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Die Auftragsberatungsstellen haben ihre Übersicht der in den Bundesländern geltenden Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige…
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Strategische/r Einkäufer/in in Berlin gesucht
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen für die Abteilung Strategischer Einkauf, eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter. Nähere Einzelheiten…
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Wer aufmerksam den Vergabeblog liest, weiß es natürlich schon: Frau MinR‘in Dr. Kirstin Pukall leitet seit einigen Wochen in der Nachfolge von Frau MinR‘in Dr. Bettina Waldmann das Referat I B 6, Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Frau Dr. Waldmann steht nun dem Referat “Wirtschaftspolitische Fragen der Gesundheitspolitik und Sozialordnung” vor. Aktuelles Organigramm hier.
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In Deutschland werden nach wie vor unter 5 % aller öffentlichen Ausschreibungen vollelektronisch abgewickelt. Die Gründe dafür sind mannigfaltig, ein wesentlicher Aspekt aus Bietersicht ist unbestritten die zersplitterte und untereinander inkompatible Landschaft der Lösungsanbieter. Das Projekt XVergabe unter Federführung des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern hat daher die Schaffung von eVergabe-Plattform übergreifenden Daten- und Austauschprozessstandards zum Ziel (vergleichbar XBau, XFinanz oder XJustiz). Fernziel ist ein darauf basierender, einheitlicher Multi-Plattform-Bieterclient (MPBC). Marco Junk sprach darüber mit Marc Christopher Schmidt, dem Projektleiter XVergabe im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern.
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Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld in einer Gesamthöhe von 20,5 Mio. Euro gegen drei Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen verhängt. Bei den drei Unternehmen handelt es sich um die Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen an der Brenz, die Schlingmann GmbH & Co. KG, Dissen, sowie die Rosenbauer-Gruppe mit Standorten in Luckenwalde und Leonding/Österreich. Gegen einen vierten Hersteller wird das Verfahren noch fortgeführt. In konspirativen Treffen am Züricher Flughafen hatten die Mitglieder des Kartells über Jahre hinweg den Markt für Feuerwehrfahrzeuge untereinander aufgeteilt und Preisabsprachen getroffen.
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Rügemöglichkeiten nach Ablauf der Angebotsfrist – Fallgruppen aus der Rechtsprechung des Jahres 2010
Rügen haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie innerhalb der hierfür geltenden Fristen erfolgen. In der bisherigen Praxis spielte die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB eine überragend wichtige Rolle, wonach die Rüge unverzüglich nach Kenntniserlangung erfolgen muss. Allerdings ist gerade diese Kenntnis häufiger Streitpunkt. Darüber hinaus wurde die Vorschrift im Jahr 2010 von mehreren Vergabekammern als europarechtswidrig angesehen und nicht angewendet (mehr zum Diskussionsstand hier). In solchen Fällen gelten die Rügefristen nach § 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB als Rettungsanker für Auftraggeber. Mit ihnen sollen zumindest Rügen nach Ablauf der Angebotsfrist abgefangen werden. Ein taugliches Mittel?
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Man ist in guter Gesellschaft. Bereits zahlreiche Bundesländer haben die vergaberechtlichen Erleichterungen des KP über die ursprüngliche Befristung hinaus verlängert (Übersicht hier). Einzig, der Grund ist angesichts der brummenden Konjunktur nicht so recht ersichtlich, weshalb man sich auf Bundesebene bislang auch nicht zu einer Verlängerung entschließen konnte, sondern zunächst die Ergebnisse einer laufenden Evaluierung dazu abwartet.
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Der große herrschaftliche Tagungssaal im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) war nicht ganz so gefüllt wie im vergangenen Jahr. Aber es war ja auch der bereits neunte Tag der öffentlichen Auftraggeber, den der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) zusammen mit dem BMWi am vergangenen Dienstag in Berlin veranstaltete. Höhepunkt wie immer die Verleihung des Preises „Innovation schafft Vorsprung“ für innovative Leistungen öffentlicher Auftraggeber. Der Schwalm-Eder-Kreis erhielt den Preise für eine ebenso einfache wie richtige Lösung: Während nach dem üblichen Prozedere Kanal- und Straßenbauarbeiten von zwei verschiedenen Baulastträgern vergeben werden, übernimmt hier die für den Kanalbau zuständige Kommune auch die Straßenbaulast, was neben Doppelbaustellen über 40 % Kosten spart. Inoffizieller Programmhöhepunkt: Hans-Peter Müller vom Dienstsitz Bonn des BMWi (Referat I B 6, Preisrecht, Vergaberecht) verriet ein wenig über die anstehenden Reformen des Vergaberechts.
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Tatsächlich werden in der Boulevardpresse “Storys” oft in allen Episoden der Eskalation am Reißbrett vorgeplant. Für den unwissenden Leser ergibt sich anschließend der Eindruck einer unmittelbaren Berichterstattung am Puls des Geschehens, obwohl alles haarklein konstruiert wurde. Im Vergabeblog haben wir derlei Nachhilfe nicht nötig: Nach der kleinen Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion nach der Softwarestrategie im Auswärtigen Amt (AA), der Berichterstattung der Süddeutschen, dass man im einstigen Vorzeigeministerium für Open Source nun zu Microsoft zurückkehre nun das: Eine “Interessenbekundung für rechtsanwaltliche Beratung im Bereich Vergaberecht” durch das AA. Vergaberechtliche Beratung im Bereich IT übrigens auf TOP 2 von 10. Nun, wir hätten da durchaus Kompetenzen. Volltext hier.
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“Westerwelle beerdigt Linux” titelt die Süddeutsche etwas provokativ und beruft sich auf interne Papiere des Auswärtigen Amts, wonach dieses, bislang Vorreiter in der der Nutzung von Open Source Software, nun doch zu Microsoft zurückkehre. Vielleicht ja bereits der neue Art 91 c GG zur Homogenisierung der IT-Verwaltungslandschaft in der Umsetzung – nachzulesen hier.
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Nebenangebote, denen ich mich in dieser kleinen neuen Serie im Vergabeblog widmen werde, werden nicht zu Unrecht als das „Salz in der Suppe“ der öffentlichen Beschaffung bezeichnet, weil sie es dem Auftraggeber grundsätzlich ermöglichen, seinen Beschaffungsvorgang wirtschaftlich zu optimieren, sei es in zeitlicher, inhaltlicher oder preislicher Hinsicht. Sie können daher einen wesentlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung der öffentlichen Haushalte leisten, einem Dauerthema der öffentlichen Beschaffung.
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Nachdem die Hessische Landesregierung im November vergangenen Jahres gravierende Verstöße gegen das Vergaberecht bei der Vergabe von IT-Großaufträge des Landes in den Jahren 2008 bis 2010 einräumen musste, gelobte man Besserung. Kurioserweise entdeckte Vergabeblog etwa zeitgleich einen unscheinbaren “Gemeinsamen Runderlass zum Öffentlichen Auftragswesen” vom 26.10.2010 aus der Feder der Landesregierung. Dieser stellt ausgerechnet jene Vorschriften der novellierten Verdingungsordnungen zur Anwendung frei, die für mehr Transparenz bei der Auftragsvergabe sorgen sollten. Offenbar empfand man dabei aber nicht Alles, was die Reform hervor gebracht hatte, als schlecht: Im selben Erlass wurde die vom DVAL – zuständig für die Novelle der VOL/A – mit Bedacht gewählte Grenze für den neuen “Direktkauf” auf das 15-fache angehoben. Das ist per se, gerade jedoch vor dem Hintergrund der aktuellen Vorkommnisse und der gelobten Besserung bemerkenswert. Und das beides nicht so recht zusammen passt, finden auch die GRÜNEN im Hessischen Landtag und fordern nun die Rücknahme des Erlasses.
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Anlässlich der Verleihung des Innovationspreises zum „Tag der öffentlichen Auftraggeber 2011“ am morgigen Dienstag in Berlin kritisieren Gewerkschaften, Menschrechts- und Umweltorganisationen den Bund. „Die Bundesregierung ignoriert bei der Beschaffung weitgehend die Berücksichtigung von Sozialstandards. Die Folge sind Sozial- und Lohndumping in Deutschland, aber auch in vielen Entwicklungsländern. Damit werden wichtige Produktinnovationen blockiert“, erklärt Volkmar Lübke vom Netzwerk für Unternehmensverantwortung „CorA“ in einer Pressemitteilung von heute.
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Nach Start im Juni letzten Jahres und Abschluss der Testphase im Dezember mit gleichzeitiger Öffnung des Deutschen Vergabenetzwerks können wir feststellen, dass die Idee der Vernetzung aller beteiligten Gruppen im öffentlichen Auftragswesen und die Ermöglichung der inhaltlichen Diskussion sowie des Erfahrungs- und Wissensaustauschs untereinander angenommen wird: So stellen aktuell die Angehörigen der Öffentlichen Hand 37 %, der dritte Sektor (Politik, NGOs etc.) 8 %, die Vertreter der Rechtspflege 20 % und der anbietenden Wirtschaft 35 % der Mitglieder des Online-Netzwerks. Besonders freut es uns, dass das Umweltbundesamt als kompetenter Ansprechpartner die Moderation der Gruppe zur Nachhaltigen Beschaffung übernommen hat. Sind sie schon Mitglied im Deutschen Vergabenetzwerk? Nähere Informationen und das Anmeldeformular zur kostenlosen Mitgliedschaft finden Sie hier.
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Schön war´s. Auch, weil man sich selten so herrlich uneinig war, statt – wir üblich – in gegenseitige Lobhudelei zu verfallen. Oliver Lorenz von der Wegweiser GmbH Berlin hatte zum Thema Ungenutzte Potenziale in der Modernisierung und beim Einkauf von Staat und Verwaltung: „Braucht Deutschland ein Work-out-Programm für den öffentlichen Sektor?“ ins noble Hotel de Rome nach Berlin-Mitte geladen, wo man sich auch vor dem Glamour der Berlinale nicht zu verstecken brauchte. Und ein Großteil der bekannten Vergabeszene folgte der Einladung. Auf Grundlage zweier neuer Studien wurden Sparpotenziale für Bund, Länder und Kommunen aufgezeigt, die diese auf beachtliche 10 bis 20 Milliarden einschätzten. Noch interessanter war die anschließende rege Diskussionen zur Frage der Umsetzung der dazu erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen: Ausnahmsweise kreisten diese nicht um das Vergaberecht, sondern um das “Wie” und “mit Wem”. Ein kurzweiliger Abend mit offenen Statements.