Bauleistungen
-
Mehr Rechtssicherheit bei Fehlerkorrektur durch eine zweite, beschränkte Angebotsrunde nach Teilaufhebung. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf ist zur Fehlerkorrektur eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens zulässig, wenn die anschließend neu angebotenen Positionen das übrige Preisgefüge nicht beeinflussen.
-
Bundesrat vs. -regierung zu § 298 StGB E – „Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen“
Die Umsetzung internationaler Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/4350), der u.a. § 298 StGB („Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen“) betrifft.
-
Es ist umstritten, ob ein öffentlicher Auftraggeber den Bietern eine konkrete Honorarzone vorzugeben hat, wenn der zu vergebende Auftrag dem verbindlichen Preisrecht der HOAI unterliegt. Die VK Nordbayern hatte sich nunmehr ebenfalls mit dieser Frage zu befassen und dabei Stellung bezogen.
-
Manche Bieter lassen sich von (vermeintlichen) Unklarheiten oder Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung dazu verleiten, die Vorgaben einseitig im Sinne einer bestimmten Lösung zu interpretieren, anstatt den Auftraggeber zunächst um Klärung zu bitten.
-
Die Zuschlagserteilung auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot kann unzulässig sein!
-
Bauleistungen müssen (deutschlandweit) öffentlich ausgeschrieben werden, wenn nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen (§ 3 Abs. 2 VOB/A). Beschränkt kann ausnahmsweise ausgeschrieben werden, wenn z.B. eine öffentliche Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis erbrachte (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A).