ITK
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Mit Veröffentlichung der UfAB VI, Version 1.0, wird eine vollständige Überarbeitung der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) bereitgestellt. Dabei finden neue gesetzliche Regelungen seit dem Jahr 2010, neue Erkenntnisse aus der Praxis sowie wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung mit erkennbarer Praxisrelevanz Berücksichtigung.
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Der Rat der IT-Beauftragten der Ressorts des Bundes hat mit Beschluss vom 29. Juli Kriterien für die Nutzung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft durch die Bundesverwaltung festgelegt. Ziel, trotz Auslagerung der Datenhaltung und -verarbeitung “die Autonomie und Handlungsfähigkeit der IT des Staates zu erhalten und insbesondere die technologische Souveränität für die IT des Staates zu stärken”, weshalb, “vor Inanspruchnahme und Beschaffung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft zu prüfen [ist], ob vergleichbare und anforderungsgerechte Leistungen durch die Bundesverwaltung selbst oder im Auftrag der Bundesverwaltung durch Dritte bereitgestellt werden.” Dabei wird abermals explizit auf ein mögliches Ausspähen durch ausländische Geheimdienste Bezug genommen.
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Die Versteigerung von Funkfrequenzen für mobiles Internet durch die Bundesnetzagentur hat insgesamt 5,08 Milliarden Euro eingebracht. Die Hälfte steht für die Breitbandförderung des Bundes zur Verfügung.
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Die fortgeschrittene und qualifizierte Signatur steht der eigenhändischen Unterschrift gesetzlich gleich. Zwingende Voraussetzung ist jedoch, dass das zugrunde liegende Zertifikat gültig ist. Andernfalls droht der Ausschluss in einem Vergabeverfahren.
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Auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik wurden neue Einkaufsbedingungen für den Kauf und die Pflege von Standardsoftware veröffentlicht. Damit stehen künftig neue Musterverträge für die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand zur Verfügung.
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Es ist noch keine Entscheidung über die freihändige Vergabe der technischen Vorbereitung der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen an die Toll Collect GmbH getroffen worden.
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Vor dem 1. Untersuchungsausschuss („NSA“) machte vergangene Woche der Geheimdienstkoordinators im Kanzleramt, Günter Heiß, deutlich, dass auch aktuelle Medienberichte über eine Ausspähung deutscher Regierungsstellen durch die National Security Agency (NSA) nichts an der Einschätzung der Bundesregierung änderten, dass diese “keine Erkenntnisse über Wirtschaftsspionage amerikanischer Nachrichtendienste in Deutschland” habe.
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Die Anwendungsmöglichkeiten von Geoinformationen sind vielfältig, das Entwicklungspotential ist beachtlich, die Zukunftsaussichten sind rosig und die Bundesregierung ist begeistert (siehe etwa 3. Geo-Fortschrittsbericht der Bundesregierung).
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In der Produktion von elektronischen Produkten wie Mikrochips, Bildschirmen und Computern hat Südkorea marktbeherrschende Stellung. Samsung und LG haben dort ihren Sitz. Umso bemerkenswerter, dass sich eine 17-köpfige Delegation von dort nach Deutschland aufmachte, um sich von der beim Beschaffungsamt des BMI angesiedelten “Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung” (KNB) zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung zu informieren. (Bildquelle: BeschA)