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Unter dem Titel: „Beraterverträge zu Maskengeschäft – Spahn muss sich vor Kartellamt verantworten“, berichtet der Tagesspiegel, dass spätestens Anfang September die 2. Vergabekammer des Bundes darüber entscheiden werde, ob das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Ernst & Young (EY) mit einer „operativen Betriebsführung“ für das Open-House-Verfahren zur Beschaffung von Schutzausstattung ohne vorherige Ausschreibung beauftragen durfte (siehe auch Vergabeblog.de vom 28/07/2020, Nr. 44639).
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Unternehmen, die mithilfe von Steueroasen Steuerzahlungen vermeiden, sollen keine finanzielle Unterstützung von den EU-Mitgliedstaaten erhalten. Das hat die Europäische Kommission vergangenen Dienstag empfohlen. Diese Beschränkung soll auch für Unternehmen gelten, die wegen schwerwiegender Finanzdelikte, etwa Finanzbetrug, Korruption oder Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben, verurteilt wurden.
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Unter dem Titel: „Teure Beratung beim Schutzmaskenkauf – ohne Ausschreibung“ berichtet Die Welt, dass das Bundesgesundheitsministerium im Zuge der Beschaffung von Schutzausstattung die Unternehmensberatung Ernst & Young beauftragt hat. Hierfür entsünden Kosten von fast zehn Millionen Euro entstanden. Eine offizielle Ausschreibung sei aufgrund der Corona-Pandemie nicht erfolgt. Die Masse der Angebote habe die Beauftragung erforderlich gemacht. Das BMG steht aufgrund schleppender Vertragsabwicklungen in der Kritik (siehe auch „Beschaffung von Schutzausstattung – Lässt der Bund seine Lieferanten im Stich?“ auf Vergabeblog.de vom 27/05/2020, Nr. 44197).
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Die VK Bund hat aktuell entschieden, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Einzelfall dazu führen können, dass sich die Grundlage des Verfahrens derart wesentlich ändert, dass eine Aufhebung gerechtfertigt sein kann. Erforderlich hierfür ist, dass sich in zeitlicher und sachlicher Hinsicht die aktuelle Beschaffungssituation wesentlich verändert hat, sodass am Beschaffungsbedarf nicht mehr festgehalten werden kann.
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Ob Benachrichtigung bei neuen Beiträgen, Bewertung von Beiträgen oder die Weitergabe über soziale Medien. Der Vergabeblog verfügt über ein Reihe von Funktion. Haben Sie es gewusst? Nachfolgend finden Sie eine Übersicht.
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Besonders in Ballungsräumen, Innenstädten und schutzbedürftigen Gebieten ist es nach Ansicht des Umweltbundesamtes (UBA) wichtig, die durch Kommunalfahrzeuge verursachten Schadstoff- und Geräuschemissionen zu begrenzen. Der neu veröffentlichte Leitfaden des UBA gibt Empfehlungen für die umweltfreundliche Beschaffung von Kehr- und Müllfahrzeugen.
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Bundes CIO und Staatssekretär im BMI Dr. Markus Richter benennt neun Schwerpunkte, mit denen die Digitalisierung in Deutschland vorangebracht werden soll.
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Hier finden Sie die aktuellen Online-/Seminare zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Aktuelle Themen werden in intensiven Online- und Präsenzseminaren vermittelt und diskutiert. Auch Auftragnehmer sollten Ihr Wissen zum Vergaberecht auf dem Laufenden halten. Im „Grundkurs Vergaberecht für Unternehmen“ erfahren Bieter alles Wichtige für Ihre gelungene Angebotserstellung.
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Der Ausschlussgrund Änderungen an den Vergabeunterlagen ist nur einschlägig, wenn die Gefahr besteht, dass der Auftraggeber ein Angebot bezuschlagt, das nicht seinen Anforderungen entspricht. Diese Gefahr ist nicht gegeben, wenn der Bieter in einem Vordruck mit einer Eigenerklärung zur Eignung seine Unternehmensbezeichnung ergänzt. Eine falsche Schreibweise durch verdrehte Buchstaben ist derart offensichtlich, dass dies einen Ausschluss ebenfalls nicht rechtfertigt. Der Auftraggeber kann (ggf. muss) dies selbst korrigieren. Denn sind Rechen- oder wie Schreibfehler derart offenkundig, ist eine Korrektur durch den Auftraggeber im Wege der Angebotsauslegung auch ohne Aufklärung angezeigt.
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Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe fordert, dass Bund und Länder kontinuierliche Vergaben sicherstellen müssen.