenen Rollen an einem Vergabeverfahren teilnehmen: als Bietergemeinschaft oder Einzelbieter, als Nachunternehmer mit oder ohne Eignungsrelevanz, als bloßer Lieferant oder im Rahmen bloßer Eignungsleihe. Gerade weniger erfahrene Unternehmen sind sich in der konkreten Einordnung ihrer Partner oft unsicher. Keine Lösung ist es aber, die Einordnung dem Auftraggeber zu überlassen und Partner vorsichtshalber sowohl als Mitglied einer Bietergemeinschaft, als auch als Nachunternehmer zu bezeichnen, wie eine Entscheidung des OLG Hamburg (OLG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2014, Az.: 1 Verg 4/13) zeigt.
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Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren zur Überprüfung der Gasnetz-Konzessionsvergabe in Berlin eingeleitet. Zuvor hatten die GASAG Berliner Gaswerke AG und die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg eine Beschwerde eingereicht.
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RA Dr. Klaus Greb wechselt von der Berliner Kanzlei Wegner Ullrich Müller-Helle zu avocado rechtsanwälte.
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“Aufgrund der wiederholten Kürzungen der Verteidigungsetats und der anhaltenden Fragmentierung der europäischen Verteidigungsmärkte läuft Europa Gefahr, wirksame Verteidigungsfähigkeiten und eine wettbewerbsfähige Verteidigungsindustrie nicht mehr aufrechterhalten zu können”, so die EU-Kommission. Sie hat daher eine Roadmap für Maßnahmen zum Ausbau des Binnenmarktes für Verteidigungsgüter, zur Förderung einer wettbewerbsfähigeren Verteidigungsindustrie und von Synergien zwischen der zivilen und der militärischen Forschung vorgelegt, wozu auch die Modalitäten und Zeitpläne der Maßnahmen gehören.
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Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit am 3. Juli 2014 verkündeten Urteil die Klage eines Stuttgarter Grundstückseigentümers gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen, mit der er erreichen wollte, dass das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet wird, seine Planfeststellungsbeschlüsse aus dem Jahr 2005 für den Bau des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs und des neuen Fildertunnels aufzuheben. Begründung: „Die Tatsachen, die der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des neuen Hauptbahnhofs zugrunde gelegen hätten, seien unverändert. Der vom Kläger benannte Gutachter bewerte sie lediglich anders als die Gutachter der Bahn.“
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Auftragsvergaben im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb sind unter eng umgrenzten Voraussetzungen zulässig. Der eng auszulegende Ausnahmecharakter dieser Möglichkeit setzt eine Einzelfallabwägung voraus, die nicht dazu führt, dass der Ausnahmefall zum Regelfall wird. Die dieser Möglichkeit innewohnende Intransparenz führt nicht selten dazu, dass Wettbewerber ein Nachprüfungsverfahren einleiten. Sei es aus grundsätzlichem Misstrauen oder um im Wege der Akteneinsicht Informationen über mögliche Fehler im Vergabeverfahren zu erhalten. Eine solche Beschwerde kann auch von Unternehmen eingereicht werden, die alleine keine erfolgreiche Bewerbung hätten abgeben können.
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Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ist vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit der Durchführung der Evaluation gemäß § 17 des NTVergG beauftragt worden.
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Im Mai fand die zweite Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in den Räumlichkeiten der Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft in Stuttgart statt.
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Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verabschiedete in seiner 24. Sitzung am gestrigen Donnerstag mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (18/1309, 18/1576). Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung private Unternehmen und staatliche Auftraggeber dazu veranlassen, ihre Rechnungen schneller zu bezahlen.
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Mit dem Gesetz vom 12. Oktober 2012 zur Änderung des polnischen Gesetzes über das Rechts des öffentlichen Vergabewesens (weiter: Vergabegesetz) und des Gesetzes über die Konzessionen für Bauarbeiten oder Dienstleistungen, wurde der neue Artikel 22 Abs. 5 in das polnische Vergabegesetz vom 29. Januar 2004 eingeführt. Mit diesem Artikel hatte sich nun das Bezirksgerichts Warschau auseinanderzusetzen.
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Die Bundesregierung gab auf Kleine Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Auskunft zum Zustand der Eisenbahnbrücken in Deutschland. Danach sind zahlreiche Bücken so gravierend geschädigt, dass eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr möglich ist, ein Großteil hat umfangreiche Schäden.