Bauleistungen
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Kann die Aufhebung eines Vergabeverfahrens Bestand haben, obwohl sie vergaberechtswidrig ist? Die VK Bund hat hierzu eine interessante und klare Entscheidung getroffen.
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Beratungsleistungen für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags sind nicht auch nicht im Wege einer funktionalen Gesamtbetrachtung als Teil des Hauptauftrags anzusehen. Der Auftragswert baubegleitend ausgeschriebener Rechtsberatungsleistungen wird nicht bei der Gesamtauftragswertschätzung mit dem Auftragswert des Hauptauftrags der Bauleistung addiert. Beratungsleistungen sind nicht auch nicht im Wege einer funktionalen Gesamtbetrachtung als Teil des Hauptauftrags anzusehen.
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Der Auftraggeber muss anhand objektiver Kriterien eine Prognose über den voraussichtlichen Auftragswert erstellen und dies ordnungsgemäß in der Vergabeakte dokumentieren. Aus dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln lassen sich keine verlässlichen Rückschlüsse auf den Auftragswert ziehen. Ist im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abzuschätzen, welchen konkreten Umfang und welche Dauer die zu vergebenden Leistungen haben werden, kann kein Gesamtpreis angegeben werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Umfang der Sanierungsträgerleistungen noch nicht feststeht. Die Dokumentation der Auftragswertschätzung bzw. der Schwellenwertberechnung kann im Nachprüfungsverfahren nachgeholt werden.
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Fraglich ist, ob innerhalb eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb die Abgabe mehrerer Hauptangebote vom Auftraggeber zugelassen werden muss. Die VK Bund verneint dies in einer Entscheidung eines etwas ungewöhnlichen Falles.
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Eine Wende in der Beschaffungspolitik der öffentlichen Hand, um schneller und effizienter bauen zu können, fordert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper. Die derzeit geführte Debatte um einzelne Vertragsmodelle verstelle nur den Blick auf die eigentlichen Probleme, wie fehlende Ressourcen und nicht vorhandene Bauherrenkompetenz der öffentlichen Hand sowie die Fokussierung auf die unwirtschaftliche Fachlosvergabe.
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Die Teilnehmer beim europaweiten Wettbewerb (siehe bereits hier) um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für serielles Bauen stehen fest. Aus der “unerwartet hohen” Bewerberanzahl hat der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW als Vergabestelle die gemäß Ausschreibung bestplatzierten Teilnahmeanträge ausgewählt.
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Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat per Rundschreiben vom 31. August mitgeteilt, dass zum 22. August 2017 eine neue Software für das „Unternehmer-und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) Berlin“ in Betrieb genommen wurde.
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Am 25. Juli 2017 haben der Bundesverband Bausysteme e. V. (BV-Bausysteme) und die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) eine partielle Zusammenarbeit beider Verbände vereinbart und dies durch eine gegenseitige Mitgliedschaft dokumentiert. Mit dem gemeinsamen Wirken können viele Anstrengungen der Verbände im Bereich des Hochbaus gebündelt und vertieft werden.
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Die erste Runde der Tarifverhandlungen für das Bauhauptgewerbe ist am 15. August in Wiesbaden (siehe Vergabeblog.de vom 15/08/2017, Nr. 32402) ergebnislos zu Ende gegangen. Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Dipl.-oec. Andreas Schmieg, Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, erklärte: „Nach intensiven Verhandlungen konnte keine Einigung erzielt werden. Es gibt weiter erhebliche Differenzen, insbesondere über die Struktur, also Anzahl, zukünftiger Bau-Mindestlöhne.“