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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – diese Binsenweisheit gilt in Vergabeverfahren nicht uneingeschränkt. Wann dürfen Auftraggeber auf Leistungsversprechen vertrauen? Wann ist hingegen eine Überprüfung geboten und wie ist eine Überprüfung durchzuführen? Diese Fragen sollen nachfolgend unter Berücksichtigung jüngerer Entscheidungen genauer beleuchtet werden. Für Bieter ist die Thematik ebenfalls relevant und hat nicht nur Auswirkungen auf Ihre Teilnahme an Vergabeverfahren, sondern darüber hinaus auf die gesamte Unternehmenspraxis.
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Am Donnerstagmorgen hat die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses für den Bundeshaushalt 2025 begonnen. Thema der Haushaltspolitiker war u.a. das Haushaltsbegleitgesetzes und der Entwurf des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Letzterer bezieht sich auf die 500 Milliarden Euro Kreditermächtigungen, die das Grundgesetz seit März 2025 erlaubt.
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Von 2021 bis 2024 stieg die Zahl der Planstellen und Stellen (Stellen) in der Bundesverwaltung um über 8 700. Mit den neuen Stellen sollten bestimmte Aufgaben gestärkt werden. Da viele Stellen unbesetzt blieben, wurde dies nicht immer erreicht. Zu dieser „Stellenschere“ berichtet der Bundesrechnungshof (BRH):
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Die öffentliche Hand steht zunehmend vor der Herausforderung, innovative Produkte und Lösungen zu beschaffen, die auf dem Markt noch nicht verfügbar sind. Oder, es gibt zwar Produkte mit ähnlichen Eigenschaften, diese müssen jedoch erst noch weiterentwickelt werden. Um herauszufinden, welche potenziellen Anbieter es am Markt gibt und, um mit diesen in einen Dialog zu treten, ist eine gut vorbereitete Markterkundung ein zentrales Instrument und nach dem Vergaberecht ausdrücklich zulässig.
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„Städte, Gemeinden und Samtgemeinden brauchen spürbare Erleichterungen im Beschaffungswesen – Andere Bundesländer zum Vorbild nehmen!“, dies fordert der Niedersächsischer Städte-und Gemeindebund (NSGB). Er führt weiter aus:
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Wir laden Sie im Namen der Co-Vorsitzenden der Regionalgruppe Hamburg, Dr. Dietrich Drömann, GvW Graf von Westphalen, und Dr. Martin Schellenberg, HEUKING Hamburg, herzlich zur 62. Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg ein. Die Sitzung findet am 15. Oktober 2025 vor Ort in Hamburg.
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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) widmet dem Bereich der Verteidigungsausgaben verstärkte Aufmerksamkeit. Als externer Prüfer der EU sei es sein übergeordnetes Ziel, der EU ein besseres Funktionieren zu ermöglichen. Er ermittele daher Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen,
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In dieser Woche schließt der Haushaltsausschuss die Haushaltsberatungen voraussichtlich ab. Am heutigen Mittwoch, 3. September 2025, stehen die Einzelpläne des Deutschen Bundestages (Einzelplan 02) und des Bundesministeriums der Finanzen (Einzelplan 08) auf der Tagesordnung. Am Donnerstag,
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Mit unserem kostenlosen „Vergabe-Frühstück“ möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, regelmäßig und kompakt über aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht informiert zu bleiben. In kurzen, praxisnahen Einheiten erhalten Sie einen Überblick über die neueste Rechtsprechung, wichtige Themen aus der Vergabepraxis sowie die Dauerbrenner, die Sie im Arbeitsalltag begleiten.
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Unter dem Titel: „Entscheidung zur S-Bahn Berlin ist gefallen“, berichtet u.a. die Berliner Zeitung, dass die Entscheidung zur Auftragsvergabe gefallen sei: „Die Deutsche Bahn (DB) soll weiterhin die S-Bahn-Züge auf den Nordsüd-Linien und auf der Ost-West-Strecke in der Innenstadt betreiben, Siemens und Stadler sollen auch die künftige S-Bahn-Generation liefern.“ Die Rügefrist soll noch laufen. Ob das Vergabeverfahren nach knapp 5 Jahren zum Abschluss kommt, bleibt demnach abzuwarten.










