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Am 28.03.2014 wurde die neue Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Richtlinie…
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Sachbearbeiter/in für Vergabe in Berlin gesucht
Zur Verstärkung des Teams der Geschäftsbereichsleitung Zentrale Dienste sucht der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) schnellstmöglich eine/n…
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In Hessen wurde in den letzten Jahren eine Reihe von IT-Großaufträgen des Landes nicht öffentlich ausgeschrieben. Inzwischen hat die Landesregierung erhebliche Verstöße gegen das Vergaberecht eingeräumt, die streitigen Aufträge müssen neu ausgeschrieben werden. Offen bleibt die Frage nach dem Warum und der politischen Verantwortung. Vergabeblog Sprach mit Kai Klose, wirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Hessischen Landtag und Politischer Geschäftsführer der hessischen GRÜNEN.
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Am 11. November 2010 hat der Bundestag das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2011 in Kraft und soll die gestiegenen Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel durch mehr Wettbewerb begrenzen. Neben der inhaltlichen Reform der Erstattungsregelungen dürfte dabei auch die konsequente Stärkung der vergaberechtlichen Kontrollmechanismen eine wichtige Rolle für zukünftige Beschaffungen der Krankenkassen spielen. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über wichtige Neuregelungen.
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Ein Gastbeitrag von Dr. Martin Ott Das OLG Naumburg hat mit Beschluss vom 4. November 2010 (Az.: 1 Verg 10/10) entschieden, dass die Übertragung der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports (öffentlicher Rettungsdienst) – jedenfalls nach der derzeitigen Gesetzeslage in Sachsen-Anhalt – zwingend als Vergabeverfahren nach den Vorschriften des europäischen Kartellvergaberechts (§§ 97 ff. GWB) durchzuführen ist. In seiner Entscheidung nimmt der Vergabesenat ausdrücklich Bezug auf das Urteil des EuGH vom 29. April 2010 (Rs. C-160/08), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass es sich beim Submissionsmodell um die Vergabe eines entgeltlichen öffentlichen Auftrags handelt und nicht um ein rein hoheitliches Handeln. Das OLG Naumburg bestätigt insoweit außerdem seine in Anknüpfung an die jüngere Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 01.12.2008 – Az.: X ZB 31/08) bereits vor der zitierten Entscheidung des EuGH begonnene Rechtsprechung (Beschluss vom 23.04.2009 – Az.: 1 Verg 7/08).
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Was waren die wichtigsten vergabe(-rechtlichen Themen) im November? Unser Monatsrückblick gibt wie immer die Antwort.
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Ein paar sachfremde Erwägungen zur Losaufteilung: 71 Prozent der Deutschen vertrauen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), meldet marktundmittelstand.de. Das ergab die Umfrage Rechtsreport 2010 des Allensbacher Instituts für Demoskopie im Auftrag der Roland Rechtsschutz-Versicherung. Mehr Vertrauen bringt die Bevölkerung nur der Polizei mit 74 Prozent entgegen. Die Bundesregierung belegt mit nur 24 % Vertrauenszuschuss den vorletzten Platz.
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Tatsächlich datiert der Erlass vom 9. August, aber erst mit dem nahenden Ende des Jahres bekommt er echte Bedeutung: Rheinland-Pfalz hat – soweit bekannt als erstes Bundesland – die im Rahmen des Konjunkturpakets erlassenen vergaberechtlichen Erleichterungen entgegen der ursprünglichen Befristung auf Ende 2010 um ein weiteres Jahr bis Ende 2011 verlängert.
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Zur Frage eines Rechtsschutzes für Bieter im Unterschwellenbereich hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren zu Gunsten des Bieterschutzes gewandelt (wir berichteten). Auch wenn die Voraussetzungen dabei nach wie vor streitig sind, herrscht über einen Punkt inzwischen Einigkeit: im Unterschwellenbereich ist das einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor den Zivilgerichten gegen vergaberechtswidrige Entscheidungen anzustrengen. Welche Beschränkungen sich daraus für das Begehren selbst ergeben, hat das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 09.09.2010 festgestellt.
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Am 16. November hat der Präsident des Bundesrechnungshofs (BRH), Prof. Dr. Dieter Engels, die “Bemerkungen 2010” vorgestellt. Die Prüfungen des BRH zeigten, dass sich auf allen staatlichen Handlungsfeldern Einsparungen erzielen lassen, und zwar ohne dass dies auf Kosten der Qualität geschehe. Dabei zeigen die Bemerkungen 2010 anhand zahlreicher Beispiele aus verschiedenen Bereichen der Bundesverwaltung, wie der Bund nach geltendem Recht Mehreinnahmen erzielen oder Mindereinnahmen vermeiden kann. Nicht zu letzt durch konsequente Anwendung des Vergaberechts. Die Bemerkungen 2010 des BRH finden Sie hier.
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Im Rahmen des Projekts “ITK-Beschaffung.de” zur produktneutralen Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK) unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM wurde nach ca. einjähriger, intensiver Arbeit ein neuer Leitfaden zur produktneutralen Beschaffung von x86-Servern veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die bereits vorhandenen Leitfäden zur produktneutralen Ausschreibung von Notebooks und Desktop-PCs turnusmäßig an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
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Outsourcing liegt im Trend, auch bei der öffentlichen Hand. Gleichwohl gibt es Grenzen, z.B. bei der Privatisierung eines gemeindlichen Weihnachtsmarktes, woran angesichts des Kalenders erinnert werden soll. Das hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Urteil vom 4.3.2010, Az: 8 A 2613/09 entschieden, als es nach der Privatisierung des Offenbacher Weihnachtsmarktes Streit um die „Vergabe“ eines Standplatzes gab. Nach dem VGH ist die vollständige Übertragung der Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes unzulässig, weil es einer Kommune nicht erlaubt sei, sich einer einmal übernommenen freiwilligen Aufgabe ohne Einschränkung zu entledigen.
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Im Jahr 2009 sind insgesamt 3,73 Milliarden Euro aus den Lkw-Mauteinnahmen für Investitionen für die Verkehrsinfrastruktur ausgegeben worden. Davon gingen rund 2,17 Milliarden Euro in den Bereich Straße, 1,12 Milliarden Euro standen für die Schiene zur Verfügung und in die Wasserstraßen wurden 448,1 Millionen Euro investiert. Insgesamt betrugen die Mauteinnahmen im vergangenem Jahr 5,01 Milliarden Euro.
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Unser Dorf soll schöner werden war gestern: “Mit dieser Online-Meldung können Sie uns über Mängel an öffentlichen Einrichtungen informieren, beispielsweise über ein Schlagloch in der Straße, eine zerschlagene Fensterscheibe oder wilden Müll in der Landschaft – wir kümmern uns darum.” – So die Begrüßung auf der Webseite “Bürgeranliegen 2.0” des Landkreises Osnabrück. So wird z.B. gemeldet, dass die Ampelgrünphase zu kurz ist, ein Verkehrsschild überwachsen oder ein Parkverbot fehlt.
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Ein wesentliches Anliegen der Reform der VOL/A und VOB/A war die Schaffung von mehr Transparenz im Unterschwellenbereich (s. dazu auch den Beitrag im Vergabeblog). Nun sollte man meinen, dass gerade Hessen nach den aktuellen Geschehnissen um die umstrittene Vergabe mehrerer IT-Großaufträge es damit fortan besonders genau nimmt. So hatte eben deshalb noch am 3. November Hessens Finanzminister Schäfer Fehler bei der Vergabe eingeräumt und verkündet „Wir tun alles, um für die Zukunft eine optimale Organisation der IT-Vergaben im Land Hessen sicher zu stellen“. Man darf sich angesichts dessen schon die Frage stellen, wie dazu ein aktueller Runderlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 26. Oktober passt. Denn dieser stellt just jene Vorschriften des neuen Vergaberechts zur Anwendung frei, die für mehr Transparenz sorgen sollten.