Liefer- & Dienstleistungen
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur bevorzugten Berücksichtigung von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, anerkannten Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ veröffentlicht. Die Bevorzugten-VwV soll die sogenannte Bevorzugten-Richtlinie („Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vom 10.5.2001, BAnz. Nummer 109 S. 11773) ersetzen.
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Die Beschaffung innovativer Leistungen stellt öffentliche Auftraggeber vor einige Herausforderungen. In einer aktuellen Entscheidung befasst sich das OLG Schleswig-Holstein mit der Frage, unter welchen Umständen öffentliche Auftraggeber Vorteile einzelner Bieter ausgleichen müssen und was hierbei zu beachten ist.
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Sieht ein Dienstleistungsvertrag vor, dass der Auftragnehmer den Nachunternehmer austauschen darf, führt ein solcher Austausch nicht zur Pflicht der Neuausschreibung. Dies gilt nach der Entscheidung der Vergabekammer des Bundes auch dann, wenn ein Nachunternehmer den überwiegenden Anteil der Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Er wird dadurch nicht zu einem „faktischen“ zweiten Hauptauftragnehmer.
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Nach Auswertung der Bewerbungen stellte sich heraus, dass die vom Ministerium gewollte Kanzlei auf dem vorletzten Platz gelandet war. Als sich dies abzeichnete, musste noch vor Ablauf der Ausschreibungsfrist auf Weisung des Ministeriums das Vergabeverfahren gestoppt werden, schilderten die Zeugen im Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Berateraufträgen des BMVg am vergangenen Donnerstag. Das Ministerium nahm sodann in einem neuen Verfahren eine „freihändige Vergabe“ vor – an eben jene Kanzlei.
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VK Sachsen ordnet Verhältnis zwischen Vergabebekanntmachung und sonstigen Vergabeunterlagen im Übergangszeitraum zur e-Vergabe und setzt sich mit Inländerdiskriminierung bei Angebotswertung im steuerrechtlichen Kontext auseinander.
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Der Rechtsformwechsel vom Einzelkaufmann zur GmbH muss in einem laufenden Vergabeverfahren nicht zum Ausschluss führen. Die Vergabekammer Südbayern betont in ihrer Entscheidung jedoch den Einzelfallcharakter des Falles.
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Vergaberechtsreform, E-Vergabe, Einführung der UVgO…, der Gesetzgeber hat der öffentlichen Beschaffung in den letzten Jahren einiges zugemutet. Nachdem sich nun der erste Staub gelegt hat, die neuen Regeln verinnerlicht und die Prozesse eingespielt sind, wird der Kopf frei für Neues: In jüngster Zeit ist zu beobachten, dass einige öffentliche Auftraggeber die elektronische Auktion als innovatives Beschaffungsinstrument entdeckt haben. Die elektronische Auktion ist kein eigenständiges Vergabeverfahren. Sie ist vielmehr ein Prozess, in dessen Verlauf sich die Bieter im Preis unterbieten (umgekehrte Ebay-Auktion). Sie kann insbesondere in offenen Verfahren/öffentlichen Ausschreibungen und nichtoffenen Verfahren/beschränkten Ausschreibungen zum Einsatz kommen und damit etwas ermöglichen, was das Vergaberecht für diese Verfahrensarten eigentlich ausschließt: Nachverhandlungen.
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Unter dem Titel: „Die Bundesregierung kauft gern IBM-Expertise ein“ berichtet die FAZ, dass die Bundesministerien im ersten Halbjahr für externe Berater mehr als 330 Millionen Euro ausgegeben haben (siehe auch Vergabeblog.de vom 09/08/2019, Nr. 41739). Das amerikanische Unternehmen IBM sei dabei die wichtigste Beratungsgesellschaft der Bundesregierung.
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In seinem aktuellen Urteil vom 11. Juli 2019 befasst sich der EuGH mit den Folgen einer während eines laufenden Vergabeverfahrens eingeleiteten Unternehmensverschmelzung. Sowohl das übernehmende Unternehmen als auch das zur Übertragung vorgesehene Unternehmen hatten sich am Vergabeverfahren beteiligt. Das zur Übertragung vorgesehene Unternehmen hatte trotz erfolgreicher Bewältigung des Teilnahmewettbewerbs von einer Angebotsabgabe abgesehen. Vor diesem Hintergrund stand neben einem Verstoß gegen den Grundsatz der Bieteridentität auch das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Abrede im Raum.
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Die Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) im Beschaffungsamt des BMI hat ein klares Signal in Richtung Nachhaltigkeit für den gesamten Markt der Mobilfunkendgeräte gesendet: Bei der Ausschreibung für Mobiltelefone wurde ein eigenes Los für nachhaltige Smartphones gebildet, deren Bedarf auf über 2.000 Geräte für insgesamt mehr als 100 Bedarfsträger geschätzt wird.