Kategorie:
Bauleistungen
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Ein öffentlicher Auftraggeber ist berechtigt, Bieter aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit vom Vergabeverfahren auszuschließen. Die im Einzelnen an die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale zu stellenden Anforderungen werden durch die Entscheidung des OLG Düsseldorf weiter konkretisiert.
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Bieter dürfen mehrere Hauptangebote nur abgeben, wenn diese dem Leistungsverzeichnis (LV) entsprechen und das LV unterschiedliche Lösungen zulässt. Dagegen sind „Doppelangebote“ unzulässig. Ein „Hauptangebot“ mit einem vom vorgegebenen LV abweichenden Inhalt ist zwingend auszuschließen.
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Seien Sie am 21. März 2019 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Berliner Gendarmenmarkt beim 3. Bau-Vergabetag dabei und melden Sie sich jetzt zum Frühbucherrabatt an. Hier geht es direkt zur Anmeldung.
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Am 21. Juni fand zum zweiten Mal der Bau-Vergabetag, die Fachtagung für öffentliche Beschaffung von Bauleistungen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) unter dem Thema: „Digitales Planen und Bauen – Chance und Herausforderung für das öffentliche Auftragswesen“ statt. Nach der erfolgreichen Premiere des Bau-Vergabetages 2017, sind rund 200 Gäste erneut der Einladung des DVNW am 21. Juni 2018 nach Berlin gefolgt. Wieder ein voller Erfolg angesichts des derzeitigen Booms im öffentlichen Bauwesen, der überall personelle Kapazitäten stark bindet. In den altehrwürdigen Räumlichkeiten der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Gendarmenmarkt eröffnete Marco Junk als einer der beiden Geschäftsführer des DVNW die Veranstaltung und übergab dann die Moderation an Jan Buchholz, Leiter der DVNW Geschäftsstelle, der durch den Tag führte.
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Nur 57 Prozent der Berliner und 63 Prozent der Brandenburger Bauunternehmen bewerben sich aktuell um öffentliche Aufträge. Das ergab eine Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg.