Gesundheit
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Die sogenannte Abwassersurveillance zur Beobachtung der Corona-Pandemie soll ausgebaut werden. Wie aus der Antwort (20/4499) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/4186) der Linksfraktion hervorgeht, wird derzeit bereits an zahlreichen Standorten bundesweit das Abwasser auf Sars-CoV-2 hin untersucht.
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Das ARD Magazin plusminus geht der Frage nach, was aus den beschafften Schutzmasken im Wert von ca. 6,3 Milliarden Euro geworden ist. Diesen Beitrag können Sie in der Mediathek unter dem Titel: „Maskendeals – Millionen abgelaufene Masken sollen verbrannt werden!“ nachschauen.
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Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (20/4184) auf eine Kleine Anfrage (20/3882) der Fraktion Die Linke das Verfahren zur Maskenbeschaffung durch das Gesundheitsministerium während der Corona-Pandemie. Im Frühjahr 2020 habe eine außerordentlich angespannte Marktsituation im Hinblick auf medizinische Schutzausstattung bestanden, da viele Käufer weltweit gleichzeitig auf einen begrenzten Markt zugegriffen hätten.
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Zuschlagskriterien führen zum wirtschaftlichsten Angebot. Die VK Bund hat entschieden, welche Ausgestaltung der Zuschlagskriterien das Gebot der Bestimmtheit gem. § 127 Abs. 4 Satz 1 GWB verfehlt. Lassen sich aus dem Einzelfall allgemeine Handlungsempfehlungen ableiten?
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Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Europäischen Medizinprodukteverordnung. Dies macht er in einer am 7. Oktober gefassten Entschließung deutlich. Darin bittet er die Bundesregierung, auf EU-Ebene auf Erleichterungen für versorgungsrelevante Nischen- und Bestandsprodukte hinzuwirken und somit die Versorgungssicherheit mit sicheren Medizinprodukten zu gewährleisten.
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Die Corona-Pandemie bestimmte zuletzt, zweieinhalb Jahre nach ihrem Ausbruch, unter anderem aufgrund weggefallener Einschränkungen des öffentlichen Lebens und aufgrund anderer globaler Krisen den öffentlichen Diskurs deutlich weniger stark als noch zu ihrem Beginn. Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gehen jedoch davon aus, dass neben dem verstärkten Auftreten von Subtypen der Variante Omikron des Coronavirus und dem jederzeit möglichen Auftreten von neuen Varianten durch saisonbedingte Effekte mit einem Wiederanstieg der Infektions- und der Hospitalisierungszahlen zum Herbst/Winter 2022/2023 zu rechnen ist. Das am 07.09.2022 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 beinhaltet mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die nicht nur in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden, sondern die auch zu einem erhöhten Bedarf an entsprechenden Leistungen wie Schnelltests führen können. Infolgedessen stehen Bund, Länder und Kommunen vor der Herausforderung, einen solchen möglicherweise steigenden Bedarf ggf. auch kurzfristig zu decken. Antworten auf die Frage, ob und wie derartige kurzfristige Bedarfe mit den Instrumenten des Vergaberechts gedeckt werden können, gibt der hier besprochene Beschluss des Vergabesenats beim Hanseatischen OLG Bremen.
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In einem bislang unveröffentlichten, aber bestandskräftigen Beschluss hält die Vergabekammer Südbayern für elektronische Vergabeverfahren nicht mehr an ihrer Auffassung zu den anwesenden Personen bei der Angebotsöffnung fest: Mangels Manipulationsgefahr könne es sich bei den beiden von § 55 Abs. 2 S. 1 VgV geforderten Vertreter:innen des öffentlichen Auftraggebers auch um Mitarbeiter:innen eines externen (Beschaffungs-)Dienstleisters handeln. Es müssten nicht zwingend Bedienstete des Auftraggebers selbst sein, die die Öffnung der Angebote durchführen. Die Kammer schließt sich der insoweit großzügigeren Haltung des OLG Düsseldorf an.
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Am 23.08.2022 verhandelte der 5. Senat des Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht über den Widerruf einer Zuwendung des Kreises Segeberg, die er einer kreisangehörigen Gemeinde zwecks Anschaffung eines neuen Feuerwehrlöschfahrzeuges (LF10/6) gewährt hatte. Das Gericht entschied, dass der Widerruf als solcher zwar hätte ergehen können, dem Kreis allerdings ein Fehler unterlaufen ist, der zur Rechtswidrigkeit des Widerrufs führt. Damit war die Berufung der Gemeinde gegen das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts erfolgreich und die geforderte Rückzahlung der Zuwendung über rund 48.000,- Euro nebst Zinsen in Höhe von rund 10.000,- Euro vom Tisch.
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Im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie hat sich die Bundesregierung zur Rolle der Firma Fiege geäußert. Der Firma seien für Logistikleistungen Liquiditätsmittel zur Verfügung gestellt und deren Nutzung auch zur Beschaffung von Infektionsschutzmasken zugelassen worden,
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Mit ihrer zentralisierten Impfstoffbeschaffung ist es der EU gelungen, eine breite Palette von möglichen Corona-Impfstoffen aufzubauen und sich eine ausreichende Menge an Impfdosen zu sichern. Allerdings brachte sie das Beschaffungsverfahren später auf den Weg als Großbritannien und die USA.