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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zu Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Im Online-Seminar „Ausschreibungen richtig vorbereiten & Unterlagen professionell erstellen“ erfahren Sie zum Beispiel, wie Sie eine gute Leistungsbeschreibung gestalten und welche Vorgaben Sie dabei beachten müssen,
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Dieser Beitrag zeigt Aspekte und Nuancen der „Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen“ (UfAB) auf, welche sich in Laufe der vergangenen Jahre überholt haben, er ist aber zugleich ein Plädoyer für die aktive Nutzung der UfAB 2018 – und sei es nur als punktuelles Referenzwerk. Mit diesem Beitrag wird eine Lanze für die UfAB 2018 gebrochen. Diese ist zwar nunmehr 5 Jahre alt und gilt somit in der IT-Zeitrechnung mittlerweile als fast steinalt, jedoch kann sie jedem, der mit einer IT-Beschaffung betraut wird, ans Herz gelegt werden. Um einen Überblick zu bekommen, wird zunächst die Historie und der Hintergrund der UfAB beleuchtet, um im Weiteren die überholten Aspekte zu beleuchten und die Vorzüge der Arbeit mit der UfAB darzustellen.
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Die Stadt Bieberach an der Riss sucht eine/n Bauingenieur/in Tiefbau (m/w/d) Fachrichtung Infrastruktur (Breitband- und Nahwärmeausbau). Nähere Einzelheiten zu der Stelle und den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Am Dienstag, 18.07.2023, findet die 17. Sitzung der Regionalgruppe Frankfurt des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt, zu der wir Sie recht herzlich einladen.
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Die Zustimmung des Bundesrates zur Änderung der Vergabeverordnung und der damit vorgesehenen Einführung der eForms aber auch des Wegfalls von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV wird von der Bundesarchitektenkammer kritisch betrachtet. Die Kammer äußert sich hierzu wie folgt:
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Der Bundesrat hat in am 16. Juni 2023 beschlossen, der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) (siehe Vergabeblog.de vom 05/04/2023, Nr. 53075) gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Zudem fordert er die Bundesregierung im Wege der Erschließung auf:
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Verhandlungsverfahren mit und ohne Teilnehmerwettbewerb sind fest im Vergaberecht verankert. Aber welche rechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden und welche Vor- und Nachteile haben Verhandlungsverfahren für Auftraggeber und Bieter? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Seminar. Information & Anmeldung.
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Die Nutzung von Cloud-Technologien wirft nicht nur aus vergaberechtlicher Sicht viele Fragen auf, sondern stellt die öffentliche Verwaltung vor komplexe Herausforderungen. Bei unserer Tagung „Ab in die Cloud – Perspektiven von Cloud-Technologien im öffentlichen Sektor“ ist dabei deutlich geworden: Alle Akteure sind sich bewusst, dass moderne Verwaltung ohne Cloud-Nutzung nicht möglich ist.
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Der Beschluss des Vergabesenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen ist insbesondere wegen seines obiter dictum bemerkenswert: Entgegen der bisherigen Rechtsprechung und Kommentarliteratur erwägt der Senat, die Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB könne nicht an einem Sonn- oder Feiertag enden, sondern sei auf den folgenden Arbeitstag zu verlängern. Darüber hinaus befasst sich das Gericht mit den Anforderungen an einen erfolgreichen Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung sowie mit dem Ausschluss eines Bieters wegen Änderung der Vergabeunterlagen. Der folgende Beitrag erläutert, wie die Entscheidung rechtlich – und vor allem praktisch – einzuordnen ist und welche Schlussfolgerungen die Akteure im Vergaberechts-Kosmos daraus ziehen können.
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Diese Themen haben die DVNW-Mitglieder diese Woche unter anderem diskutiert: Teilnahmewettbewerb – Begrenzung der Zahl der Bieter möglich? Make or Buy Entscheidung Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.