Bauleistungen
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Ab einem Preisabstand von 20% zum nächsthöheren Angebot werden wohl die meisten Auftraggeber Zweifel an der Auskömmlichkeit des besten Angebots haben und in eine vertiefte Preisprüfung eintreten. Doch was gilt für den Graubereich zwischen 10% und 20%? Einen solchen Fall hatte die Vergabekammer Bremen zu entscheiden.
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Zu den bekannt gewordenen Mehrkosten von 600 Mio. € beim Ausbau der A61 erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: „Erneut wird mit dem Ausbau der A61 in Süddeutschland ein ÖPP-Projekt wesentlich teurer als geplant und keiner weiß warum. Nach der A1 und der A8 ist das nun schon das dritte Projekt, bei dem Mehrkosten entstehen.
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Mit Erlass vom 23.09.2019 verpflichtet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) seinen nachgeordneten Geschäftsbereich ab dem 01.10.2019 Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, herausgegeben als DIN-Normen Ausgabe September 2019 (siehe Vergabeblog.de vom 11/09/2019, Nr. 41964) und, soweit unverändert geblieben, Ausgabe September 2016, anzuwenden.
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Unter dem Titel: „Düsseldorf macht es vor – Könnte Köln mit privaten Gesellschaften schneller bauen?“ berichtet der Kölner Stadtanzeiger, dass in Düsseldorf derzeit eine Schulbau-GmbH mit 15 Mitarbeitern 18 Schulprojekte, sieben Kindertagesstätten und eine Jugendfreizeiteinrichtung realisiere. Grund hierfür seien Vorteile, die sich aus der Gründung eines privatrechtlichen Unternehmens ergeben. Die Stadt Köln beabsichtige eine vergleichbare Vorgehensweise zur Realisierung der neuen „Historische Mitte“.
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Die an der monatlichen Konjunkturumfrage des ZDB teilnehmenden Unternehmen schätzen Ihre Geschäftslage im August insgesamt weiter als „gut“ ein.
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Abwehrklauseln in den Vergabeunterlagen stehen einem Ausschluss von Angeboten mit abweichend gestellten Vertragsbedingungen grundsätzlich entgegen. Auch ohne Abwehrklausel scheidet ein Angebotsausschluss aus, wenn nach bloßer Streichung der bieterseitigen Bedingungen noch ein wertungsfähiges Angebot vorliegt.
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Mit Datum September wurde die neue VOB/C 2019 vom DIN veröffentlicht. 14 der 54 Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) wurden fachtechnisch überarbeitet. Die gedruckte Gesamtausgabe der VOB 2019 mit den Teilen VOB/A, VOB/B und VOB/C soll im Oktober erscheinen. Online findet man sie bereits unter baunormenlexikon.de, einer Kooperation vom Deutschen Institut für Normung (DIN) und der f:data GmbH.
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Ein Unternehmen, das für einen Bieter komplexe, nach der Leistungsbeschreibung individuell zu fertigende Bauteile liefert, ist kein Lieferant, sondern ein Nachunternehmer. Die fehlende Angabe im Nachunternehmerverzeichnis führt zum Ausschluss des Angebots, eine nachträgliche Benennung des Nachunternehmers ist nicht möglich.
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Durch die Änderungen der VOB/A (siehe Vergabeblog.de vom 12/03/2019, Nr. 40124 und Vergabeblog.de vom 18/07/2019, Nr. 41572) wurden Anpassungen an den Formblättern und Richtlinien des Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) erforderlich. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Erlass vom 23. Juli 2019 die Aktualisierung auf den Stand 2019 eingeführt. Neben dem Erlass vom 23.07.2019 sowie der Dokumentation der Änderungen finden Sie die Lesefassung des VHB 2017 – Stand 2019 auf der Internetseite vob-online.de/.
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Im Auftragsbekanntmachungsformular der EU ist unter Abschnitt II.1.5) ein freies Feld für den geschätzten Gesamtwert des Auftrages. Doch in der Praxis sind hier selten Angaben zu lesen, wieso? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.