Liefer- & Dienstleistungen
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Für die Inanspruchnahme externer Beratung und Unterstützung hat die Bundesregierung im vergangenen Haushaltsjahr 2018 rund 682,9 Millionen Euro ausgegeben.
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Fordert ein öffentlicher Auftraggeber, dass Angebote mit elektronischer Signatur einzureichen sind, müssen Angebote, die ohne entsprechende Signatur eingereicht wurden, vor dem Hintergrund des § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV i.V.m. § 53 Abs. 3 VgV zwingend ausgeschlossen werden. Die fehlende elektronische Signatur kann auch nicht nachgefordert werden.
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Gartengeräte verursachen Arbeitsgeräusche, die zum Beispiel in Wohn- und Erholungsgebieten eine erhebliche Lärmbelastung darstellen können. Die neuen Ausschreibungsempfehlungen des Umweltbundesamtes für Gartengeräte orientieren sich an den Kriterien des Blauen Engel, der sehr anspruchsvolle Lärmanforderungen enthält.
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In der Praxis öffentlicher Auftraggeber spielen Zertifikate, Gütezeichen und Normen sowohl im Rahmen der Leistungsbeschreibung als auch bei der Eignungsprüfung und der Zuschlagsentscheidung eine immer wichtigere Rolle.
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Das von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) angekündigte Siegel für faire Kleidung soll laut Bundesregierung im Laufe des Jahres eingeführt werden.
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In der Beschaffungspraxis (z.B. Klärschlammentsorgung) sind Rahmenvereinbarungen heute kaum mehr wegzudenken. Denn häufig ist eine genaue, abschließende Bestimmung des zu beschaffenden Leistungsvolumens nicht möglich. Mit Hilfe von Rahmenvereinbarungen können öffentliche Auftraggeber ihren Beschaffungsbedarf flexibel eindecken. So regelt das deutsche Vergaberecht, dass das in Aussicht genommene Auftragsvolumen so genau wie möglich zu ermitteln, aber nicht abschließend anzugeben ist. Breite Anwendung findet das Beschaffungsinstrument auch deshalb, weil oftmals mehrere öffentliche Auftraggeber auf Grundlage derselben Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben.
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Die Vergabestellen von öffentlichen Auftraggebern müssen sich beim Einkauf und der Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen an das öffentliche Vergaberecht halten und Vergabeverfahren durchführen. Bei den „klassischen“ öffentlichen Auftraggebern wie Bund, Land, Landkreise, Städte und Gemeinden bestehen keine Zweifel an der Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber. Mitunter kann die Frage der Qualifizierung als öffentlicher Auftraggeber in bestimmten Konstellationen jedoch nicht so einfach beantwortet werden, beispielsweise bei Beschaffungen des Personalrats eines öffentlichen Auftraggebers.
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Mit Urteil vom 18. Januar 2019 (Az.: 5 O 2411/18) hat das Landgericht Leipzig auf Antrag der VWS Verbundwerke Südwestsachsen GmbH der Stadt Stollberg untersagt, mit der Stadtwerke Schneeberg GmbH einen neuen Strom- und Gaskonzessionsvertrag abzuschließen.
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Nicht wenige Vergabestellen stehen regelmäßig vor der Entscheidung, Finanzierungsverträge schließen zu wollen bzw. schließen zu müssen. Sei es, weil es als öffentliche Bank zu der Geschäftstätigkeit des öffentlichen Auftraggebers gehört, oder sei es, weil sie als öffentlicher Auftraggeber abseits der Bankenbranche Geldmittel für sonstige Vorhaben oder Projekte benötigen.
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Beim Vergabeverfahren für die Veräußerung der Geschäftsanteile des Mautbetreibers Toll Collect GmbH liegen bislang nach Angaben der Bundesregierung „keine endgültigen Angebote“ vor. Nach einem „Spiegel“-Bericht soll sich Bundesminister Scheuer (BMVI) gegen eine erneute Privatisierung des Lkw-Mautbetreibers Toll Collect entschieden haben.