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Die in die Kritik geratene Auftragsvergabe über die Lieferung von Sturmgewehren an den Waffenhersteller Haenel aus Thüringen (siehe Vergabeblog.de vom 07/10/2020, Nr. 45138) ist Medienberichten zufolge zurückgezogen worden. Unter anderen berichtet der Tagesspiegel unter dem Titel „Patentrechtsverletzung durch Hersteller Haenel? – Verteidigungsministerium zieht Zuschlag für neues Bundeswehr-Sturmgewehr zurück“, dass das Verteidigungsministerium die Vergabe des neuen Sturmgewehrs zurückgezogen habe. Die Entscheidung soll damit begründet worden sein, dass Patentrechtsverletzung zulasten des unterlegenen Bieters Heckler & Koch nicht auszuschließen seien.
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Über die komplexe Vertragsgestaltung der Pkw-Maut hat der wichtigste Rechtsberater des Bundesverkehrsministeriums im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“) Auskunft gegeben. Es habe sich um ein „Projekt von besonderer Komplexität und besonderem Zuschnitt mit besonderen Herausforderungen“ gehandelt,
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Der Bundestag hat am 08.10.2020 dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG; siehe auch Vergabeblog.de vom 21/07/2020, Nr. 44610) zugestimmt. Darin festgeschrieben ist nun auch der Begriff der „Angemessenheit von Honoraren“.
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Im Rahmen des 7. Deutschen Vergabetags digital erwarten Sie am 29. und 30. Oktober erneut: 2 Podiumsdiskussionen, 6 Fachvorträge, 12 Praxisworkshops und 4 Innovationsforen. Interaktiv und von überall nutzbar, ohne technische Zugangsbarrieren und vollständig browserbasiert. Hier geht es zu Programm & Anmeldung.
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Am 16.09.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. Hiermit setzt die Bundesregierung das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (Rechtssache C-377/17) um. Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen (siehe hierzu Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456).
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Die Anmietung vorhandener Gebäude ist vom Anwendungsbereich des Vergaberechts nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB ausgeschlossen. Diese Ausnahme kann allerdings auch bei noch nicht errichteten Gebäuden greifen (s. Vergabeblog.de vom 23/03/2020, Nr. 43471). Die Abgrenzung eines Bestellbaus von der Anmietung eines noch nicht errichteten Gebäudes ist zurzeit Gegenstand einer Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Eine Arbeitsgruppe hat unter der Führung des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern und des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) einen Leitfaden für den öffentlichen Einkauf veröffentlicht. Der Leitfaden: „x86 Server produktneutral ausschreiben“ steht in der Fassung vom 24.06.2020 zum Download bereit.
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Die E-Akte Bund hat, als eine der Maßnahmen der Dienstekonsolidierung aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, am 19. eGovernment-Wettbewerb in der Kategorie „Bestes Digitalisierungsprojekt in Bund, Ländern und Kommunen 2020“ teilgenommen und den dritten Platz erreicht.
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Zumindest dann nicht, wenn in den Vergabeunterlagen zu informatorischen Zwecken die Ergebnisse einer aktuellen Sortieranalyse mitgeteilt werden. Ebenso ist es nicht zu beanstanden, wenn die Vergabestelle eine maximale Entfernung der Abladestelle für die Bioabfälle, die selbst gesammelt werden vorgibt. Der Auftraggeber hat ein legitimes Interesse daran, die Transportentfernungen möglichst gering zu halten.
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„Berliner Katastrophen auf 202 Seiten“, so beschreibt die Berliner Zeitung unter dem Titel: „Rechnungshof: Berlin versagt bei Planung und Verantwortung“ den am 05.10.2020 erschienen Bericht des Landesrechnungshofs Berlin. Über die berichteten Fälle kann tatsächlich bestenfalls gestaunt werden: So wurde nach Feststellung des Rechnungshofs u.a. unter gravierendem Verstoß gegen das Vergaberecht ein unwirtschaftliches „Erfolgshonorar“ für die Reduzierung von Leistungen versprochen. Die ohne Ausschreibung beauftragte Beratungsfirma, die sich zudem selber angedient hatte, erhielt demnach 680.000 Euro für eine Einspar-Idee, die nur 72.000 Euro weniger Ausgaben nach sich zog.