Nachhaltigkeit
-
Die Bundesregierung macht Ernst mit der Nachhaltigkeit im eigenen Behördenalltag: Von der öffentlichen Wahrnehmung etwas unbemerkt hat der zuständige Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung am 6. Dezember vergangenen Jahres das Programm „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen – Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ beschlossen. Ziel: Nachhaltiges Handeln zum Grundprinzip der Arbeit von Ministerien und anderen Bundesbehörden zu machen. Das insgesamt elf Punkte umfassende Programm betrifft auch die öffentlichen Beschaffung, bei der unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes verstärkt die Leitprinzipien einer nachhaltigen Entwicklung beachten werden sollen, so z.B. die Forderung nach der jeweils höchsten verfügbaren Energieeffizienzklasse bei Bürogeräten oder nach einem Label wie dem Blauen Engel. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen umfasst:
-
In der am 26.11.2010 veröffentlichten Studie hat das britische Institut AEA im Auftrag der EU-Kommission die nachhaltige Beschaffung in neun Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, untersucht und verglichen.
-
Am 16. Juni richtete der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin die Fachkonferenz „Grüne Beschaffung. Handlungsfelder und politische Rahmenbedingungen“ aus. Nun liegt der Konferenzreport vor.
-
Eine sozial und ökologisch nachhaltige Vergabepolitik auf Bundesebene ist Gegenstand gleich zweier Kleiner Anfragen im Bundestag: So will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2541) von der Bundesregierung wissen, welche ökologischen und sozialen Kriterien bei der Beschaffung eine Rolle spielen. Auch die SPD-Fraktion erkundigt sich (17/2518).
-
Drei von vier deutschen Unternehmen befürworten eine an ökologischen Kriterien ausgerichtete öffentliche Beschaffung. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Befragung von Unternehmen durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin. Bislang allerdings, so die überwiegende Einschätzung von Teilnehmern einer DIHK-Fachkonferenz von Mitte Juni, ist die Nachfrage deutscher Behörden beispielsweise nach energiesparenden Lampen und Computern noch gering.
-
Welche Möglichkeiten haben öffentliche Einkäufer, Aufträge nach ökologischen Kriterien zu vergeben? Diese und weitere Fragen klären Fachleute des Freiburger Öko-Instituts und der Technischen Universität Dresden in einem kürzlich erschienenen Schulungsskript. Es widmet sich unter anderem den rechtlichen Grundlagen der „grünen“ Beschaffung und führt auch in die Berechnung von Lebenszykluskosten ein. Das vom Umweltbundesamt herausgegebene, knapp 160 Seiten starke Schulungsskript finden Sie als PDF-Dokument zum kostenlosen Download hier.
-
Gestern im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lud zur Fachkonferenz „Grüne Beschaffung“. Unternehmen und öffentliche Verwaltung hatten dort Gelegenheit, sich über neue Entwicklungen, politische Rahmenbedingungen und verschiedene Handlungsfelder “grüner Beschaffung” (z. B. Strom, Verkehr, IKT-Ware und Beleuchtung) zu informieren.
-
Es ist nicht immer das billigste Angebot, das die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung bringt. Auch Innovation ist ein zukunftsweisendes und wirtschaftlich sinnvolles Kriterium für öffentliche Investitionen. Das zeigte die Studie „Einkäufer Staat als Innovationstreiber“ im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zudem liegt die fertige Publikation zu einem kürzlich abgeschlossenen Forschungsvorhaben des Öko-Instituts und der Technischen Universität Dresden zur Umweltfreundlichen Beschaffung vor.
-
Wir hatten bereits im April darüber berichtet, das in Nordrhein-Westfalen künftig der Umweltschutz und insbesondere die Energieeffizienz zu einem entscheidenden Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird. Nun ist endlich auch der entsprechende Erlass der Landesregierung mit dem Titel “Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 12.4.2010” zugänglich. Sie finden ihn online hier (Ministerialblatt NRW Nr. 14, S. 293 ff).
-
Die neue Vergabeverordnung (VgV) gilt bald verbindlich. Darin sollen der Gedanke der „grünen Beschaffung“ und die Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (2006/32/EG) durch die Änderungen in § 4 VgV und § 6 VgV hervorgehoben werden. Beim Kauf technischer Geräte und Ausrüstung regelt zukünftig § 4 Abs. 6 Nr.1 VgV bei Beschaffungen oberhalb der Schwellenwerte, dass mit der Leistungsbeschreibung im Rahmen der technischen Anforderungen vom Bieter Angaben zum Energieverbrauch zu fordern sind. Bei der Frage, wer letztendlich den Auftrag erhält, bestimmt dann § 4 Abs. 6 Nr. 2 VgV, dass der Energieverbrauch (mit)ausschlaggebendes Wertungskriterium sein kann.