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Vertragsklauseln, die eine wesentliche Erweiterung eines öffentlichen Auftrags während seiner Laufzeit erlauben, müssen bereits in der…
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Rechtsanwalt/Rechtsanwältin sowie Wissenschaftliche(r) Mitarbeiter/Mitarbeiterin in Berlin gesucht
LEXTON Rechtsanwälte sucht für den wachsenden Bereich des Vergabe- und Vertragsrechts eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und eine/n Wissenschaftlichen…
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Von Einzelfällen kann man nun beileibe nicht sprechen. Warum nur fallen öffentliche Großprojekte am Ende regelmäßig viel teurer aus, als sie bei Ihre Planung veranschlagt wurden? Ist die Planung mangelhaft? Sind es unerwartete Hindernisse? Jüngstes Beispiel: In ihrem Antrag auf Baufreigabe in finanzieller Hinsicht für den Boßler- und den Steinbühltunnel der Bahnstrecke Wendlingen-Ulm hat die DB Netz AG Rohbaukosten von 32 Mio Euro bzw. 28,7 Mio Euro je Tunnelkilometer und Röhre geltend gemacht. Bisher wurde von rund 19,5 Mio Euro für den Boßlertunnel und rund 22,4 Mio Euro für den Steinbühltunnel pro Kilometer ausgegangen. Das entspricht einer Kostensteigerung von rund 64 % bzw. 28 %.
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In Bayern sind in den Jahren 2001 bis 2009 insgesamt 6,99 Milliarden Euro in die Bundesfernstraßen investiert worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/4171) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3754) hervor. Dabei seien in dem Zeitraum 220 km Autobahnen neu- und rund 60 km ausgebaut worden.
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Ab sofort gibt es im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erweiterte Fördermöglichkeiten für Breitband in strukturschwachen Regionen. Dies hat der Koordinierungsausschuss der GRW in seiner letzten Sitzung im Dezember beschlossen: Dort, wo der Wettbewerb allein keine optimale Versorgung gewährleistet, können künftig hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse und Netze der nächsten Generation gefördert werden.
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Eigentlich wollte ich dazu gar nichts schreiben, weil nur das eingetroffen ist, was bereits seit Anfang 2009 eben so geregelt war. Da aber u.a. auch das forum vergabe dazu berichtet, sei es klarstellend gesagt: Die vergaberechtlichen Erleichterungen des KP II sind auf Bundesebene nicht über ihre Befristung (31.12.2010) hinaus verlängert worden. Dem Vernehmen nach hatte zumindest das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit einer Verlängerung geliebäugelt. Wie bereits berichtet, haben sich zahlreiche Bundesländer allerdings anders entschieden. Angesichts einer brummenden Wirtschaft und Rekord-Niedrig-Arbeitslosigkeit wäre die Begründung für eine solche Verlängerung auch schwer gefallen. Es sei denn natürlich, der so geschaffene Freiraum hätte sich positiv auf die öffentliche Beschaffung ausgewirkt. Dazu wird in Kürze noch ein Gutachten vorliegen.
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Ein äußerst strittiges Thema: die Zulassung und Wertung von Nebenangeboten, wenn der niedrigste Preis das einzige Wertungskriterium ist. Seit 2010 zeichnet sich die Tendenz ab, Nebenangebote in diesem Fall nicht zuzulassen (OLG Düsseldorf Beschluss v. 07.01.2010, Verg 61/09, Beschluss v. 18.10.2010 Verg 39/10). Andere Oberlandesgerichte halten einen Zuschlag auf Nebenangebote auch im reinen Preiswettbewerb für zulässig (OLG Celle 03.06.2010, 13 Verg 6/10, OLG Koblenz, 26.07.2010, 1 Verg 6/10). Das OLG Brandenburg (Beschluss v. 07.12.2010 – Verg W 16/10) deutet in einer aktuellen Entscheidung an, endlich Klarheit schaffen zu wollen: Wegen der divergierenden Rechtsprechung der Vergabesenate sei zu erwägen, die Rechtsfrage zur Zulässigkeit von Nebenangeboten bei reinem Preiswettbewerb dem Bundesgerichtshof oder dem EuGH zur Entscheidung vorzulegen. Hier müsse über die Auslegung der maßgebenden Richtlinien Art. 36 Abs.1 2004/17/EG und Art. 24 Abs.1 2004/18/EG im Hinblick auf die Zulässigkeit bei Nebenangeboten im Preiswettbewerb entschieden werden.
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Das Jahr geht in wenigen Stunden zu Ende. Anlass genug, Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, für die Treue zu Danken, für Kommentare und Feedback. Und eine gute Gelegenheit sich anzuschauen, was eigentlich die meistgelesenen Beiträge des Jahres waren.
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Die mangelnde Zahlungsmoral öffentlicher und privater Auftraggeber hemmt nach wie vor die Liquidität der unabhängigen Ingenieurunternehmen und Planungsbüros in Deutschland. Dies geht aus eine Umfrage hervor, die der Verband Beratender Ingenieure VBI jährlich unter seinen rund 3.000 Mitglieder durchführt.
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allen Leserinnen und Lesern frohe und gesegnete Weihnachtstage, den obligatorischen “guten Rutsch” und ein gutes und erfolgreiches neues Jahr 2011! Auf das das Christkind völlig vergaberechtsfrei, nach Herzenslust produktbezogen, gerne unwirtschaftlich, von vergabefremden Aspekten getragen und nicht an eine Losaufteilung gebunden Sie beschere! Ihr Team vom Vergabeblog
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Welche Bundesländer haben die erhöhten Wertgrenzen aus dem KP II verlängert und welche nicht? Das Netzwerk der Auftragsberatungsstellen in Deutschland hat eine Umfrage vorgenommen, um die (verwirrende) Situation sowohl für bietende Unternehmen als auch Vergabestellen zu klären.
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Sie haben sicher schon das leicht veränderte Aussehen des Vergabeblog bemerkt. Im Juni dieses Jahres ging in Berlin das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) an den Start. Das DVNW ist ein hochwertiges, internetbasiertes Netzwerk zum Öffentlichen Auftragswesen. Es richtet sich an Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft. Neben der Vernetzung der Mitglieder steht die inhaltliche Diskussion sowie der Erfahrungs- und Wissensaustausch im Vordergrund. Im Vergabeblog ist nun ein direktes Login zum Netzwerk sowie ein Aufnahmeformular für die kostenlose Mitgliedschaft im DVNW geschaltet. Interesse?
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Die Vergabekammer Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 08.10.2010 (VK-SH 13/10 – nicht bestandskräftig) zur Wertung von Nebenangeboten Stellung genommen, soweit der Preis als einziges Zuschlagskriterium vorgegeben ist. Dem Beschluss zufolge dürfen in derartigen Fällen Nebenangebote nicht berücksichtigt werden (so auch OLG Düsseldorf v. 07.01.2010 – Verg 61/09). Nachzulesen samt Handlungsempfehlung für Kommunen beim DStGB hier.
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Im ersten Teil der Serie hat unser Autor die Dienstleistungskonzession als unionsrechtlichen Begriff und als Modell der Privatisierung identifiziert und die Voraussetzungen für deren Vorliegen definiert. Die Frage, ob eine Dienstleistungskonzession oder ein öffentlicher Auftrag vorliegt ist sowohl für Auftraggeber als auf Bieter erheblich. Denn bei der Dienstleistungskonzession finden die Vergaberichtlinien einschließlich der effektive Rechtsschutz keine Anwendung (s. hierzu auch den Beitrag des Autors hier). Wichtigste Voraussetzung und Abgrenzungsmerkmal ist die Frage, ob der Konzessionär („Auftragnehmer“) das wirtschaftliche Risiko trägt (dann Dienstleistungskonzession). (Anmk. der Red.)
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Das Projekt XVergabe unter Federführung des Beschaffungsamts des Bundesinnenministeriums hat die Schaffung von eVergabe-Plattform übergreifenden Daten- und Austauschprozessstandards zum Ziel (vergleichbar XBau, XFinanz oder XJustiz). Fernziel ist ein darauf basierender, einheitlicher Multi-Plattform-Bieterclient (MPBC). Dieses Fernziel bekam am vergangenen Mittwoch ein Datum: Ende 2011 sollen die hierfür notwendigen Voraussetzungen auf Seite der eVergabe-Lösungsanbieter geschaffen sein.