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Das Kammergericht stellt frühere Annahmen zum Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Zulässigkeit von Bietergemeinschaften auf den Kopf. Das…
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Referentin/Referent im Bereich strategischer Einkauf in Offenbach am Main gesucht
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) sucht im Referat „Beschaffung“ des Geschäftsbereichs „Personal und Betriebswirtschaft“ in Offenbach am…
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In Teil 4 der Beitragsreihe wurde dargestellt, dass der öffentliche Auftraggeber den Bietern alle Zuschlags- und Unterkriterien, deren Verwendung er vorsieht, einschließlich ihrer Gewichtung, bekannt machen muss. Der öffentliche Auftraggeber darf keine Unterkriterien oder Gewichtungsregeln anwenden, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat (vgl. nur EuGH, Urteil vom 24.01.2008 – Rs. C-331/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2009 – Verg 10/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013 – VII-Verg 8/13; so auch OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2013 – 13 Verg 8/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2014 – 15 Verg 10/13). Aufgrund der Komplexität von Beschaffungsvorhaben oder haushaltrechtlicher Vorgaben kommt es in der Vergabepraxis jedoch nicht selten vor, dass die bekannt gemachten Wertungskriterien abgeändert werden müssen. Die Frage, inwieweit eine nachträgliche Änderung der Zuschlags- und Unterkriterien und ihrer Gewichtung zulässig ist, soll im Folgenden dargestellt werden.
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Wie bekannt arbeitet das BMWi gegenwärtig an einer Umsetzung des im Koalitionsvertrags festgeschriebenen Rechtsschutzes auch unterhalb der EU-Schwellenwerte. Im wesentlichen werden dabei vier mögliche Lösungen diskutiert: Ein verwaltungsinternes Verfahren, eine Ausweitung des bisherigen zivilrechtlichen Rechtsschutzes, einen sogenannten „schlanken Rechtsschutz“ und einen Rechtsschutz, wie er bereits seit einigen Jahren oberhalb der Schwellenwerte besteht. Nach den kommunalen Spitzenverbänden bezieht nun auch die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) Stellung. Zur Erinnerung: Gegenwärtig besteht bei Bauvergaben ein förmlicher Rechtsschutz nach dem GWB erst ab dem Schwellenwert von 4,845 Mio. Euro.
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Was waren die wichtigsten Themen des Vergabeblog im August? Zwar hatte auch uns das Sommerloch etwas erfasst, gleichwohl nicht genug, um nur noch über das Wetter zu schreiben (was allerdings durchaus auch ein Thema wäre).
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„Die Zeit, in der jede Bundesbehörde für sich selbst einkaufen kann, ist längst vorbei“, so Martin Hake, Leiter Zentrale Vergabestelle Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Behörden Spiegel Online Interview, das Sie hier finden.
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Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hatte bereits Ende Juli eine Stellungnahme zur Fortführung der vergaberechtlichen Vereinfachungen nach dem Konjunkturpaket II sowohl an Minister Brüderle als auch an Minister Dr. Ramsauer gerichtet. In dieser sprechen sich die Verbände dafür aus, die mit dem Konjunkturpaket II eingeführten vergaberechtlichen Erleichterungen über das Jahr 2010 hinaus fortzuschreiben.
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Diese Gretchenfrage hatte die Fraktion Bündnis 90/die Grünen und die SPD in gleich mehreren Kleinen Anfragen an die Bundesregierung herangetragen. Nun liegen die Antworten vor. Große Erkenntnisse beinhalten diese allerdings nicht, vielmehr beschränken sie sich auf die Wiedergabe allgemeiner Programmsätze. Was allerdings auch zu erwarten war.
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Die Deutsche Bahn AG hat eine Auftrag (Abschluss einer Rahmenvereinbarung) an die Firma “Legalbill Europe GmbH”, München, vergeben (TED-Dokumenten Nr. 254740-2010 vom 27.08.2010). Der Name der Firma ist Programm: Es sollen die externen Rechtsanwaltsrechnungen des Konzerns überprüft werden. Gleichwohl allen Lesern eine ruhige Woche.
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Reicht die Eignungsprüfung aus, um die Spreu vom Weizen zu trennen? Zumindest für den Bereich der “Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung” lautet die Antwort nach Ansicht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) “nein”. Dieses schlägt daher eine Ergänzung des § 4 Abs. 4 VgV vor. Danach soll es bei Leistungen des Anhangs I B der VOL/A zukünftig zulässig sein, besondere Erfahrungen mit dem Bieter und andere Eignungsmerkmale auch bei der Zuschlagsentscheidung zu berücksichtigen, sofern deren Gewichtung 20% der Gewichtung aller Zuschlagskriterien nicht überschreitet. Der Ausschuss Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) rät davon ab und verweist auf den drohenden Systembruch.
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Ein Landkreis in Rheinland-Pfalz hatte im Jahr 2004 die Einsammlung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) an einen privaten Entsorger vergeben. Die Ausschreibungsunterlagen sahen vor, dass der erfolgreiche Bieter an den Landkreis ein über die Vertragslaufzeit unveränderliches Entgelt für die Möglichkeit der Mitbenutzung der kommunalen Papiertonnen für die Erfassung von Verkaufsverpackungen aus PPK zu zahlen hatte. Nachdem während der Vertragslaufzeit die Entgelte, die der private Entsorger seinerseits von den für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen aus PPK zuständigen Dualen Systemen für die Mitbenutzung erhält, gesunken waren, wollte der private Entsorger auch das an den Landkreis zu zahlende Entgelt kürzen; dies allerdings ohne Erfolg (LG Kaiserslautern, Urteil v. 28.07.2010 – 2 O 298/08 – nicht rechtskräftig).
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Fortan wollen wir im Vergabeblog ab und an auch abseits des unmittelbaren vergabe(rechtlichen) Bezugs über den eigenen Tellerrand schauen und Ihnen Informationen liefern, die jedenfalls mittelbar von Interesse sind. Dementsprechend lautet diese neue Beitragskategorie im Vergabeblog auch “Tellerrand”. Den Auftakt bildet dieser Beitrag, dessen Titel deswegen in Anführungszeichen steht, weil er genau so von der Uni Rostock verwendet wird. Diese startet zum Wintersemester 2010/2011 mit dem neuen Bachelorstudiengang „Good Governance” eine Juristenausbildung ohne Staatsexamen. Bemerkenswert: Man will damit “den universitären Anspruch an die Juristenausbildung erhöhen“. So so.
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„Die Erholung hat die deutsche Wirtschaft in ihrer vollen Breite erfasst”, wird Rainer Brüderle heute in einer Pressemitteilung seines Ministerium zitiert. Industrie als auch Dienstleistungssektor befänden sich im Aufwind. Anlass der frohen Botschaft: Das Statistische Bundesamt (StBA) in Wiesbaden hat seine Schnellmeldung vom 13.08. zur wirtschaftlichen Entwicklung bestätigt. Demnach nahm die wirtschaftliche Aktivität im zweiten Vierteljahr mit +2,2 % zum Vorquartal zu – mehr als in jedem anderen Quartal seit der Einheit. Laut StBA waren es im Inland vor allem die Investitionen von Staat und Unternehmen, die für den Aufschwung im zweiten Quartal sorgten. Explizit werden auch “die positiven Auswirkungen der staatlichen Konjunkturprogramme” genannt.
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Haben Sie´s gewußt? Seit dem 19. Juli 2010 befinden sich die Vergabekammern des Bundes auf dem Gelände des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in Bonn. Die Vergabekammern haben ab diesem Zeitpunkt folgende neue Postanschrift: Villemombler Str. 76 53123 Bonn Die Fax- und Telefonnummern bleiben unverändert.
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Im Internet kursieren zahlreiche Vorlagen und Muster für die Erstellung von Vergabevermerken – die meisten sind veraltet oder unvollständig und damit unbrauchbar. Dabei ist die eigenständige Erstellung des Vergabevermerks eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Auftraggebers, die er auch nicht delegieren kann! Der Transparenzgrundsatz verlangt, dass die einzelnen Schritte der Vergabe nachvollziehbar dokumentiert werden – nachvollziehbar vor allem für den Rechnungsprüfer und die Vergabekammer. Vergabeblog stellt Ihnen die Vorlage eines mustergültigen Vergabevermerks zur Verfügung – natürlich wie immer kostenlos. Gleichwohl gilt: Muster von Vergabevermerken ersetzen nicht die eigene Denkarbeit.