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Das „Outsourcen“, ursprünglich ein Begriff, der nur auf IT-Infrastruktur und – Services angewandt wurde, hat in den letzen Jahren die gesamte Wirtschaft mehr und mehr erfasst. Intelligenter Hintergrund: Man lagert jene Unternehmensaufgaben an Dritte aus, die nicht zu den eigenen Kernkompetenzen zählen und konzentriert sich somit umso mehr auf seine Fertigkeiten („Do what you can do best – outsource the rest“). Auch der Gesetzgeber hat diesen Trend erkannt. Seit dem Jahr 2000 haben externe Kräfte wie etwa Anwaltskanzleien an insgesamt 60 verkündeten Gesetzen und Verordnungen mitgewirkt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/14025) hervor. Vor dem Jahr 2000 wurde demnach eine solche Mitwirkung lediglich einmal im Jahr 1991 registriert. Die sich gem. des Outsourcing-Prinzips aufdrängende Frage ist, was denn die eigene Kernkompetenz des Gesetzgebers ist, wenn denn nicht die Gesetzgebung?
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Mit der eVergabe geht es voran, so scheint es. Mehr als 35 eVergabe-Plattformen decken immer mehr öffentliche Auftraggeber in Bund, Ländern und Gemeinden ab. Das hoch gesteckte Ziel der EU-Kommission, die eVergabe bis zum Jahr 2010 in allen Fällen möglich zu machen und dabei die Hälfte der Ausschreibungen vollelektronisch abzuwickeln, ist zwar nach wie vor außerhalb jeder Reichweite – man spricht von aktuell fünf bis zehn Prozent „echter“ eVergabe in Deutschland – aber der Weg weist in die richtige Richtung. Es scheint allerdings, als hätte man vergessen, die Bieter auf diesem Weg mitzunehmen. […] Den gesamten Beitrag zum Stand der Einführung der eVergabe in Deutschland finden Sie im Jahrbuch Verwaltungsmodernisierung 2009/2010 der Wegweiser GmbH oder können ihn hier als PDF-Dokument abrufen.
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Koalitionsvertrag „WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT.“ zwischen CDU, CSU und FDP zur 17. Legislaturperiode. Das Kapitel „Vergaberecht“ finden Sie hier.
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Nun sind es nicht mehr nur Gerüchte. Vergabeblog liegt die Entwurfsfassung des Koalitionsvertrages vor. Danach ist auch das Vergaberecht zentrales Betätigungsfeld des von der neuen Regierung geplanten Bürokratieabbaus. Wörtlich heißt es: „Die deutsche Wirtschaft braucht ein leistungsfähiges, transparentes, mittelstandsgerechtes und unbürokratisches Vergaberecht. Zur Erleichterung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten und zur Stärkung eines offenen und fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge soll das bestehende Vergaberecht reformiert und weiter gestrafft werden. Ziel ist es, das Verfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.“
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Allerdings ist ein Punkt immer noch strittig und daher offen, obwohl sich alle einig sind, den Mittelstand fördern zu wollen.
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Nein, es ist kein Aprilscherz (was beim Blick auf das Wetter durchaus denkbar wäre): Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und FDP wurde auch das Vergaberecht als Betätigungsfeld entdeckt – wenige Monate nach Abschluss der fast 5jährigen Reform des GWB. Erste Gerüchte sorgten bereits letzte Woche für Unruhe im politischen Berlin, nun haben es sogar die Nachrichtenagenturen ddp und Reuters ganz offiziell vernommen: Union und FDP haben sich auf einen deutlichen Bürokratieabbau geeinigt. Belastungen durch Bürokratieaufwand sollten netto um 25 Prozent heruntergefahren werden, so Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). Als Beispiel nannte zu Guttenberg und FDP-Vize Rainer Brüderle das Vergaberecht. Also doch das „einheitliche Vergabegesetzbuch“?
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Inhouse-Vergaben doch einfacher als bislang gedacht? Oder ist die als Hüterin des Wettbewerbs bekannte EU-Kommission nur müde geworden? Diese hat nach den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beschlossen, gleich zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen. So waren im Bereich der Abfallwirtschaft in Rheinland-Pfalz durch einige Landkreise und öffentliche Zweckverbände Verträge in Millionenhöhe abgeschlossen worden, ohne dass zuvor eine EU-weite Ausschreibung stattfand. Ein anderes Verfahren betraf verschiedene Auftragsvergaben für die Lieferung und Wartung von Software als auch die Erbringung von Datendiensten durch Behörden in Hamburg und NRW an öffentliche IT-Dienstleister, u.a. an Dataport. Hat also eine neue Welt begonnen?
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen Leitfaden zur Beschaffung „sicherer“ IT herausgegeben. Dabei unterscheidet der Leitfaden vier „Schutzbedarfskategorien“, wobei Stufe vier als größtmögliche Gefährdung „gesundheitsschädliche Schäden oder Tod vieler Menschen“ umfasst.
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Am 24. April diesen Jahres trat nach langen Ringen mit den Stimmen der Großen Koalition das neue GWB in Kraft. Vergabeblog sprach mit Paul K. Friedhoff, MdB, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Kohlepolitik und für Mittelstandspolitik und Obmann der FDP-Fraktion im Wirtschaftsausschuss zum neuen Vergaberecht und insbesondere zu dessen Bedeutung für den Mittelstand.
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Do-it-yourself: Die Bundesregierung will in Zukunft einen Großteil der Nassbaggerunterhaltungsarbeiten an den Küsten mit eigenen Geräten erbringen. Durch den Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zum Bundeshaushalt 1985 vom 24. Oktober 1984 (BT-Drs. 10/1800) wird die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes aber verpflichtet, 75 Prozent der Nassbaggerunterhaltungsarbeiten an private Unternehmen zu vergeben. Dieser Beschluss ist bis heute gültig. Nun will die Regierung aber für 80 Mio. Euro einen neuen Nassbagger für den Küstenbereich anschaffen, mit dem der Bund künftig an der Küste deutlich mehr als die besagten 25 % der – Zitat – „Nassbaggerei“ selbst durchführen könnte. Das beschäftigt auch den Bundestag.