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Die Vergabekammer Westfalen musste in dem zugrundeliegenden Verfahren entscheiden, wann eine Änderung der Vergabeunterlagen vorliegt, die zum Ausschluss eines Unternehmens vom Vergabeverfahren führt und wie eine solche festgestellt werden kann. Zudem ließ die VK ihre Rechtsauffassung zu einigen immer wieder auftauchenden vergaberechtlichen Fragestellungen durchblicken, ohne hier jedoch eine abschließende Entscheidung zu treffen.