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Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine hauptamliche…
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Die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB sucht für die Beratung anspruchsvoller Infrastruktur- und Vergabeprojekte im…
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Im Bundeshaushalt 2014 klafft noch eine Lücke von mehr als drei Milliarden Euro. Dies bestätigte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am heutigen Mittwoch Nachmittag bei den Beratungen des Etats 2014 des Bundesministeriums der Finanzen.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 20. März 2014 (X ZB 18/13) zu der Frage Stellung genommen, wann ein anderer schwerwiegender Grund vorliegt, der zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt. Demnach kann ein zur Aufhebung der Ausschreibung Anlass gebendes Fehlverhalten eines öffentlichen Auftraggebers (Auftraggeber) grundsätzlich nicht als Aufhebungsgrund herangezogen werden. Ansonsten hätte es der Auftraggeber in der Hand, nach freier Entscheidung durch Verstöße gegen das Vergaberecht den bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bestehenden Bindungen zu entgehen. Dies gilt unabhängig von Fragen des Verschuldens.
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Erfolgreicher Antrittsbesuch: Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des Beschaffungsamtes (3. v.r,), stellte sich bei den Kollegen von der Bundesfinanzdirektion Südwest vor. Es ging es vor allem um die Frage, wie die Zusammenarbeit der beiden Beschaffungsstellen intensiviert werden kann.
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Wer schreibt, der bleibt – dass die Beiträge im Vergabeblog fachlich mit jeder Zeitschrift zum Vergaberecht mithalten können, wissen Sie schon lange. Aber: Viele unserer AutorInnen als auch LeserInnen vermissten eine Möglichkeit, die Beiträge ebenso einfach wie korrekt zu zitieren. Dies ist nun möglich: Jeder Beitrag erhält eine individuelle Beitragsnummer (dieser hier die Nr. 19211). Entsprechend finden Sie fortan – und rückwirkend für alle bisherigen Beiträge – einen Zitiervorschlag unter der Beitragsüberschrift. Mithilfe der Suchmaske am linken Bildschirmrand läßt sich dann jeder Beitrag in Sekunden auffinden.
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Die Berliner Morgenpost berichtet, dass sie am heutigen Dienstag nach eigenen Informationen herausgefunden habe, dass der Technik-Chef des sog. Sprint-Teams, das die Probleme mit der Bandschutzanlage lösen sollte, der Beschuldigte in einem Bestechungsskandal sei. Die Fluggesellschaft Berlin Brandenburg habe zuvor bekanntgegeben, dass ein leitender Angestellter, der für die Auftragsvergabe zuständig gewesen sei, von Auftragnehmern Vorteile gefordert habe.
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Die 1. Vergabekammer des Bundes (VK Bund) hat in ihrer Entscheidung vom 12. Dezember 2013, Az. VK 1 101/13, klargestellt, wann nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb in der Angebotsphase eine Rügepflicht der Bieter für erkennbare Vergaberechtsverstöße besteht und wann nicht. Die Entscheidung betrifft Verhandlungsverfahren, nichtoffene Verfahren und wettbewerbliche Dialoge. In diesen Verfahren gibt es für die Bieter in der Angebotsphase eine Pflicht zur vergaberechtlichen Rüge zunächst nur in Bezug auf solche Vergaberechtsverstöße, die der Bieter positiv erkannt hat. Wird eine solche Rüge unterlassen, führt das dazu, dass der Bieter jedenfalls wegen des erkannten Vergabefehlers kein Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten kann (sog. Rügepräklusion).
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Heute, am 26. Mai 2014, tritt die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Kraft. Sie verpflichtet öffentlicher Auftraggeber, für öffentliche Aufträge elektronische Rechnungen zu akzeptieren.
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Niedrige Stundenverrechnungssätze rechtfertigen nicht automatisch einen Angebotsausschluss unter Verweis auf damit vermutlich verbundene Mindestlohnunterschreitungen. Gerade bei der Vergabe standardisierter Dienstleistungen im Niedriglohnsektor, wie Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen, müssen sich öffentliche Auftraggeber immer wieder mit der Frage auseinandersetzen, wie sie einerseits ihren eigenen Controller oder Haushälter glücklich machen, andrerseits aber der Gefahr entgehen, schlechte Leistungen zu Dumpingpreisen und unter Missachtung gesetzlich normierter Mindestlöhne und Sozialstandards einzukaufen. Die Entscheidung der VK Südbayern vom 14.02.2014 gibt Anlass, sich mit den insoweit bestehenden (Ausschluss-)Rechten der öffentlichen Hand sowie ihren korrespondieren Aufklärungspflichten auseinanderzusetzen.
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In letzter Zeit werden öffentliche Auftraggeber vermehrt mit Anfragen privater Informationsdienstleister konfrontiert, diesen Auskünfte über abgeschlossene Vergabeverfahren zu geben. Dabei bemüht man zum Teil abenteuerliche Begründungen aus dem Bereich des Presserechts. Hintergrund: So sollen kostenpflichtige Datenbanken aufgebaut werden. Das brandenburgische Wirtschaftsministerium hat nun ein Informationsschreiben für öffentliche Auftraggeber herausgeben, wie diesen Ersuchen wirkungsvoll begegnet werden kann. Sie finden es im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
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Als fair, nachhaltig und transparent hat der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Vergabe- und Tariftreuegesetz bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Hessischen Landtag am 21.05.2014 bezeichnet. Das neue Vergabegesetz enthalte wirksame Regeln, um Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen einzudämmen. „Wer in Zukunft bei öffentlichen Aufträgen den Zuschlag bekommen will, muss sich verpflichten, seine Beschäftigten nach Tarif zu bezahlen. Und überall da, wo kein Tarifvertrag gilt, muss der bundesweite Mindestlohn gezahlt werden“, so der Minister.
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Mit Wirkung vom 01.05.2014 ist ein aktualisierter Erlass zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation im Zusammenhang mit der Vergabe von Beratungs- und Schulungsleistungen in Kraft getreten. Sie finden den Erlass im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
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Eine Bietergarantie ist in Art. 46 des polnischen Gesetzes Recht des öffentlichen Vergabewesens vom 29. Januar 2004 (GBl. 2013, Pos. 907, mit Änd. – nachfolgend: „Vergabegesetz”) geregelt. Der Auftraggeber ist nach der Wahl des günstigsten Angebots bzw. nach der Nichtigkeitserklärung des Vergabeverfahrens verpflichtet, Bietergarantien an alle Bieter, bis auf den Bestbieter, dessen Angebot als das günstigste Angebot ausgewählt wurde, zurückzugeben.
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Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit einem Antrag für mehr Transparenz bei der Vergabe von Fördermitteln (18/980) gescheitert. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie lehnte den Antrag am heutigen Mittwoch mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ab.