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Bund, Länder und Kommunen wollen in den kommenden Monaten verstärkt in die Digitalisierung von Verwaltung, Behörden und Schulen investieren – aber an Startups könnten viele dieser Aufträge vorbeigehen. Denn bislang hat sich gerade einmal jedes dritte Startup auf einen öffentlichen Auftrag beworben (36 Prozent). Und das obwohl von denjenigen, die bislang darauf verzichtet haben, nur jedes Dritte (33 Prozent) angibt, dass die eigenen Produkte oder Dienstleistungen sich nicht für öffentliche Einrichtungen eignen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage
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Bundes CIO und Staatssekretär im BMI Dr. Markus Richter benennt neun Schwerpunkte, mit denen die Digitalisierung in Deutschland vorangebracht werden soll.
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Als Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt dessen „Tätigkeitsbericht 2019 zum Datenschutz“ (19/19900) vor. Darin rät der Bundesbeauftragte Ulrich Kelber den öffentlichen Stellen des Bundes, personenbezogene Daten per E-Mail grundsätzlich nur verschlüsselt zu versenden. Ein unverschlüsselter Datenversand per E-Mail sei bei sensiblen Daten „auch dann nicht rechtmäßig, wenn vorher eine entsprechende Einwilligungen des Empfängers eingeholt wurde, da diese in der Regel nicht datenschutzkonform erteilt werden kann“, schreibt der Bundesbeauftragte.
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Unter dem Titel: „Keine Digitalisierung in Sicht – Warum Berlins Verwaltung noch bis 2025 mit Zettel und Stift arbeitet“ berichtet der Tagesspiegel, dass 100.000 Angestellten in der Berliner Verwaltung noch viel länger als befürchtet auf die dringend nötige Modernisierung ihrer Arbeitsabläufe warten müssen. Grund hierfür sei insbesondere die fehlgeschlagene Vergabe zur Einführung der eAkte (siehe auch Vergabeblog.de vom 04/05/2020, Nr. 43942).
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Das OLG München überzeugte sich ob der substantiierten Darlegung eines Bieters davon, dass die Vorgaben zur Medienausstattung einer Schule auf Produkte eines bestimmten Herstellers zugeschnitten waren. Die bloße Möglichkeit, so die Richter, dass der Hersteller dieses Produkts Händlern unterschiedliche Einkaufskonditionen in Form eines Projektpreises gewährt, reichte dann für eine subjektive Rechtsverletzung des Bieters aus. Der Auftraggeber hatte es versäumt, passende Alternativprodukte zu benennen, und verstieß außerdem durch die ungeschwärzte Weitergabe des Submissionsprotokolls an die Bieter gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz.
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Ein über die E-Vergabeplattform verschlüsselt und fristgerecht eingereichtes Angebot ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil es zuvor als unverschlüsselter Anhang einer E-Mail übermittelt wurde. Dies gilt jedenfalls dann, wenn gewährleistet ist, dass es zu keiner vorfristigen Kenntnis vom Inhalt des per E-Mail formwidrig abgegebenen Angebots kam bzw. dies ohne vernünftige Zweifel ausgeschlossen werden kann. Allein die Möglichkeit der abstrakten Gefährdung des Geheimwettbewerbs rechtfertige einen Ausschluss vom Vergabeverfahren nach Auffassung des OLG Frankfurt nicht.
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Wie es um die Digitalisierung in der EU steht und in welchen Bereichen die Mitgliedstaaten Fortschritte gemacht haben, zeigt der Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) für 2020, den die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel veröffentlicht hat. Finnland, Schweden, Dänemark und die Niederlande stehen bei der Gesamtleistung im digitalen Bereich in der EU an der Spitze. „Deutschland steht beim europäischen Vergleich der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft an zwölfter Stelle. Da geht noch mehr.
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Für das Management von Großprojekten in der öffentlichen Verwaltung steht die Version 3.0 der S-O-S-Methode© als Download und als Webversion zur Verfügung, erweitert um den neuen Projektkompass. S-O-S-steht als Akronym für S = Strategische Ausrichtung, O = Organisatorisches Umfeld und S = Systematisches Vorgehen.
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Auf Vorlage des Vergabesenats des OLG Düsseldorf (s. Vergabeblog.de vom 21/01/2019, Nr. 39603) hat der EuGH für Recht erkannt, dass
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Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) haben die vergangenen Wochen die Bedeutung eines digital funktionierenden Staates verdeutlicht: In kurzer Zeit haben Behörden bundesweit hunderttausende Anträge auf Kurzarbeitergeld, Soforthilfen für Unternehmen und andere Unterstützungsleistungen bearbeitet und Milliarden an Soforthilfen angewiesen. Ohne digitale Prozesse wäre dies laut BMI nicht möglich gewesen. Bundesinnenminister Horst Seehofer habe daher entschieden, alle dafür erforderlichen Kräfte in einer eigenen Abteilung „Digitale Verwaltung“ zu bündeln. Auf diese Weise solle der erfolgreich angelaufene Prozess der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen beschleunigt werden.