Liefer- & Dienstleistungen
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Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat die von ihr veröffentlichte Ingenieurstatistik aktualisiert.
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Der EuGH hat die preisrechtlichen Regelungen der HOAI in seinem Urteil vom 04.07.2019 als europarechtswidrig eingestuft. Die Vergabekammer des Bundes hatte sich – soweit ersichtlich als erste Nachprüfungsinstanz – mit den Auswirkungen dieses Urteils auf eine Ausschreibung von Planungsleistungen zu befassen. Die VK Bund vertritt dabei eine sehr restriktive Auffassung: Öffentliche Auftraggeber dürfen kein Vergütungssystem vorgeben, dass zur (teilweisen) Beachtung der Mindestsätzen gemäß HOAI zwingt.
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Öffentliche Auftraggeber brauchen bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen weder einen Gesamtwert, noch einen Wert der zu vergebenden Aufträge anzugeben, wenn die genaue Ermittlung der Mengenangabe nicht (hinreichend) möglich ist.
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Missverständnisse über den Inhalt der Vergabeunterlagen sind durch Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont eines potenziellen Bieters zu lösen. Maßgeblicher Auslegungsmaßstab ist der eines fachkundigen Bieters. Bewirbt sich ein Bieter auf vier Lose, obwohl er nur Kapazitäten zur Bedienung von zwei Losen hat, verstößt dies gegen den Wettbewerbsgrundsatz. Die Angebote für alle Lose sind zwingend auszuschließen.
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur bevorzugten Berücksichtigung von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, anerkannten Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ veröffentlicht. Die Bevorzugten-VwV soll die sogenannte Bevorzugten-Richtlinie („Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vom 10.5.2001, BAnz. Nummer 109 S. 11773) ersetzen.
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Die Beschaffung innovativer Leistungen stellt öffentliche Auftraggeber vor einige Herausforderungen. In einer aktuellen Entscheidung befasst sich das OLG Schleswig-Holstein mit der Frage, unter welchen Umständen öffentliche Auftraggeber Vorteile einzelner Bieter ausgleichen müssen und was hierbei zu beachten ist.
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Sieht ein Dienstleistungsvertrag vor, dass der Auftragnehmer den Nachunternehmer austauschen darf, führt ein solcher Austausch nicht zur Pflicht der Neuausschreibung. Dies gilt nach der Entscheidung der Vergabekammer des Bundes auch dann, wenn ein Nachunternehmer den überwiegenden Anteil der Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Er wird dadurch nicht zu einem „faktischen“ zweiten Hauptauftragnehmer.
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Nach Auswertung der Bewerbungen stellte sich heraus, dass die vom Ministerium gewollte Kanzlei auf dem vorletzten Platz gelandet war. Als sich dies abzeichnete, musste noch vor Ablauf der Ausschreibungsfrist auf Weisung des Ministeriums das Vergabeverfahren gestoppt werden, schilderten die Zeugen im Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Berateraufträgen des BMVg am vergangenen Donnerstag. Das Ministerium nahm sodann in einem neuen Verfahren eine „freihändige Vergabe“ vor – an eben jene Kanzlei.
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VK Sachsen ordnet Verhältnis zwischen Vergabebekanntmachung und sonstigen Vergabeunterlagen im Übergangszeitraum zur e-Vergabe und setzt sich mit Inländerdiskriminierung bei Angebotswertung im steuerrechtlichen Kontext auseinander.
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Der Rechtsformwechsel vom Einzelkaufmann zur GmbH muss in einem laufenden Vergabeverfahren nicht zum Ausschluss führen. Die Vergabekammer Südbayern betont in ihrer Entscheidung jedoch den Einzelfallcharakter des Falles.