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Bauleistungen
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Seit der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13.12.2017 (s. Vergabeblog.de vom 01/02/2018, Nr. 35321) besteht eine große Rechtsunsicherheit für öffentliche Auftraggeber: Muss auch im Unterschwellenbereich eine Vorabinformation vor Zuschlagserteilung erfolgen? Und wenn ja, führt ein Verstoß gegen diese Pflicht zur Nichtigkeit des abgeschlossenen Vertrages? Das OLG Düsseldorf hatte beide Fragen bejaht. Nunmehr hat sich das Kammergericht ausführlich mit eben diesen Rechtsfragen auseinandergesetzt und beide Fragen verneint. Hiermit liegt das Kammergericht auf einer Linie mit dem OLG Celle, welches zwei Tage später (Urteil vom 09.01.2020 – 13 W 56/19) zum selben Ergebnis kam.
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Anlässlich des Beschlusses des Brandenburgischen Landtages zur Vereinfachung der Landesbauordnung, erklärt Dr. Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau: „Wir erwarten durch den Beschluss eine Vereinfachung des Bauens in Brandenburg.“
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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit dem Datum vom 26.02.2020 einen Auslegungserlass betreffend die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A 2019) veröffentlicht.
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Nachprüfungsverfahren sind für Bieter stets mit Unwägbarkeiten und Kostenrisiken verbunden. Unternehmen tun sich mit der Entscheidung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens daher oftmals schwer. In einem aktuellen Urteil hatte sich der BGH mit der Frage zu befassen, welche Auswirkungen das Absehen von der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf zivilrechtliche Schadensersatzansprüche eines rechtswidrig ausgeschlossenen Bieters hat.
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Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. meldet für 2019: Umsätze steigen um 7 %, Aufträge um 8 % – Unternehmen schaffen 33.000 neue Arbeitsplätze -Aber: Unsicherheit für die Zukunft nimmt zu.
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Die an der monatlichen Konjunkturumfrage des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) teilnehmenden Mitgliedsunternehmen melden zum Januar 2020 insgesamt eine unverändert hohe Nachfrage nach Bauleistungen.
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Der Erhalt von Zuwendungen ist regelmäßig mit der Nebenbestimmung versehen, die vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten. Verstöße gegen materiell-rechtliche Vorschriften des Vergaberechts können auch nach Jahren des Erhalts zu einer vollständigen oder teilweisen Rückforderung durch die Fördermittelgeber führen. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung ist bereits seit einigen Jahren diesbezüglich unerbittlich. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat diese Linie jüngst in einigen zentralen Rechtsfragen – insbesondere bei der Frage, wann die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG zu laufen beginnt – erneut bestätigt.
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Die Ausgaben an Bundes- und Landesmitteln für das Straßennetz in Baden-Württemberg haben 2019 einen neuen Höchstwert erreicht. Insgesamt wurden im Land 1,4 Milliarden Euro in Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen investiert.
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„Auch wenn die Kritiker aus Teilen der Opposition und des Baugewerbes nicht müde werden, eine nachweislich effiziente Beschaffungsvariante zu diskreditieren, werden die Vorwürfe dadurch nicht richtiger.“ Mit diesen Worten reagierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie
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In der Presseberichterstattung gab es jüngst erneute Hinweise zu mangelnder Transparenz und fehlenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei ÖPP-Projekten im Autobahnbau. Dazu erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB):