Digitales Netzwerk
Login
-
„Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben in meinem Amt, unseren Soldatinnen und Soldaten die bestmögliche Ausrüstung…
1 Minute
-
Vergabejurist (m/w/d) in München gesucht
Das Bayerische Landeskriminalamt sucht für das Sachgebiet 122 – Recht – mit Sitz in München ab…
1 Minute
-
Was waren die wichtigsten Themen des Vergabeblogs im April? Unser neuer Monatsrückblick gibt die Antwort.
-
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) richtet am 16. Juni 2010 die Fachkonferenz „Grüne Beschaffung“ in Berlin aus. Unternehmen und öffentliche Verwaltung haben dort Gelegenheit, sich über neue Entwicklungen, politische Rahmenbedingungen und verschiedene Handlungsfelder „grüner Beschaffung“ (z. B. Strom, Verkehr, IKT-Ware und Beleuchtung) zu informieren.
-
Im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens war unter anderem die Eignung des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters beanstandet worden. In einem Offenen Verfahren zur Vergabe von „Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen“ hatte der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung die Vorlage verschiedener Eignungsnachweise gefordert, unter anderem sollten Angaben zu „Umsätzen/Mitarbeitern“ und „Referenzen“ gemacht werden. Die für den Zuschlag vorgesehene Beigeladene hatte teilweise Angaben hierzu in ihrem Angebot gemacht. Darüber hinaus hat sie eine Erklärung ihrer Muttergesellschaft mit folgendem Wortlaut vorgelegt: „Zur Beurteilung der Eignung ihrer Leistungsfähigkeit kann die M GmbH (MDL) als Tochtergesellschaft der F GmbH auch auf deren Nachweise zurückgreifen…
-
Er war immer ein Mann der leisen Worte, und wählte diese mit Bedacht. Umso mehr kennt ihn die Vergabeszene: Aus Altersgründen scheidet in dieser Woche Michael Wankmüller aus dem Referat I B 6, Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle, im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Dienstsitz Bonn). Der gebürtige Trierer war insbesondere mit der Reform der VOL/A im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) betraut. Von hier ein Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit. Und alles Gute für die Zukunft!
-
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfälligkeit der Hellenischen Republik (17/1544) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am Mittwoch, dem 5. Mai.
-
Nicht zuletzt aufgrund des Kölner U-Bahn-Baus: Sie SPD-Bundestagsfraktion verlangt in einer Kleinen Anfrage (17/1454) von der Regierung Auskunft über Pfusch am Bau im öffentlichen Bereich. Dieser umfasse „nicht nur bauliche Fehlentscheidungen, fehlende Kontrollen, sondern auch Materialklau, Schmiergelder und gefälschte Bauprotokolle“. Einige Fragen beziehen sich dabei direkt auf das Vergaberecht und die Vergabepraxis.
-
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2010 – VK 2-7/10; VK Hamburg, Beschluss vom 07.04.2010 – VK BSU 2/10 Einige Vergabekammern der Länder widersprechen der VK Bund (Beschl. v. 05.03.2010, VK 1-16/10), die jüngst entschieden hatte, dass die Anforderung an die Bieter, Rügen „unverzüglich“ zu erheben, mit dem Europarecht vereinbar ist (siehe auch den Beitrag dazu im Vergabeblog). Sie sind der Auffassung, dass die deutsche Bestimmung des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB unangewendet bleiben müsse, und berufen sich dabei auf die EuGH-Rechtsprechung vom Januar diesen Jahres (Rs. C-406/08 und C-456/08). Dabei wird die mangelnde Übertragbarkeit dieser Entscheidungen auf die deutschen Rechtsverhältnisse übersehen. Sowohl die englischen und irischen Umsetzungsvorschriften als auch die Rechtssysteme (Einzelfall-Recht dort, System des geschriebenen Rechts hier) sind völlig unterschiedlich. Deshalb handelt es sich um einen Trugschluss.
-
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch wie erwartet der neuen Vergabeverordnung (VgV) mit den Änderungswünschen des Bundesrates vom 26. März zugestimmt. Dieser hatte zuvor insgesamt 12, im wesentlichen formale, Änderungsbegehren in die neue VgV eingebracht.
-
Ausweislich des vom BMWi im Vorfeld der Vergaberechtsreform eingeholten RambØll-Gutachtens verursacht der bei bei öffentlichen Vergaben einzuhaltende Prozeß jährlich Bürokratiekosten in Höhe von 19 Mrd. Euro, in etwa zu gleichen Teilen auf Seite der Bieter wie der Beschaffer. Auf Bieterseite war dabei bislang einer der größten Kostentreiber mit rund 10 % die Eignungsprüfung. Wenig verwunderlich und richtig, dass die Reformvorschläge des Ministeriums zur neuen VOL/A auch hier ansetzten. Neben der Einführung sog. Präqualifizierungsverfahren, also der auftragsunabhängigen, vorgelagerten Prüfung der Eignungsnachweise, sollte vor allem die Eignungsprüfung an sich vereinfacht werden. Dabei sahen die ersten Entwürfe sogar eine mutige, weil generelle Eignungsvermutung vor, die jedoch weder die Beschaffer noch Anbietervertreter im verantwortlichen DVAL wollten. Neu ist nun, dass statt vieler amtlicher Dokumente vor allem Eigenerklärungen der Bieter zu fordern sind und eine Heilungsmöglichkeit für fehlende Nachweise besteht – mit ein paar Stellschrauben für die Beschaffer.
-
Sollten Sie nach den aktuellen EU-Schwellenwerten Ausschau halten, empfehlen wir Ihnen dringend, diese nicht auf den Webseiten der EU zu suchen. Da stehen nämlich noch die vom letzten Jahr (http://simap.europa.eu/supplier/opportunities-in-europe/index_de.htm). Die aktuellen finden Sie bei uns hier.
-
In den 14 Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden sind Mitte 2008 insgesamt 270.335 Menschen beschäftigt gewesen. Davon waren 92.561 Frauen und 177.774 Männer, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/1385) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1271) hervorgeht.
-
Die leidigen Nachunternehmer. Oft braucht man sie, aber eigentlich will man sie nicht. Der Nachunternehmer ist wie die Bietergemeinschaft eine Form der Kooperation und damit Leid und Segen. Vor jeder Entscheidung, zu kooperieren, sollten daher zahlreiche Faktoren bedacht werden (werden sie aber meist nicht), etwa: Kooperieren oder doch besser eigene Fachkräfte einstellen? Und: Besteht die Gefahr, dass der Kooperationspartner nach der Kooperation Kunden abzieht? Aber auch: Komme ich persönlich mit dem Geschäftsführer des Partners klar, kann ich mich mit seinen Zielen und Idealen identifizieren, „funkt“ es also zwischen uns? Die Konsequenzen, wenn es nicht „funkt“, spielten sich bislang vor allem auf der Vertragsebene ab: Preisanapassung, Kündigung, Schadensersatz. Der EuGH hat nun aber einen weiteren Faktor hinzugefügt, der bei der Frage des Nachunternehmereinsatzes von Anfang an wohl bedacht sein will: Ein Wechsel des Nachunternehmers durch den Auftragnehmer kann nämlich den öffentlichen Auftraggeber dazu veranlassen, den ganzen Vertrag zu kündigen und neu auszuschreiben. Das jedenfalls folgt aus einer neuen Entscheidung des EuGH v. 13.04.2010, Rs. C-91/08.
-
Das Mittel aus deutschen Konjunkturprogrammen nicht vor europäischem Vergaberecht gefeit sind, mithin mit diesen Mitteln finanzierte Leistungen europaweit auszuschreiben und ggfs. auch an nicht-deutsche Unternehmen innerhalb der EU zu vergeben sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Bei der Vergabe von zwei Losen im Rahmen des Ausbaus der A2 Warschau – Lodz in Polen ging es nun noch eine Stufe weiter: Den Zuschlag erhielt der chinesischen Staatskonzern COVEC. Das Angebot lag 60 % unter dem kalkulierten Ausschreibungspreis der polnischen Behörden und immer noch um knapp ein Drittel unter den Angeboten der mitbietenden europäischen Konkurrenten.