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Eine Bietergemeinschaft, die nur zu dem Zweck der Umgehung eines Doppelbewerbungsverbotes (Loslimitierung) in einem Los ein…
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Sachbearbeiter/in Vertragsmanagement (Fachaufsicht) in Dresden gesucht
Im Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Dienstposten eines/r Sachbearbeiters/in Vertragsmanagement…
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Sie konnten am vergangenen Donnerstag nicht in Brüssel zur Präsentation der Ergebnisse der Ex-Post-Evaluierung der geltenden EU-Vergaberichtlinien durch die EU-Kommission dabei sein? Macht nichts, die komplette Veranstaltung gibt es als Internet-Video unter diesem LINK (Für Deutsch [DE] links unter dem Video auswählen).
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Was ist schon ein halbes Jahr mehr oder weniger, wenn es um Umweltschutz geht, haben sich wohl einige EU-Mitglieder gedacht – falsch gedacht. Die EU-Kommission fordert von 10 Mitgliedstaaten, Österreich, Bulgarien, Estland, Griechenland, Irland, Luxemburg, Slowenien, der Slowakei, Schweden und dem Vereinigten Königreich, die Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG zur Förderung umweltfreundlicher und energieeffizienter Fahrzeuge. Die Umsetzung hätte eigentlich bis zum 4.12.2010 erfolgen müssen.
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1993 wurde das forum vergabe gegründet. Die gegenwärtig rund 500 Mitglieder (Organisationen, Verbände, Unternehmen, Personen), vorwiegend aus Deutschland, aber auch aus Österreich und der Schweiz, kommen aus allen mit Fragen des öffentlichen Auftragswesens befassten Kreisen. Vergabeblog sprach mit dem Geschäftsführer des forum vergabe, Herrn RA Dr. Mark von Wietersheim, über die Aufgaben des forums, dessen politisches Selbstverständnis, über die Badenweiler Gespräche und über Zukunftspläne.
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Heute, am 30. Juni, findet in Brüssel auf Einladung von EU-Kommissar Michel Barnier eine Konferenz über die Modernisierung der europäischen Vergaberichtlinien statt. Die Kommission wird Ergebnisse ihrer Ex-Post-Evaluierung der geltenden Vergaberichtlinien präsentieren, ebenso wie die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation durch das Grünbuch, welches sie im Januar veröffentlichte. Kurz zuvor veröffentlichte sie nun bereits diese mit Spannung erwarteten Ergebnisse und lies wissen: “Im Durchschnitt dauert ein öffentliches Auftragsvergabeverfahren 108 Tage und kostet 28000 Euro.” Allerdings hätten die Mitgliedsstaaten dank der EU-Vergaberichtlinien rund 20 Milliarden Euro einsparen und die Kosten um bis zu vier Prozent senken können.
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In Ergänzung des vorangegangenen Beitrags: Die Bundesratsausschüsse haben in der Empfehlungsdrucksache 313/1/11 zum “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” vorgestern wie folgt Stellung genommen: Dem Absatz 3 ist folgender Satz anzufügen: „Die Anwendung des Vergaberechts gilt nicht für Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste.”
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Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages veranstaltet am kommenden Montag, den 4. Juli, eine öffentliche Anhörung in Berlin. Gegenstand sind der Antrag mit dem Titel ”Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste stoppen – Sicherstellung von Qualität, Transparenz und Effizienz“ der Fraktion der SPD sowie der Antrag mit dem Titel ”Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für Leistungen der Integrationsfachdienste ermöglichen“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
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Nach der Reform ist vor der Reform – die nächste Änderung der Vergabeverordnung steht an, kaum, dass die letzte Änderung am 12. Mai 2011 in Kraft getreten ist (Vergabeblog vom 24. Mai 2011): Künftig sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich nur Beschaffungen getätigt werden, die im Hinblick auf die Energieeffizienz das höchste Leistungsniveau aufweisen und zur höchsten Effizienzklasse gehören – ein erheblicher Einschnitt in die Beschaffungsautonomie der Vergabestelle.
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Auftraggeber, die Nebenangebote zulassen, ermöglichen so innovative Angebote, die in bestimmten Punkten von der Leistungsbeschreibung abweichen. Gegenwärtig ist umstritten, wie dann diese Leistung zu bewerten ist. Die Frage betrifft die Wahl der Zuschlagskriterien. Hier lohnt es sich, Inhalt und Konsequenzen der vertretenen Ansichten zu kennen und bei der Konzeption zu berücksichtigen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick.
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§ 7 Abs. 1 VOL/A 2009; § 8 Abs. 1 EG VOL/A 2009; § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 Anders als in der VOB/A 2009 ist das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse in der VOL/A 2009 nicht mehr enthalten. Hieraus wird teilweise der Schluss gezogen, das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse existiere im Anwendungsbereich der VOL/A nicht mehr. Stimmt das? Ein Beitrag zum Verbleib eines Grundpfeilers der Leistungsbeschreibung.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk, kurz “DVNW”, ist ein hochwertiges, internetbasiertes Netzwerk zum Öffentlichen Auftragswesen. Es richtet sich an Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft. Neben der Vernetzung der Mitglieder steht die inhaltliche Diskussion sowie der Erfahrungs- und Wissensaustausch im Vordergrund. Das DVNW nutzt nun eine neue Softwareplattform, die Ihnen noch mehr Möglichkeiten bietet: Zum Austausch, zur Diskussion und zur Vernetzung innerhalb der Branche. Dabei ist die Mitgliedschaft – natürlich – kostenlos. Allerdings wie bisher nur bei fachlichem Bezug zum öffentlichen Auftragswesen möglich.
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Die brasilianische Stadt Recife hat heute den Reinhard Mohn Preis 2011 für Bürgerbeteiligung erhalten. Liz Mohn (2. v. r.) überreichte im Rahmen einer Festveranstaltung mit über 500 geladenen Gästen in Gütersloh dem Bürgermeister (2. v. l.) der Millionenmetropole die mit 150.000 Euro dotierte Auszeichnung. Besonders herausragend bei dem vorbildlichen Beteiligungsprojekt sind Bürgerhaushalte, die den Einwohnern von Recife umfassende Entscheidungskompetenzen einräumen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hielt die Festrede.
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Der aktuelle Gesetzesentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung für ein Vergabe- und Tariftreuegesetz sieht die verbindliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie ökologischer Kriterien vor, insbesondere durch eine Analyse der Lebenszykluskosten aller Neuanschaffungen. Der Gesetzentwurf ist mutig, von einem vergabespezifischen Mindestlohn bis zur Verpflichtung einer Frauenförderung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Damit ist NRW das erste Flächenland in Deutschland, dass diesen Weg geht.
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Die Zahl von eVergabe-Plattformen wuchs in den letzten Jahren erheblich, weshalb von einer hohen Nachfrage auszugehen ist. Wie die eVergabe aber tatsächlich von Vergabestellen und Bietern angenommen wird, ist Gegenstand einer aktuellen Marktanalyse von Lucas Neddermann unter der Leitung von Prof. Dr. Stoy an der Universität Stuttgart. Hierzu bitten wir Sie, sich wenige Minuten Zeit zu nehmen, um sich an einer kurzen Umfrage zu beteiligen. Die Ergebnisse werden später auf Vergabeblog veröffentlicht: http://umfrage-evergabe.de. Vielen Dank!