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Für Vergabeblog-LeserInnen keine News mehr, denn wie bereits im Oktober von uns – übrigens als erstem…
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Beisitzer/in der Vergabekammer Niedersachsen in Lüneburg gesucht
Im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten eines…
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Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Otto Kenzler, fordert, dass die Konjunkturprogramme verlängert werden. Auf der Jubiläumsveranstaltung der Kreishandwerkerschaft in Bremen warnte Kenzler, es dürfe Ende 2010 kein Fallbeil fallen.
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Koalitionsvertrag „WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT.“ zwischen CDU, CSU und FDP zur 17. Legislaturperiode. Das Kapitel „Vergaberecht“ finden Sie hier.
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Nun sind es nicht mehr nur Gerüchte. Vergabeblog liegt die Entwurfsfassung des Koalitionsvertrages vor. Danach ist auch das Vergaberecht zentrales Betätigungsfeld des von der neuen Regierung geplanten Bürokratieabbaus. Wörtlich heißt es: „Die deutsche Wirtschaft braucht ein leistungsfähiges, transparentes, mittelstandsgerechtes und unbürokratisches Vergaberecht. Zur Erleichterung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten und zur Stärkung eines offenen und fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge soll das bestehende Vergaberecht reformiert und weiter gestrafft werden. Ziel ist es, das Verfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.“
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Wie im Vergabeblog angekündigt, hat Transparency International Deutschland (TI) am letzten Donnerstag zur Podiumsdiskussion unter dem Titel „Kampf gegen Korruption: Integre Unternehmen schützen, Korruptionsregistergesetz einführen“ in Berlin geladen. In der Veranstaltung wurden verschiedene Modelle bereits existierender Korruptionsregister vorgestellt und die Frage der Notwendigkeit eines bundesweiten Korruptionsregistergesetz erörtert. Fazit: Nur eine bundesweite Gesetzeslösung macht eine effektive Korruptionsbekämpfung bei öffentlichen Ausschreibungen möglich.
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Seit der Ahlhorn-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf fehlt das Thema „Ausschreibungpflicht von Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand“ auf kaum einer Fortbildung zum Vergaberecht. RA Dr. Ute Jasper und RA Barbara von der Recke von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf, bewerten den Lösungsversuch des Deutschen Gesetzgebers im neuen § 99 Abs. 3 und Abs. 6 GWB in ihrem Beitrag „Investorenverträge und Vergaberecht – das Damoklesschwert des neuen GWB“ kritisch. Danach sei trotz der Neuregelung davon abzuraten, bis zu einer Entscheidung des EuGH die Vergaberechtsfreiheit anzunehmen. Ein lesenswerter Standpunkt, den Sie hier abrufen können.
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Die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sind seit 1991 stark reduziert worden. Wie die Bundesregierung in einer Unterrichtung (16/13950) mitteilt, betrugen die Mittel 1991 insgesamt 1,044 Milliarden Euro. 2008 waren es noch 644 Millionen Euro. Der Betrag sinkt in diesem Jahr auf 624 Millionen Euro, soll aber bis 2012 stabil bleiben. Das ist ein Rückgang um mehr als 40%. Mit GRW-Mitteln werden unter anderem gewerbliche Investitionen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die kommunale Infrastruktur gefördert.
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Allerdings ist ein Punkt immer noch strittig und daher offen, obwohl sich alle einig sind, den Mittelstand fördern zu wollen.
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Die IT-Beschaffung stellt die öffentliche Verwaltung kontinuierlich vor erhebliche Herausforderungen. Dies zeigte das große Interesse an der 5. Fachtagung zu diesem Thema vom 09. bis 10. September, die von der INFORA GmbH in Berlin durchgeführt wurde. Inhaltlich standen auf der diesjährigen Veranstaltung mit 25 Ausstellern bei rund 500 Fachbesuchen der öffentlichen Hand vor allem die Änderungen der dritten Stufe der Vergaberechtsreform im Mittelpunkt der Diskussion. Mutig: Erstmals kam in der nur für öffentliche Beschaffer zugänglichen Veranstaltung auch ein Vertreter der IT-Anbieterschaft zu Wort, um die Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand (EVB-IT) zu bewerten.
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„Erfreulicherweise reißt die Nachfrage nicht ab“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Michael Knipper, jüngst in einer Pressemitteilung zum Präqualifizierungsverfahren für die Baubranche. Nach einem schleppenden Start 2006 haben sich bis zum Sommer 2009 insgesamt schon über 3.000 Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe dem PQ-Verfahren unterzogen – davon allein in diesem Jahr über 2.000. Allerdings setzt eine Präqualifizierung (PQ) natürlich deren Anerkennung beim öffentlichen Auftraggeber voraus: Von über 20.000 öffentlichen Auftraggebern haben sich bisher aber nur 1.900 dem System angeschlossen.
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Nein, es ist kein Aprilscherz (was beim Blick auf das Wetter durchaus denkbar wäre): Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und FDP wurde auch das Vergaberecht als Betätigungsfeld entdeckt – wenige Monate nach Abschluss der fast 5jährigen Reform des GWB. Erste Gerüchte sorgten bereits letzte Woche für Unruhe im politischen Berlin, nun haben es sogar die Nachrichtenagenturen ddp und Reuters ganz offiziell vernommen: Union und FDP haben sich auf einen deutlichen Bürokratieabbau geeinigt. Belastungen durch Bürokratieaufwand sollten netto um 25 Prozent heruntergefahren werden, so Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). Als Beispiel nannte zu Guttenberg und FDP-Vize Rainer Brüderle das Vergaberecht. Also doch das „einheitliche Vergabegesetzbuch“?
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Auf www.evergabe-online.de, der zentralen Ausschreibungsplattform des Bundes, können sich interessierte Unternehmen über alle aktuellen Ausschreibungen des Bundes und der teilnehmenden Länder und Kommunen informieren. Geboten wird die Möglichkeit, Verdingungsunterlagen in elektronischer Form kostenfrei anzufordern und an Vergabeverfahren auf elektronischem Wege teilzunehmen. Das Anfordern der Verdingungsunterlagen und die Abgabe eines elektronischen Angebots sollen „einfach per Mausklick“ erfolgen. Insbesondere letzteres war bislang Unternehmen nicht möglich, die Linux oder Mac OS als Betriebssystem im Einsatz hatten.
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Auch das gehört in einen Vergabeblog: Das 37. Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler (BdSt) mit 128 Beispielfällen aus dem Jahr 2009 wurde heute in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Wie jedes Jahr erfasst der BdSt in seinem Schwarzbuch Fälle öffentlicher Steuergeldverschwendung. Die Spanne reicht von Gedankenlosigkeit über Fehlplanungen bis zu Kostenexplosionen. Ziel des Schwarzbuches ist es, das Bewusstsein für den sparsamen Umgang mit Steuergeldern zu schärfen und der öffentlichen Steuerverschwendung somit präventiv entgegenzuwirken.
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Wie das forum vergabe auf seiner Homepage bekannt gibt, ist die VOB 2009 am heutigen 15. Okt. 2009 verkündet worden. Dem entspricht das öffentlich einsehbare Inhaltsverzeichnis des Bundesanzeigers. Danach ist die Bekanntmachung der Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B vom 31. Juli 2009 auf S.3549ff. der Ausgabe Nr. 15 des Bundesanzeigers (15. Okt. 2009) erfolgt.