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Im Rahmen förmlicher Vergabeverfahren müssen Bieter Erklärungen häufig unter Verwendung von Vordrucken oder Formblättern abgeben. Ergibt…
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Hauptamtliche Beisitzer/innen in der Vergabekammer Rheinland gesucht
Bei der Bezirksregierung Köln sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen von hauptamtlichen Beisitzerinnen / hauptamtlichen Beisitzern…
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Öffentliche Auftraggeber werden in jüngster Zeit zunehmend mit Anfragen gewerblicher Betreiber von elektronischen Bekanntmachungsportalen konfrontiert, die eine Überlassung anderweitig bereits veröffentlichter Bekanntmachungstexte fordern. Die Betreiber stützen sich hierbei auf das so genannte Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) vom 13.12.2006. Mit dem IWG hat der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors umgesetzt. Ziel der EU-Richtlinie ist es, durch mehr Transparenz und fairen Wettbewerb die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen zu erleichtern. Im Wesentlichen geht es um die Umsetzung des Gleichheitsgebotes sowie von Transparenzvorgaben für öffentliche Stellen. Dadurch sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, das Potenzial solcher Informationen, z.B. für elektronische Mehrwertdienste, auszuschöpfen, um so zu Wirtschaftswachstum und zusätzlichen Arbeitsplätzen beizutragen, wie der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 25.8.2006 (BT-Drs. 16/2453) festhält.
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Mit einem eventuellen Übergang der Mautbetreibergesellschaft Toll Collect GmbH in das Eigentum des Bundes würde sich das Betriebsrisiko für das Erhebungssystem und damit das Einnahmerisiko auf den Bund verlagern. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13599) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13369) zur Frage, was gegen eine Übernahme des Systems spreche. Zudem würde die Übertragung den Bund zur Zahlung eines Kaufpreises an vormaligen Eigentümer verpflichten, heißt es weiter.
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Für Lärmschutzmaßnahmen an Bundesautobahnen sind im vergangenen Jahr 330 Mio Euro ausgegeben worden. Im Jahr 2003 waren es 216 Mio Euro.
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Wie das forum vergabe berichtet, hat sich der Vermittlungsausschuss „mit Beschluss vom 05.06.2013 über einige Änderungen der 8. GWB-Novelle geeinigt. Der einzige vergaberechtlich relevante Punkt, die Änderung der Gewerbeordnung, war nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens“.
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Bereits zum zweiten Mal traf sich am 27.05.2013 die Regionalgruppe Köln-Bonn-Koblenz des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) zum Wissens- und Erfahrungsaustausch, Kennenlernen und Netzwerken. Tagungsort war der große Sitzungssaal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn, wo am 05. Mai 1955 Deutschland seine Souveränität erhielt. Vortragsthemen waren „Vertragslaufzeiten, Bedarfsoptionen, Verlängerungsoptionen im VOL-Vertrag“, sowie „Privatisierung der Wasserversorgung und Entwurf der Konzessionsrichtlinie“. 24 Teilnehmer informierten sich und diskutierten intensiv.
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Das Bundeskartellamt hat ein Musterverfahren zur Ausschreibung, Errichtung und Betrieb von Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen beendet. Die Behörde hatte den entsprechenden Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Düsseldorf und Siemens geprüft und wettbewerbsbeschränkende Wirkungen festgestellt.
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In Thüringen können in diesem Jahr für Bundesfernstraßen insgesamt 283 Mio Euro ausgegeben werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/13431) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/13305) hervor. 2012 seien dies 289 Mio Euro gewesen, 2011 insgesamt 267 Mio Euro, heißt es weiter. (Quelle: Bundestag)
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Der Ausschreibungswettbewerb soll im absoluten Regelfall zum Anbieten gleicher Produkte, und damit zu vergleichbaren Angeboten führen. Dies mag z.B. bei Liefergegenständen so der generelle Standard sein. Wie aber sieht es im Dienstleistungsbereich aus, wenn lediglich eine funktionale Lösung vorgegeben ist, die typischerweise mit unterschiedlicher Software erreicht wird? Keinem Büro wird man vorschreiben können, ob es mit Linux oder Microsoft-Produkten arbeitet oder ob es die Spezialsoftware X oder Y verwendet. Dies befand auch der Vergabesenat beim OLG Brandenburg (Beschluss v. 30.04.2013 – W Verg 3/13) und bejahte im Grundsatz die Möglichkeit, im Rahmen einer Ausschreibung – softwarebedingt – eine modifizierte Leistungsbeschreibung zu verwenden. Lesen Sie selbst, wie das im Einzelnen möglich gewesen ist.
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1. Bei der Vergabe von Stromkonzessionen haben die Bieter einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf diskriminierungsfreie und sachliche gerechtfertigte Durchführung des Ausschreibungsverfahrens. 2. Der Bieter muss im Ausschreibungsverfahren erkannte Rechtsverstöße unverzüglich rügen. 3. Gelangt ein Bieter auf nicht offiziellem Wege an ein Gutachten, auf welches er seine Rüge stützt, ist zweifelhaft, ob er als zuverlässiger Verhandlungs- und Vertragspartner eines langfristigen Konzessionsvertrages in Betracht kommt.
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Die Untersuchung der Zahlungsmoral öffentlicher Bauauftraggeber ist immer wieder ein Kritikpunkt seitens der Bauverbände, die in regelmäßigen Abständen einen Vergleich zur Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber im Vergleich zu privaten Auftraggebern bei ihren Unternehmen starten.
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Am Mittwoch, 5. Juni, 19 Uhr, findet die inzwischen 11. Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in den Räumen der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Hamburg statt. Thema sind diesmal Wasserkonzessionen.
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Unter http://www.nachhaltige-beschaffung.info wurde am 13. Mai durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das zentrale Portal zur nachhaltigen Beschaffung öffentlicher Auftraggeber freigeschaltet. Auf der Website werden Informationen und Handlungshilfen zum Thema nachhaltige Beschaffung gebündelt zur Verfügung gestellt.
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Die Leistungen des Bundes für die Stationierung der in der Bundesrepublik stationierten US-Streitkräfte haben in den vergangenen zehn Jahren 598 Millionen Euro betragen.