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Sommerrätsel: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das neue GWB, genauer das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009, berichtigt. Die Korrektur vom 9. Juli 2009, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 15. Juli 2009, betrifft Art. 100 Abs. 2 GWB (Anwendungsbereich), ist aber weder auf den zweiten noch den dritten Blick zu erkennen. Sie finden die Berichtigung hier, und falls Sie die Änderung nicht ausmachen können, die Auflösung nach „Den gesamten Beitrag lesen“.
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Am 1. August ist der im Rahmen der Föderalismuskommission II verabschiedete Art. 91 c GG, der u.a. die Schaffung von Standards zur Sicherstellung der Interoperabilität der öffentlichen IT vorsieht, in Kraft getreten. Die Ausführungsgesetzgebung folgt in Kürze (IT-Netz-Gesetz).
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Während man sich über die Erfolgsaussichten des Plans streiten kann – und in einer guten politischen Kultur auch sollte – lohnt ein Blick in die von den Medien weniger beleuchteten Details des von diesen „Deutschland-Plan“ getauften wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gesamtkonzepts für das nächste Jahrzehnt, dessen eigentlicher Titel „Die Arbeit von morgen“ lautet. Auszug: „Wenn Bund, Länder und Kommunen sich auf neue, abgestimmte Beschaffungsstandards einigen, bilden sie mit fast 60 Milliarden Euro jährlich (bei einem Gesamtbeschaffungsvolumen von rund 260 Milliarden Euro jährlich) eine massive Einkaufsmacht für umweltfreundliche Produktinnovationen. So wollen wir die öffentliche Hand zu einem Motor der Veränderung machen…
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Elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeblog sprach mit Prof. Dr. Jörn von Lucke, Direktor des Deutsche Telekom Institute for Connected Cities (TICC) an der Zeppelin University Friedrichshafen und Leiter der Forschergruppe „High Performance Portals – Solutions for the Public Sector“ am Fraunhofer-Institut FOKUS in Berlin über den Stand der Dinge, Hürden und Insellösungen, Verantwortliche, Versäumnisse – und Perspektiven.
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Wer wissen möchten, wie die Finanzmittel der Konjunkturpakete auf Länder und Gemeinden verteilt werden und wie das Verfahren der Mittelvergabe ausgestaltet ist, findet hierzu nun online eine nicht nur medial hübsche, sondern im Wortsinn „zielführende“ Deutschlandkarte der Bundesregierung: Dort ist neben der Höhe der Bundesmittel mit Links zu weiterführenden landesspezifischen Informationen sogar ein persönlicher Ansprechpartner für jedes Bundesland hinterlegt – mitsamt Telefonnummer. Verwaltung 2.0 im besten Sinne und ganz ohne anonyme einheitliche Behördenrufnummer.
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Das Beschaffungsamt des BMI hat seine AGB für die Nutzung der von ihm betriebenen eVergabe Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) geändert.
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Der Bundesrat hat am 10. Juli der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln – nach Maßgabe einiger Änderungen – zugestimmt.
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Nun bekommt auch Rheinland-Pfalz seine eigene eVergabe Plattform: Der Landesbetrieb Daten und Information hatte in Vertretung des Landes eine europaweite Ausschreibung zur „Lieferung, Inbetriebnahme und Pflege einer E-Vergabe-Plattform und eines Vergabe-Workflows“ für die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz durchgeführt. Den Zuschlag zur landesweiten Einführung einer elektronisch unterstützten Vergabe öffentlicher Aufträge erhielt nun die cosinex GmbH aus Bochum.
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Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee hat die Verteilung der 500 Millionen Euro für die Sanierung von Bundesbauten aus dem zweiten Konjunkturpaket bekannt gegeben. Die Aufträge müssen bis Mitte 2010 vergeben, das Geld bis 2011 ausgegeben sein. Mit den 500 Millionen werden über 900 Einzelmaßnahmen, davon rund 300 von freien Trägern gefördert. Alle Projekte außer dreien liegen im Volumen unter 10 Millionen Euro, die weit überwiegende Zahl der Maßnahmen liegt zwischen 100.000 Euro und 2 Millionen. Unter den Projekten sind: