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Bauleistungen
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Das Statistische Bundesamt meldete für das deutsche Bauhauptgewerbe für den Monat Mai 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat ein reales Orderplus (auf niedrigem Niveau) von 5,3 Prozent, gegenüber dem Vormonat April hingegen ein Minus von 0,5 Prozent. Für die ersten fünf Monate ergibt sich damit ein reales Plus von 8,2 Prozent. „Damit stabilisiert sich der Auftragseingang in unserer gesamten Branche zwar auf niedrigem Niveau, für den Straßenbau trifft dies aber nicht zu.
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Alles kann, nichts muss – „freiwillige“ Anwendung des Vergaberechts beim Glasfaserausbau
VG Darmstadt, Beschl. v. 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA
Ist das Kartellvergaberecht ausnahmsweise nicht anzuwenden (wie etwa beim Breitbandausbau nach § 116 Abs. 2 GWB bzw. § 149 Nr. 8 GWB), dürfen Vergabestellen für das Auswahlverfahren gleichwohl die VgV bzw. KonzVgV zugrunde legen. Bei gefördertem Breitbandausbau ist das in den meisten Fällen sogar zuwendungsrechtlich geboten, auch wenn das Kartellvergaberecht selbst die Anwendung nicht vorschreibt.
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„Das ist ein Schlag ins Gesicht für die Bauwirtschaft und ein verheerendes Signal für alle, die auf funktionierende Infrastruktur angewiesen sind,“ meldet der Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Er führt weiter aus:
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Die Bundesingenieurkammer (BingK) fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die notwendigen Mittel freizugeben, die für die Sanierung und Instandhaltung der Infrastruktur benötigt werden. Der Ausschreibungsstopp der Autobahn GmbH belege, dass ein Stillstand für Deutschland in Kauf genommen werde.
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Unter der Überschrift „Autobahn GmbH verhängt Ausschreibungsstopp für 2025“ berichtet u.a. das Handelsblatt unter Rückgriff auf Agenturmeldungen, dass die bundeseigene Autobahngesellschaft keine neuen Projekte für die Modernisierung der Autobahnen in 2025 mehr ausschreiben werde. Grund hierfür sei, dass der Bundeshaushalt erst im September beschlossen werden soll. In Folge der nach wie vor anhaltenden vorläufigen Haushaltsführung fehlten der Autobahn GmbH zusätzliche Mittel für neue Projekte.
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Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, kritisiert die vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesfassung zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen.
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Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen in diesem Jahr bereits 37,2 Milliarden Euro verausgabt werden. Weitere 84,8 Milliarden Euro sollen als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre gebunden werden können. Das sieht der Wirtschaftsplan des Sondervermögens vor, der dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 (21/500) als Anlage beigefügt ist.
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Übergriffiges Vergaberecht? Verweise auf Zivilnormen bei Vergaben bergen Risiken für öffentliche Auftraggeber
EuGH, Urt. v. 05.06.2025 – C-82/24 – Veolia Water Technologies u.a.
Der EuGH hat entschieden, dass öffentliche Auftraggeber sich bei der Auftragsausführung nicht auf nationale Zivilvorschriften wie das BGB berufen dürfen, wenn diese nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen angegeben sind. Dies gilt insbesondere, wenn die rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen für Bieter aus anderen Mitgliedstaaten nicht hinreichend klar und vorhersehbar sind. Das Urteil betont die Notwendigkeit, alle Bedingungen und Modalitäten eines Vergabeverfahrens klar und eindeutig zu formulieren, um während der Vertragsphase keine Rechte und Ansprüche zu verlieren. Damit stellt der Richterspruch ein erhebliches Risiko für öffentliche Auftraggeber dar und wirkt über das Vergaberecht hinaus.
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Widerruf der Zuwendung wegen VOB/A-Verstoß – produktbezogen und „oder gleichwertig“?
VG Schwerin, Urt. v. 10.04.2025 – 3 A 1671/20 SN
Das Ermessen des Zuwendungsgebers bei Vergabeverstößen in der EU-Förderung ist aufgrund des Unionsrechts und der COCOF-Leitlinien in der Regel in Richtung Widerruf des Förderbescheids intendiert. Wenn Zuwendungsempfänger sich nicht an die im Zuwendungsverhältnis beauflagten Vorgaben der VOB/A halten, ist die Bewilligung in der Regel aufgrund der Überlagerung des Unionsrecht sowie der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu widerrufen und von der Aufhebung und Rückforderung nur in atypischen Fällen abzusehen.
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Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen