ITK
-
Unter dem Titel: „Windows 7: Verlängerter Support kostet Bundesregierung Hunderttausende Euro“, berichtet HeiseOnline, dass durch das Betriebssystem Windows 7 auf Rechnern der Bundesministerien und Bundesbehörden Kosten in Höhe von 800.000 Euro entstehen werden, da Microsoft seit dem 14. Januar Windows 7 nicht mehr kostenlos unterstützt. Nach Regierungsaussagen, so HeiseOnline, sollen hiervon zumindest 33.000 Computer betroffen sein.
-
Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) wird in diesem Jahr einen zweiten Dienstsitz in der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt eröffnen: Er wird in der Haarbergstraße 61 im Süd-Osten Erfurts angesiedelt.
-
Auch die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern zeigt, wie bereits andere Entscheidungen zuvor, erneut die Schwierigkeiten der eVergabe bzw. der bisher verfügbaren eVergabe-Lösungen auf. Die Entscheidung sucht eine Antwort auf die Frage, wie mit fragmentarischen Angeboten nach elektronischer Übermittlung umzugehen ist. Im Detail muss die Vergabekammer die zum Teil schwierig zu beantworten Fragen beurteilen, bei wem die technischen Probleme aufgetreten sind und in wessen Sphäre diese liegen, wer die technischen Probleme zu vertreten hat und wie im Ergebnis mit den Fehlern umzugehen ist.
-
Die Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) im Beschaffungsamt des BMI hat am 20. Dezember 2019 einen Marktdialog mit dem Thema „Barrierefreie IT in der Bundesverwaltung“ durchgeführt. Grundlage ist eine für das Jahr 2020 geplante Ausschreibung eines Rahmenvertragspakets der ZIB für die Bundesverwaltung. Dabei geht es um externe Dienstleistungen zur Prüfung von Webseiten und Software der Bundesverwaltung auf Barrierefreiheit sowie Schulungen in diesem Bereich. Der hinter den abzuschließenden Verträgen stehende Bedarf wird auf ca. 45 Mio. EUR geschätzt.
-
Die Digitalisierung weiterer Elemente des Beschaffungsprozesses – neben der Veröffentlichungsplattform eVergabeonline und dem KdB – sind Bestandteil der Maßnahme „E-Beschaffung“ im Rahmen der IT-Dienstekonsolidierung des Bundes. Die Maßnahme solle sukzessive bis 2025 umgesetzt werden.
-
Der Bundesrechnungshof hat seine „Bemerkungen 2019 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ (19/15700) vorgelegt. Auch die Feststellung zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2018 des Bundes ist Teil des Berichtes. Zudem enthält die Vorlage mehr als 20 einzelplanbezogene und übergreifende Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes. Der BRH sieht in den App-Angebote der Bundesverwaltung eine Verschwendung in Millionenhöhe.
-
Kurz vor Weihnachten wird der Bundesrat mit TOP 21 über den Gesetzentwurf zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik (siehe Vergabeblog.de vom 05/11/2019, Nr. 42421) beraten. Dem Bundesrat wurde vom Ausschuss für Verteidigung empfohlen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben
-
Die Vergabekammer hat sich in einer lesenswerten Entscheidung mit etlichen schwierigen Themen des Vergaberechts befasst. Aus meiner Sicht sind drei Themenkomplexe hervorzuheben: Erstens die Frage, ob ein Auftraggeber an den Grundsatz der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung gebunden ist, wenn er sich des Instruments der Rahmenvereinbarung bedient. Zweitens die Frage, ob und inwieweit ein Bieter in einem Vergabenachprüfungsverfahren überhaupt rügen kann, dass vertragsrechtliche Regelungen unzumutbar oder (zivilrechtlich) unwirksam seien. Und drittens, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Auftraggeber zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit z.B. neben einem Hauptlos ein Back-up-Los bilden darf. Die Vergabekammer hat auch noch weitere Highlights (oder besser: Evergreens) angesprochen, wie etwa die Zulässigkeit eines Bewertungssystems für Konzepte und die Frage der Zulässigkeit von Regelungen zur Vertragserweiterung, letztere hier aus Platzgründen dann nicht näher ausgeleuchtet.
-
Unter dem Titel: „Amazon wirft Trump Amtsmissbrauch vor“ berichtet Spiegel Online, dass Amazon Präsident Trump Amtsmissbrauch vorwerfe. Er habe damit Jeff Bezos persönlich schaden wollen, klage Amazon.
-
Seit dem 27.11.2019 können für den Freistaat Thüringen tätige Unternehmen und Lieferanten ihre Rechnungen elektronisch an die Verwaltung senden. Das E-Rechnungsportal ist freigeschaltet worden.