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Mit Erlass vom 20.03.2020 vereinfacht das Land Rheinland-Pfalz zur Beschleunigung der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 die diesbezüglichen Vergabeverfahren.
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Mit gemeinsamer Pressemitteilung begrüßen der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe die Fortführung der Baumaßnahmen im Hochbau, Straßenbau und Wasserbau außerordentlich:
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Die DVNW Akademie erweitert kontinuierlich ihr Programm um Webinare. Aus aktuellem Anlass findet bereits am 02.04.2020 das Webinar Darf ich oder darf ich nicht? – Vergaberecht in Krisenzeiten mit Hans-Peter Müller (BMWi) statt. Im Angebot finden sich bereits weitere Webinare (siehe hier). Der Ablauf und die technischen Voraussetzungen sind in der Detailbeschreibung aller Webinare nachzulesen.
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Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Auftragsvergabe steigen stetig. Vor dem Hintergrund bestehender Berichtspflichten der einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber der EU-Kommission (vgl. u. a. Art. 83 der Richtlinie 2014/24/EU), übermittelt die Bundesrepublik Deutschland u. a. Informationen zu den häufigsten Ursachen von Rechtsunsicherheiten bzw. einer falschen Anwendung des Vergaberechts (vgl. § 114 Abs. 1 GWB). Bei genauer Betrachtung der einzelnen Meldungen auf Ebene der Länder sowie Erfahrungswerten bei Prüfungen von Auftragsvergaben im Zusammenhang mit Zuwendungen fällt auf, dass Auftraggeber und letztlich auch Bieter besonders häufig denselben Irrtümern im Vergaberecht unterliegen.
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Der Bund will mit einem umfangreichen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr auf die Verwerfungen durch die Corona-Krise reagieren. Für 2020 rechnet der Bund demnach nunmehr mit Ausgaben von 484,5 Milliarden Euro.
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„Die BAUINDUSTRIE unterstützt die Zielsetzung des neuen Aktionsplans Kreislaufwirtschaft der Europäischen Union (Vergabeblog.de vom 24/03/2020, Nr. 43607) und der angekündigten Initiative im Bereich Materialrecycling und Ressourceneffizienz.
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Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal und Dänemark haben am Wochenende grünes Licht von der europäischen Wettbewerbsaufsicht für staatliche Beihilfen bekommen, mit denen sie ihre Wirtschaft in der Coronakrise unterstützen wollen.
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Die Europäische Kommission hat einen „befristeten Rahmen“ (PDF) angenommen, der die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum in vollem Umfang zu nutzen, um die Wirtschaft infolge des Ausbruchs von COVID-19 zu unterstützen.
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Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten am Montagabend einen temporären Beihilferahmen zwecks Unterstützung der Wirtschaft in der Coronakrise übermittelt. „Die EU-Beihilferegeln stellen den Mitgliedstaaten einen Werkzeugkasten zur Verfügung, um schnell und wirksam zu handeln (…) – ohne die Einheit zu untergraben, die Europa gerade in einer Krise braucht“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.
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EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius hat am 11.03. in Brüssel einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vorgestellt. Er ist einer der einer der wichtigsten Bausteine des europäischen Grünen Deals (A European Green Deal) und enthält Maßnahmen, die sich über den gesamten Lebenszyklus von Produkten erstrecken.