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Immer wieder taucht im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren die Frage nach der Möglichkeit einer Loslimitierung bei in Lose teilbaren Leistungen auf. Die zu vergebenden Leistungen sind grundsätzlich sowohl im Oberschwellen- als auch im Unterschwellenbereich in Lose aufzuteilen. Nur wenn technische oder wirtschaftliche Gründe dies gebieten, darf auf eine Aufteilung in Lose zu Gunsten eines Gesamtauftrags ausgewichen werden.
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Der Bundesrechnungshof hält es für fraglich, ob die in diesem Jahr geplante Nettokreditaufnahme des Bundes in Höhe von 218,5 Milliarden Euro mit der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse vereinbar ist. Zudem kritisieren die Rechnungsprüfer den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts (19/20000).
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Unter dem Titel: „Keine Digitalisierung in Sicht – Warum Berlins Verwaltung noch bis 2025 mit Zettel und Stift arbeitet“ berichtet der Tagesspiegel, dass 100.000 Angestellten in der Berliner Verwaltung noch viel länger als befürchtet auf die dringend nötige Modernisierung ihrer Arbeitsabläufe warten müssen. Grund hierfür sei insbesondere die fehlgeschlagene Vergabe zur Einführung der eAkte (siehe auch Vergabeblog.de vom 04/05/2020, Nr. 43942).
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Vermeiden Sie typische Fehler in der Vorbereitung Ihres Vergabeverfahrens. Wichtige Rechtsgrundlagen, Verfahrensregeln, Fristen und Termine sind zu beachten. Vermeiden Sie Nachprüfverfahren und erhalten Sie Angebote, die optimal auf Ihre Ausschreibungen ausgerichtet sind. Sie erhalten anhand praktischer Beispiele und Diskussionen in diesem Webinar wertvolle Ratschläge zur Durchführung Ihrer Vergabeverfahren. Informationen & Anmeldung
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Die Bundesregierung hat in der Coronakrise auf unterschiedlichen Wegen Schutzausrüstung aus dem In- und Ausland beschafft. Die bis zum 11. Juni 2020 insgesamt 776 geschlossenen Verträge umfassten ein Gesamtvolumen in Höhe von 6,83 Milliarden Euro, wie aus der Antwort (19/20216) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/19771) der AfD-Fraktion hervorgeht.
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Im Jahr 2019 wurden Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 8,015 Milliarden Euro erteilt. Dabei entfiel ein Anteil von 55,9 Prozent auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, die eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft mit Deutschland verbindet. Bündnis- und Gemeinschaftstreue sind für Deutschland wesentliche Prinzipien. Der hohe Genehmigungsanteil an EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder ist auch auf die gestiegenen Verteidigungsausgaben des genannten Länderkreises zurückzuführen.
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Am 18. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums eingebracht wurde. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien.
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Das OLG München überzeugte sich ob der substantiierten Darlegung eines Bieters davon, dass die Vorgaben zur Medienausstattung einer Schule auf Produkte eines bestimmten Herstellers zugeschnitten waren. Die bloße Möglichkeit, so die Richter, dass der Hersteller dieses Produkts Händlern unterschiedliche Einkaufskonditionen in Form eines Projektpreises gewährt, reichte dann für eine subjektive Rechtsverletzung des Bieters aus. Der Auftraggeber hatte es versäumt, passende Alternativprodukte zu benennen, und verstieß außerdem durch die ungeschwärzte Weitergabe des Submissionsprotokolls an die Bieter gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz.
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Mit Erlass 70406/21#1 vom 17.06.2020 hat das BMI geregelt, dass der öffentlichen Bauherren Bund sich an den pandemiebedingten Zusatzkosten (Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen) beteiligt. Den Erlass sowie das entsprechende Formblatt finden Sie im Thema zur Diskussion. Diskutieren Sie mit! Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine außerplanmäßige Ausgabe von bis zu zwei Millionen Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in einer Höhe von bis zu 307 Millionen Euro erteilt.